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Isny: Segelflugzeug beim Start von Stahlseil getroffen

Am Samstag, 8. Juli 2023, gegen 15.20 Uhr sollte ein Segelflugzeug mittels Winde gestartet werden. Dabei wurde im höheren Gras übersehen, dass ein anderes Stahlseil bereits über dem Windenstahlseil lag. Als die Winde auf Zug ging und das Windenseil sich spannte, wurde das darauf liegende Stahlseil gegen das Segelflugzeug geschleudert. Es durchschlug die Außenhaut und verletzte den 24jährigen Piloten am Oberschenkel. Dieser konnte aber den Start abbrechen und sicher landen. Nach ambulanter Behandlung konnte der Pilot das Krankenhaus wieder verlassen. An dem Segelflugzeug entstand ein Schaden von ca. 3000 Euro. Die Ermittlungen in dieser Sache haben Beamte des Polizeipostens Friedrichshafen-Flughafen übernommen.

Strömungsabriss wegen zu hohen Anstellwinkels

Kurz nach dem Start eines Segelflugzeuges mittels Windenstart am Flugplatz Altlichtenwarth (LOAR) verlor der Pilot die Kontrolle über sein Luftfahrzeug und stürzte auf ein Feld.

Flugverlauf
Am 24.07.2022 um ca. 08:00 Uhr UTC startete der Pilot mittels Windenstart am Flugplatz Altlichtenwarth (LOAR) zu einem Thermikflug. Diesen hatte er aufgrund vorausgehender schwacher Thermikauf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Das Beschleunigen und das Abheben des Segelflugzeuges mittels Windenschleppstart erfolgte gemäß Angaben des Windenfahrers ohne besondere Vorkommnisse. Kurz nachdem das Flugzeug abgehoben war, nahm der Pilot eine Reduktion der Fahrt bzw. der Geschwindigkeit des Luftfahrzeuges wahr und bemerkte gleichzeitig ein Abkippen über die rechte Tragfläche. Er entschied sich daher zu einem Abbruch des Windenschlepps, klinkte das Seil aus, um das Luftfahrzeug auf der verbleibenden Piste zu landen. Aufgrund der geringen Vorwärtsfahrt kam es trotz eingeleiteter Gegenmaßnahmen bzw. Korrekturversuche des Piloten zum Strömungsabriss über die rechte Tragfläche, welcher das Segelflugzeug ins Trudeln brachte. Der Pilot verlor dabei die Kontrolle über das Luftfahrzeug, sodass dieses in weiterer Folge auf ein Feld neben der Betriebspiste stürzte. Der Pilot wurde durch den Aufprall des Segelflugzeuges am Feld schwer verletzt.

Winde
Die Schleppwinde wurde von Mitgliedern des Vereins selbst gebaut. Dabei wurden die Anforderungen, welche im Lufttüchtigkeitshinweis Nr. 28A, publiziert durch die Austro Control GmbH, an eine Startwinde für Segelflugzeuge gestellt werden, erfüllt. Der Betrieb dieser Winde ist somit zulässig und es gibt keinerlei Hinweise auf ein Gebrechen oder Versagen der Winde. Gemäß Auskunft des Windenfahrers verlief der Windenstart aus seiner Sicht „normal“ bzw. ohne Probleme.

