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Gotha: Neubau in der Einflugschneise

Am Flugplatz Gotha-Ost ist ein Nachbarschaftsstreit zwischen dem Aero-Club Gotha und dem benachbarten Spanplattenwerk eskaliert. Der Flugverein hat Klage gegen den Bau einer 34 Meter hohen Industrieanlage eingereicht, die in der Einflugschneise des Flugplatzes errichtet wird. Er sieht die Flugsicherheit und seine Existenz gefährdet.

Gotha. Der Aero-Club Gotha e.V. hat vor dem Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz eingereicht. Anlass sind zwei Genehmigungen, die dem benachbarten Unternehmen, der Spanplatten Gotha GmbH, den vorzeitigen Bau einer neuen Altholz-Verarbeitungsanlage erlaubten. Die fast fertiggestellte Anlage, ein Recyclingturm mit einer Höhe von 34 Metern, befindet sich direkt in der westlichen Einflugschneise des Sonderlandeplatzes Gotha-Ost (EDEG).

Einschränkungen für Starts, schwieriger Landeanflug „durch das Plattenwerk

Der Flugverein, der jährlich zwischen 1.500 und 2.000 Flugbewegungen verzeichnet, sieht durch das Bauwerk die Sicherheit des Flugbetriebs massiv beeinträchtigt. Jörg Schönfels, der stellvertretende Vereinsvorsitzende, erklärt die Bedenken: „Bei einer schwereren Cessna in Startrichtung kann es passieren, dass die Maschine nicht über die Anlage fliegen kann. Umgekehrt müssten Pilotinnen und Piloten beim Landen einen komplizierten Bogen fliegen, den nicht jeder am Steuer beherrscht.“ Dies stelle insbesondere für die 33 Flugschüler des Vereins, die den Großteil der Starts und Landungen absolvieren, ein unkalkulierbares Risiko dar. Der Verein befürchtet, seine Flugschüler zu verlieren und dass ortsunkundige Piloten den Platz aus Sicherheitsgründen meiden könnten, was die Existenzgrundlage des 57 Mitglieder starken Clubs gefährden würde.

Miserable Information

Zusätzlich zu den Sicherheitsbedenken kritisiert der Aero-Club eine mangelnde Transparenz im Genehmigungsverfahren. Man habe erst von dem Bauvorhaben erfahren, als die Bauarbeiten bereits begonnen hatten. Nach Akteneinsicht sei man sich sicher, dass die zuständige Thüringer Landesluftfahrtbehörde die Pläne ursprünglich abgelehnt hatte, bevor die Zustimmung doch noch erteilt wurde. „Wir wurden vom Spanplattenwerk und vom Landesverwaltungsamt nach Strich und Faden belogen“, so Schönfels in einer deutlichen Stellungnahme gegenüber dem MDR.

Funkstille wegen „laufenden Verfahrens“

Die beklagte Behörde, das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, bestätigte die Erteilung von Bescheiden für die Errichtung des Stahlgerüsts und des Rohbaus der Lagerhalle. Mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren wurden jedoch keine weiteren Auskünfte erteilt. Auch die Spanplatten Gotha GmbH, eine Tochter der Sauerland Spanplatte aus Nordrhein-Westfalen, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Das Unternehmen investiert 16 Millionen Euro in die neue Anlage und eine zugehörige Lagerhalle. Am Standort Gotha produzieren 200 Mitarbeiter im Drei-Schicht-Betrieb Röhrenspanplatten für den weltweiten Export in 70 Länder.

Keine aufschiebende Wirkung

Die Klage des Flugvereins hat bislang keine aufschiebende Wirkung, ein Baustopp wurde nicht verhängt. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Baus und die künftige Nutzung des traditionsreichen Flugplatzes liegt nun beim Verwaltungsgericht in Weimar.

Spass für die ganze Familie: Flugplatzfest Elz

Am kommenden Wochenende führt die Flugsportgruppe Elz e.V. auf dem Sonderlandeplatz Elz (Raum Limburg an der Lahn, 60 km nordwestlich von Frankfurt a.M.) ihr traditionelles Flugplatzfest durch.

Erleben Sie einen interessanten Nachmittag mit Flugzeug- und Oldtimerschau, Flugvorführungen, vielen Informationen und genießen Sie leckere Speisen und Getränke zu kleinen Preisen. Es gibt auch die Gelegenheit zu einem Rundflug über Elz, Limburg und Umgebung. Der Eintritt ist frei, kostenlose Parkplätze sind vorhanden.

