Schlagwort-Archive: Segelflugzeug-Anhänger

Tips für Cobra-Anhänger-Neulackierungen (Polyester)

Alle genannten Materialien und Bezeichnungen sind von der Firma Sikkens und auch von dort zu beziehen.

  1. Oberfläche komplett mit Silikonentferner (M 600) reinigen.
  2. Die Oberfläche mit Exzenter anschleifen (Körnung ca. 280-320).
  3. Oberfläche gut abstauben, mit Silikonentferner (M 600) reinigen.
  4. Füller (Autosurfacer 940 HS) auftragen. Es ist ein Dickschichtfüller. Auftragen in ca. 1-3
    Spritzgängen. Die Zwischenzeit zum Ablüften nach den Spritzvorgängen sollte 5-10 Minuten betragen. Trockenzeit bei Lufttrocknung: ca. 3 Stunden bei Raumtemperatur.
  5. Schleifen mit Schleifpapier T 400 (trocken) bzw. P 800 (nass).
  6. Abstauben der Oberfläche mit Verdünnung 1,2,3 SLOW reinigen.
  7. Lackieren mit 2-K Lack weiß Autocryl plus und Härter MS 40.

    Quelle: ‚A.Spindelberger, Fahrzeugtechnik GmbH‚.

VW ID4 und Tesla 3 im Anhänger-Test

Letzten Spätsommer haben wir den Tesla 3 Long Range als Elektroauto für einen anspruchsvollen Transport von Segelflugzeug-Anhängern getestet. Das Ergebnis war für den amerikanischen Game-Changer beeindruckend gut. Doch Tesla ist längst nicht mehr die einzige Alternative. Auch die traditionelle Autoindustrie ist aufgewacht – für den Weckruf mit restriktiven CO2-Emissionsgrenzwerten ist die EU verantwortlich.

Teslas Model 3 und VW’s ID4 haben einiges gemeinsam: Sie sind ungefähr zum gleichen Preis erhältlich, sie sind die neueste Generation von Elektroautos, und beide müssen 1’000 kg ziehen können. Wenn Sie schwere Flugzeuge wie den ASG 32 Mi oder einen Arcus M transportieren müssen, führt noch kein Weg an leistungsstärkeren und deutlich teureren Luxusautos wie dem Mercedes ECQ (1800 kg), Tesla X (2250 kg .) oder Audi e-Tron (1800 kg) vorbei. Lesen Sie den vollständigen Bericht hier in der automatischen Google-Übersetzung des ‚Nordic Gliding-Magazins‘.

Neue Vorschrift für Anhänger auf Schweizer Autobahnen

Seit 1. Januar 2021 gilt neu folgende Vorschrift für den Verkehr mit Anhängern, die «Verkehrsregelnverordnung (VRV). Art. 5, Höchstgeschwindigkeit für einzelne Fahrzeugarten; auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für: leichte Motorwagen mit Anhänger, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.» Die Schweizer Vorschriften machen hierzu explizit keine weiteren technische Auflagen. Allerdings gilt gemäss Aussage eines Strassenverkehrsexperten folgendes: jede/r Fahrer/in muss selbst wissen, für welche Höchstgeschwindigkeit sein/ihr Anhänger zugelassen ist (Bauart, Ausrüstung, Zulassung der Reifen etc.). Man kann dazu die Betriebsanleitung oder den Hersteller konsultieren. Im Ausland gilt das Recht des jeweiligen Landes. Z.B. gilt in Deutschland, dass der Anhänger für Tempo 100 zugelassen werden muss, was mit einem Tempo-100-Aufkleber bestätigt wird. Gute Hinweise zu diesen Themen findet Ihr auf der Webseite des TCS und hier finden sich auch die Hinweise für Deutschland.