Befunde

  • Das Segelflugzeug besaß die österreichische Staatszugehörigkeit.
  • Für das Segelflugzeug lag eine am Unfalltag gültige Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit vor.
  • Für das Segelflugzeug bestand eine am Unfalltag gültige Halterhaftpflichtversicherung.
  • Der Pilot war im Besitz der erforderlichen Lizenzen mit den entsprechenden gültigen
    Berechtigungen.
  • Es liegen keine Anhaltspunkte für gesundheitliche Beeinträchtigungen des Piloten während des Unfallfluges vor.
  • Der Pilot hatte eine Gesamterfahrung von ca. 126:38 Stunden.
  • Auf dem Unfallflugzeug hatte er eine Flugerfahrung von ca. 06:03 Stunden.
  • Masse und Schwerpunkt befanden sich innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen.
  • Das Windenseil hat sich von der Schwerpunktkupplung des Luftfahrzeuges durch Betätigung bzw. Ausklinken des Piloten ordnungsgemäß gelöst.
  • Eine visuelle Prüfung der Ruderanschlüsse, Verbindungsgestänge, Umlenkhebel und Seilzüge ergab keine Anhaltspunkte für vorbestandene Mängel.
  • Die Startwinde funktionierte ordnungsgemäß bzw. erbrachte die erforderliche
    Leistung und Geschwindigkeit.
  • Die Winde wurde von Mitgliedern des Vereins selbst gebaut.
  • Ein Betriebshandbuch der Winde liegt der SUB nicht vor.
  • Betriebsaufzeichnungen der Winde liegen der SUB nicht vor.
  • Meteorologische Faktoren können als Unfallursache ausgeschlossen werden.

Wahrscheinliche Ursachen

  • Verlust der Kontrolle über das Segelflugzeug nach einem Strömungsabriss beim Windenstart (LOC-I Loss of Control In-flight).

Wahrscheinliche Faktoren

  • Geringe Flugerfahrung auf dieser Luftfahrzeugtype.
  • Strömungsabriss nach dem Ausklinken des Windenschleppseils im Steigflug aufgrund zu hohen Anstellwinkels.

Quelle / vollständiger Bericht: ‚Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes‚.

Kollision mit Windenseil

Während eines Windenstarts kam es zu einer Kollision zwischen einem Segelflugzeug und dem Seilfallschirm und Vorseil des Windenseils, nachdem die Besatzung das Windenseil ausgeklinkt und sich der Seilfallschirm geöffnet hatte und der Windenfahrer das Windenseil einzog.

Die Untersuchung zeigte, dass nach Abbruch eines Windenstarts je nach Ausstattung des Startwindenseils eine Kollision zwischen dem Segelflugzeug und dem aufgeblähten Seilfallschirm und Vorseil weder von der Besatzung noch vom Windenfahrer verhindert werden kann. Um genau dieses Risiko zu reduzieren, wurden in der Lufttüchtigkeits-Anweisung (LTA) Nr. 73-16 des Luftfahrt-Bundesamtes vom Februar 1973 (heute LTA Nr. 1973-016) Vorschriften betreffend Seilfallschirmen und der Seilausstattung erlassen.

Der Pilot und der Fluglehrer hatten im Rahmen des Breitenförderungskurses gemeinsam drei Flüge in einer DG -1000S absolviert. Zu diesen Flügen mit einer Flugzeit von insgesamt 5:35 h waren sie jeweils im Flugzeugschlepp gestartet. Bei der Vorbereitung zum gemeinsamen Windenstart am 10. Mai 2019 vernahm der Fluglehrer vom Piloten, dass dieser keine Windenstartberechtigung habe und die Duo Discus nicht gut kenne. Der Fluglehrer besprach mit dem Piloten die Fluggeschwindigkeiten beim Windenstart und sagte, dass sie ungefähr 110 km/h erreichen wollten. Dann sollte der Pilot « nicht zu steil anhängen»2, um den Übergangsbogen zu fliegen.

Verlauf:

Die ersten Phasen des Startlaufs – Seilanzug, Anrollen und Abheben verliefen wie für einen Windenstart üblich. Danach steuerte der Pilot das Segelflugzeug nicht in einem sog. „Übergangsbogen“ in den Steigflug, sondern behielt eine flache, annähernd horizontale Flugbahn bei, während der das Segelflugzeug eine Höhe von rund 13 m über Grund erreichte (vgl. Abbildung 1). Im Moment, als der Pilot für das Einleiten des Übergangsbogens am Steuerknüppel ziehen wollte, sagte der Fluglehrer, dass die Fluggeschwindigkeit zu gering sei.

