Ab 30. September 2025 müssen Segelflieger im Vereinigten Königreich eine neue Lizenz besitzen, die sogenannte Part-SFCL SPL Lizenz. Glücklicherweise hat der britische Segelflugverband (BGA) bereits reagiert und ein von der CAA genehmigtes Verfahren zur Beantragung und Überprüfung der SPL für bereits qualifizierte Segelflugzeugpiloten eingeführt.
„Das Verfahren führt zu einem reibungslosen Antragsverfahren“, so die British Gliding Association. „Bis Januar 2025 wurden durch dieses Verfahren über 2700 SPLs ausgestellt.“ Piloten, die eine LAPL(S) oder eine vom Vereinigten Königreich ausgestellte EASA SPL besitzen, erhalten ihre Lizenzen als UK Part SFCL SPL neu ausgestellt, wenn sie das nächste Mal einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz für ihre Segelflugzeuglizenz stellen oder wenn sie bei der BGA beantragen, die Part-SFCL SPL um zusätzliche Rechte zu erweitern.
So funktioniert die neue Lizenz in der Praxis
„Die SPL ist eine Lizenz auf Lebenszeit. Das heißt, wenn Sie sie einmal haben, haben Sie die Privilegien ein Leben lang, so lange Sie in der Praxis bleiben. Das war’s. Es ist ein Mindestmaß an „Verbleib in der Praxis“ erforderlich, das als „rollierende Aktualität“ bezeichnet wird.“
„Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie, bevor Sie mit Ihrer SPL fliegen, in den letzten zwei Jahren 5 Stunden absolviert haben müssen, darunter 15 Starts und zwei Flüge mit einem Fluglehrer.“ „Wenn Sie die Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung nicht erfüllt haben, können Sie entweder mit einem Fluglehrer fliegen, oder ein Fluglehrer kann Sie beim Alleinflug beaufsichtigen, um die Mindestanforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung zu erfüllen. Man muss keinen Prüfer finden und sich nicht an die CAA wenden. Der Hauptunterschied ist, dass es sich um eine Anforderung und nicht um eine Empfehlung handelt.“
„Das Hinzufügen von Privilegien zu einer SPL, wie z.B. Kunstflug oder Wolkenflug, wird gelehrt und dann vom Fluglehrer ins Flugbuch eingetragen.“ Quelle: ‚flyer.co.uk‚.