-> Legendäre Elzer Flugtage
-> Anfahrt
-> Anflug-Infos (PPR)

Flugleiter-Assistenz-System für automatische Funkansagen

Die Firma KAPI electronics GmbH, bekannt durch die Entwicklung von Flugdatenschreibern (FDR) und Datenloggern für die allgemeine Luftfahrt wartet mit neuen und innovativen Entwicklungen auf. Zum Beispiel das Flugleiter-Assistenz-System FAS für automatische Funkansagen. Für die Betreiber von Verkehrs- und Sonderlandeplätzen wird mit dem FAS, inklusive Wetterstation und Touchscreen, ein wertvolles zusätzliches Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, dass den Flugleiter weitestgehend unterstützt. Der Flugbetriebsdienst ist mit dem FAS durchgehend gewährleistet und der Flugleiter kann sich zusätzlich administrativen und organisatorischen Aufgaben widmen.

Das FAS sendet nach einem durch den Piloten getätigten Erstanruf via programmierter, digitaler, synthetischer Sprachausgabe (Text-to-Speech), die aktuelle Windrichtung, Windstärke sowie dem vorherrschenden Luftdruck am Platz und empfiehlt dem anfliegenden Piloten eine Landerichtung. Die automatischen Ansagen entsprechend den gesetzlichen Mindestbestimmungen und sind Grundlagen eines üblichen praktizierten Anflug- und Landeverfahrens. Alle am Platz notwendigen Informationen und Einstellungen lassen sich am mitgelieferten Touchscreen-Monitor einstellen. Das integrierte Flugfunkgerät ist als Bodenfunkstelle zugelassen. Es ist auch möglich, die aktuellen Flugplatzinformationen online aus dem Homeoffice abzurufen bzw. zu bearbeiten. Des Weiteren kann die Sprachausgabe zwischen männlicher und weiblicher Stimme ausgewählt werden. Gleiches gilt für Ansagen in unterschiedlichen Sprachen, wie z.B. Englisch, Französisch etc.

Offenburger Fliegerkameraden brauchen Hilfe

Im Zusammenhang mit der Petition zur Problematik der flugmedizinischen Verwaltung im LBA entdeckte Claus Cordes zufällig den Aufruf der Offenburger Fliegergruppe und fragte nach. „Die Stadtverwaltung und allen voran der Oberbürgermeister Marco Steffens möchten den Flugplatz Offenburg EDTO – Status Sonderlandeplatz – mit seiner 910 Meter langen asphaltierten Start- und Landebahn schließen und ein Gewerbegebiet erschließen. Der Stadtverwaltung erscheint dieses Vorhaben sehr einfach, die betroffenen Grundstücke sind allesamt im Eigentum der Stadt Offenburg und die Fliegergruppe Offenburg e.V. ist nur der Pächter.

Der Flugplatz liegt in einem ökologisch sehr wertvollen und zusammenhängenden Landschafts- und Naherholungsgebiet. Ein Gewerbegebiet würde neben dem Verlust dieses von seiner Lage her einmaligen Flugplatzes am Rande des Schwarzwaldes zwischen Karlsruhe und Freiburg eine überbordende Bodenversiegelung mit unwiederbringlichem Verlust für die Umwelt und das Klima, insbesondere in den angrenzenden Stadtteilen bedeuten“, erläutert Vorstand Herbert Patsch.

Wer die Offenburger Fliegergruppe unterstützen möchte, kann die Petition hier unterzeichnen. Quelle: ‚DAeC‚.

Köthener Flugplatz als Hort der Geschichte

In Köthen starteten die Segelflieger der Fluwiac ab 1923 oder ab 1927 dann auch die Motorflieger „Rosemarie“ und „Agathe“. 1936 beginnt dann die Geschichte des Fliegerhorsts in Köthen und damit die Verankerung Köthens auf der Landkarte der militärischen Fliegerei. Erst im Mai 1991 war damit Schluss. Nachdem 1945 die letzten Heinkel 111 der deutschen Luftwaffe in Richtung Verschrottung verschwanden, zogen später die letzten MiG 29-Jagdflugzeuge der GSSD gen Osten ab. Und der Flugplatz stand nun wieder der ausschließlich zivilen Nutzung zur Verfügung. Im Sommer gelte PPR auch in der Woche . „Es kommen hier schon einige Flugzeuge an“, sagt der Vereinschef. Fremde Flieger, auch Flugschulen nutzen den Sonderlandeplatz Köthen gern. Und die Vereinsmitglieder halten ihrerseits gern die Stellung an Tower, Bahn und Hangar. Quelle: ‚mz-web.de‚.