Der Fluglehrer klinkte das Windenseil aus und übernahm die Steuerführung. In der Folge öffnete sich der Seilfallschirm vor dem Segelflugzeug. Der Fluglehrer sah diesen rechts unter dem Segelflugzeug nach hinten verschwinden, worauf er die Flug-Geschwindigkeit reduzierte. Nachdem der Windenfahrer erkannt hatte, dass sich der Seilfallschirm geöffnet hatte, zog er nach einem kurzen Zögern das Seil mit «Vollgas» ein, um es vom Segelflugzeug wegzuziehen. Dabei kollidierten Seilfallschirm und Vorseil mit dem rechten Tragflügel des Segelflugzeuges, was der Fluglehrer als kurzzeitige Drehung um die Hochachse nach links wahrnahm. Danach landete er das Segelflugzeug ohne weitere Ereignisse auf der Piste. Die beiden Insassen blieben unverletzt. Der rechte Tragflügel und das rechte Querruder des Segelflugzeuges wurden durch die Kollision mit dem Seilfallschirm und dem Vorseil beschädigt.

Ursachen:

Der schwere Vorfall, bei dem das Segelflugzeug mit dem Seilfallschirm und Vorseil des Windenseils kollidierte, entstand, nachdem die Besatzung während eines Windenstarts Der schwere Vorfall, bei dem das Segelflugzeug mit dem Seilfallschirm und Vorseil des Windenseils kollidierte, entstand, nachdem die Besatzung während eines Windenstarts den Übergang in den Steigflug nicht eingeleitet und das Seil ausgeklinkt hatte. In der Folge gelang es weder der Besatzung, dem aufgeblähten Seilfallschirm und Vorseil auszuweichen, noch dem Windenfahrer, das Seil vom Segelflugzeug wegzuziehen.

Zum schweren Vorfall haben folgende Faktoren beigetragen:

  • Geringe Erfahrung des Piloten mit Windenstarts und keine Erfahrung auf dem Vorfallmuster;
  • Geringe Erfahrung des Fluglehrers mit Windenstarts und wenig Erfahrung bei der Instruktion dieser Startart;
  • Verwendung eines grossen, sich leicht aufblähenden Seilfallschirms;
  • Geringer Abstand zwischen dem Scheitel der Seilfallschirmkappe und der Schleppkupplung am Segelflugzeug.
  • Das allgemein fehlende Bewusstsein hinsichtlich der je nach Startwinde und Seil-Aausstattung mit einem Windenstart einhergehenden Risiken sowie in Bezug auf die Möglichkeiten, diese Risiken zu vermindern, wurde als systemisch beitragen – der Faktor erkannt. Betreiber von Startwinden sollten die grundsätzlichen Überlegungen und Sicherheitsempfehlungen, wie sie in Deutschland seit Jahrzehnten existieren, nachvollziehen sowie auf heutige Gegebenheiten anpassen und umsetzen.

Sicherheitshinweis Nr. 39:
Der Segelflugverband der Schweiz (SFVS) sollte die Betreiber von Startwinden sensibilisieren, dass sie die folgenden Hinweise beachten, individuelle Risikoanalysen durchführen und entsprechende Massnahmen umsetzen:

  • Es sollten nur Seilfallschirme verwendet werden, mit denen eine genügend grosse Seileinzugsgeschwindigkeit erreicht werden kann, um einen geöffneten Seilfallschirm von einem horizontal fliegenden Segelflugzeug in geringer Höhe über Grund wegziehen zu können.
  • Durch Verwendung eines Zwischenseils sollte der Abstand zwischen der Seilfallschirm-Kkappe und der Schleppkupplung des Segelflugzeuges so gross sein, dass die Reaktionszeit für Besatzungen ausreichend ist, um einem sich aufblähenden oder in sich zusammenfallenden Seilfallschirm ausweichen zu können.
  • Die grundsätzlichen Überlegungen und Sicherheitsempfehlungen, wie sie in Deutschland seit Jahrzehnten existieren, sollten Schweizer Betreiber von Startwinden nachvollziehen sowie auf heutige Gegebenheiten anpassen und umsetzen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei einem Windenstart zu einer Kollision zwischen dem Segelflugzeug und dem Seilfallschirm und Vorseil kommt, kann durch obige Massnahmen minimiert werden. Als Richtwert für die Auslegung der Seilausstattung können die Segelflugsport-Betriebs-Ordnung (SBO) der Bundeskommission Segelflug des Deutschen Aero Clubs und die Lufttüchtigkeits-Anweisung (LTA)
Nr. 73-16 des Deutschen Luftfahrt-Bundesamtes herangezogen werden. Zudem sollten Notverfahren für Windenfahrer instruiert werden, die dem Zusammenwirken der jeweiligen Systemkomponenten angepasst sind. Quelle / vollständier Schlussbericht: ‚SUST‚.

