Am 15. und 16. Juni 2024 findet auf dem Bürgenstock eine hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine statt. Um die Sicherheit zu gewährleisten, hat der Bundesrat die vorübergehende Einschränkung zur Benutzung des Luftraumes rund um den Bürgenstock (LSR91) sowie weitere Sicherheitsmassnahmen beschlossen. Unter anderem ist in der Zeit vom 13. Juni, 08:00 Uhr bis und mit 17. Juni, 20:00 Uhr Ortszeit die freie Benützung des Luftraums in einem Umkreis von 25NM resp. 46.3Km und der Flugplätze in dieser Zone erheblich eingeschränkt. Die Luftwaffe stellt den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicher.
In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um den Bürgenstock (NW) gilt für den VFR- sowie nicht kommerzieller IFR-Flugverkehr ein generelles Flugverbot. (VFR, IFR non commercial, Joining, Leaving, Special Flights, Training, Glider). Flüge mit Hängegleitern, Gleitschirmen und Deltaseglern sowie Modellflugzeugen und Drohnen unterliegen speziellen Regelungen.
Geschlossene Flugplätze für sämtlichen VFR-Verkehr:
Kägiswil (LSPG), Haltikon (LSXN), Hausen am Albis (LSZN), Luzern-Beromünster (LSZO), Buttwil (LSZU), Triengen (LSPN), Schattenhalb (LSXC) sowie Schindellegi (LSXS).
Offene Flugplätze mit Auflagen:
An- und Abflüge zu den Flugplätzen Erstfeld und Buochs innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.
Die Einschränkungen in der LSR91 werden in Abhängigkeit der Beurteilung der Bedrohungslage aktiviert. Die Schweizer Luftwaffe behält sich vor, Änderungen oder Verschärfungen auch kurzfristig vorzunehmen.