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AeCS gegen Windpark Lindenberg

(Auszug eines Antrages des AeCS: Der Aero-Club der Schweiz stellt den Antrag, die Nutzungsplanung Kulturland: Teiländerung Kulturlandplan „Windpark Lindenberg“ sei abzulehnen.

Begründung
Der geplante Windpark auf dem Lindenberg gefährdet die Sicherheit der Piloten der Allgemeinen Luftfahrt in der Leicht und Sportaviatik.

a) Der Luftraum über dem Lindenberg ist ein Korridor zwischen den Lufträumen des Militärflugplatzes Emmen im Süden und den Flugplätzen Triengen, Buttwil und Zürich im Norden. Es ist eine Art Transitroute in der Schweiz für einen Grossteil der Sichtflüge von West nach Ost und umgekehrt. Südlich des Luftraumes von Emmen sind die Alpen und im Norden müsste bis nach Deutschland ausgewichen werden, um den Luftraum des Flughafens Zürich zu umfliegen, was sowohl ökologisch wie auch ökonomisch ein grosser Unsinn wäre.

Die verschiedenen Lufträume des Landesflughafens Zürich bedingen für einen Piloten ohne Kontaktaufnahme und Flugbewilligung von Zürich im Raum Lindenberg eine maximale Flughöhe von höchstens 2300 Meter über Meer, was von vielen Piloten wesentlich unterflogen wird, um nicht unbeabsichtigt in den kontrollierten Luftraum einzufliegen. Bei nicht idealen Wetterbedingungen müssen diese Flüge somit auf einer Flughöhe ausgeführt, auf welcher die geplanten Windenergieanlagen eine erhöhte Gefahr darstellt.

Einzelne tiefere Wolken reichen bereits aus, dass die Piloten nach unten ausweichen und so auf Kollisionskurs mit dem Windpark fliegen. Im Gebiet des Windparks darf legal auf einer Mindestflughöhe von 150 Meter über Grund geflogen werden. Da stellt die Windenergie-Anlage mit 229 Meter Gesamthöhe ein wesentliches und gravierendes Hindernis dar. Die zierliche Silhouette der Anlagen ist für Piloten bei Wolken, Dunst und Gegenlicht schwer erkennbar und eine Kollision liegt durchaus im Bereich des Möglichen.

b) Der Anflug auf den Flugplatz Buttwil ist mittels Anflugkarten genauestens geregelt. Befinden sich zwei Flugzeuge in Folge auf diesem Anflug, muss der Pilot des hinteren Flugzeuges gewährleisten, dass ein genügender Abstand eingehalten wird, damit das erste Flugzeug sicher landen und die Piste verlassen kann, bevor das nachfolgende Flugzeug aufsetzt. Dies wird erreicht durch eine Verlängerung des sogenannten Gegenanflugs (Downwind) oder durch einen Vollkreis, letzteres situationsbedingt ebenfalls im Gegenanflug, oder aber auch erst im Queranflug. Da die geplante Windanlage mit einer Höhe über Grund von 229 m nur 20 m tiefer liegt als die publizierte Platzrunde (1070m über Meer, 3500 Fuss), wäre eine Verlängerung des Gegenanfluges mit anschliessendem Eindrehen auf die Pistenachse nicht mehr möglich. Ebenso ist ein Vollkreis im Queranflug nicht mehr möglich um die Distanz zwischen den Flugzeugen zu staffeln. Wir erachten den Einfluss der Windanlage auf die Sicherheit der Landeprozedur auf dem Flugplatz Buttwil als erheblich und gefährlich.

c) Hinzu kommen mögliche Einflüsse von Wirbelschleppen, welche im Nachlauf der Windräder entstehen und bei der Grösse der verwendeten Windräder nicht abschliessend untersucht sind und auf die bei der Landung langsam fliegenden Flugzeuge wie Segelflugzeuge oder Motorflugzeuge einen erheblichen Einfluss haben dürften. Aufgrund der Hindernisfreiheit wird auf dem Flugplatz Buttwil auch bei Südwind (welcher Luftverwirbelungen in Richtung der Platzrunde leitet) mit Rückenwind Richtung Norden gelandet.

Aus obgenannten Gründen ist das Baugesuch für den Windpark Lindenberg abzulehnen, um die Flugsicherheit auf dem Flugplatz Buttwil welcher seit vielen Jahren besteht, nicht durch den Bau der Windenergieanlagen in fahrlässiger Art und Weise zu gefährden.

Quelle: ‚AeCS, Aero-Club der Schweiz‚. Webseite des Windparkes Lindenberg.