Segelflieger starten umweltfreundlicher

Der Aero Klub Düsseldorf erhält Fördermittel für eine neue Startwinde. Mit dieser kann künftig erheblich Energie eingespart werden. Der Düsseldorfer Aero-Klub kann einen städtischen Zuschuss von rund 24.500 Euro für den Kauf einer neuen Startwinde für den Segelflugbetrieb einplanen. Das hat der Sportausschuss beschlossen. Bislang erfolgen die Startvorgänge der Flugzeuge mit Hilfe einer mobilen, auf einem Lkw montierten Seilwinde. Diese ist aber mehr als 40 Jahre alt und wird von einem Diesel-Motor angetrieben. Inzwischen ist die Winde abgenutzt und erfüllt nicht mehr die aktuell geltenden Energie- und Umweltstandards. Daher plant der Aero-Klub die Anschaffung einer Elektro-Startwinde.

Diese ist zwar weiterhin auf einem Auflieger montiert, der von einem Lkw bewegt wird, jedoch läuft der eigentliche Startbetrieb vollkommen elektrisch ab und damit frei von Schadstoffemissionen. „Des Weiteren wird die Geräuschentwicklung auf ein Minimum reduziert. Die Winde ist mit modernen und langlebigen Akkus ausgerüstet. Durch den besseren Wirkungsgrad des Elektroantriebs ist eine höhere Energieeffizienz gegeben. Von erheblichen Einsparungen an Energiekosten wird daher ausgegangen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Quelle: ‚RP-online‚.

Bern: Wieder mit der Winde in den Wind

Erstmals nach vielen Jahren führte die Segelfluggruppe Bern ihre Windentage im Belpmoos durch. Wie von Geisterhand gezogen setzt sich das Segelflugzeug in Bewegung. Es holpert über die Graspiste, wird immer schneller, kurz darauf hebt es ab und steigt steil in die Luft – mit einer Geschwindigkeit von bis zu 100 Kilometern je Stunde. Auf etwa 250 Metern Höhe dreht es ab, macht einen Bogen über dem Belpmoos und setzt nach rund fünf Minuten schon wieder auf. Dieses Bild zeigte sich am Wochenende dutzendfach auf dem Flughafen Bern-Belp. Wieder einmal. Traditionell veranstaltet die Segelfluggruppe Bern am Bettagswochenende ihre Windentage. «In den letzten Jahren mussten wir jeweils auf einen anderen Flugplatz ausweichen», sagt Stefan Zlot, Präsident der Segelfluggruppe Bern. Zum Beispiel Yverdon. Wegen «betrieblicher Umstände» hätten sie in Bern jeweils keine Bewilligung erhalten. Nun aber, seit dem Grounding der Fluggesellschaft Skywork, herrscht nicht mehr viel Betrieb im Belpmoos. Und so konnte die Segelfluggruppe erstmals seit über fünfzehn Jahren wieder daheim ihre Winden­tage durchführen – auf der Piste vor dem eigenen Hangar und dem Clubhaus, der Villa Thermik. Die Winde wurde für dieses Wochenende aus Ambri im Tessin nach Belp transportiert. Zlot hofft, dass im Belpmoos künftig regelmässig Windentage durchgeführt werden können. Quelle: ‚Berner Zeitung‚.