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Reparaturen in Deutschland: Hinweise für Schweizer Kunden

Die DG Aviation weist auf die Möglichkeit hin, bei Reparaturen von Segelflugzeugen für Kunden aus der Schweiz und anderen europäischen Drittländern die deutsche Umsatzsteuer nachträglich erstatten zu lassen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Bedingungen für die Ausfuhr erfüllt und nachgewiesen werden.

Für die Abwicklung gelten folgende Punkte:

  1. Das Segelflugzeug muss zugelassen sein.
  2. Bei der Reparatur darf es sich nicht um einen Totalschaden handeln.
  3. Das Flugzeug darf maximal sechs Monate in Deutschland stationiert sein.
  4. Nach Abschluss der Reparatur stellt DG Aviation zunächst eine Rechnung inklusive der derzeit geltenden deutschen Mehrwertsteuer von 19 Prozent aus.
  5. Bei der Ausfuhr muss die zuständige deutsche Grenzzollbehörde auf der Rechnung die Ausfuhr des Flugzeugs bestätigen.
  6. Die in der Schweiz anfallende Mehrwertsteuer muss nachweislich bezahlt werden. Als Nachweis ist beispielsweise ein Zahlungsbeleg erforderlich.
  7. Zum Zeitpunkt der Lieferung beziehungsweise Reparaturleistung muss der Kunde seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Als Nachweis dient eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  8. Für die Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer benötigt DG Aviation die schriftlichen Nachweise der Punkte 5 bis 7.

Nach Eingang und Prüfung der erforderlichen Nachweise erstellt DG Aviation eine Gutschrift über die zuvor bezahlte deutsche Mehrwertsteuer und stellt eine neue Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Die bereits entrichteten 19 Prozent werden dem Kunden anschliessend erstattet.

Hinweis zur Zollabwicklung

Nach Angaben von DG Aviation muss das Segelflugzeug bei diesem Verfahren bei der Ein- und Ausfuhr nicht mehr beim Zoll vorgeführt werden. Erforderlich sind lediglich die entsprechenden Bestätigungen über die Ausfuhr sowie über die Bezahlung der Schweizer Mehrwertsteuer.

Kunden aus der Schweiz sollten die erforderlichen Nachweise daher bereits bei der Ausfuhr beziehungsweise bei der Abwicklung der Schweizer Mehrwertsteuer einholen und anschliessend vollständig an DG Aviation weiterleiten.