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Pilatus übernimmt RUAG Aerostructures

Pilatus übernimmt ab dem zweiten Quartal 2024 schrittweise alle rund 230 Mitarbeitenden sowie den Maschinenpark der RUAG Aerostructures Schweiz AG. Die Übernahme erfolgt im Rahmen der vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele von RUAG International. Am Standort Emmen werden künftig Pilatus eigene Komponenten hergestellt.

Seit Anfang der 90er Jahre produziert RUAG Aerostructures Schweiz Bauteile und Komponenten für die Flugzeuge von Pilatus. Dazu zählen unter anderem PC-21 Strukturen oder das Höhenleitwerk des PC-12. Durch die Übernahme aller Mitarbeitenden und des gesamten Maschinenparks kann Pilatus die eigenen Produktionskapazitäten nicht nur ausbauen, sondern mit neuen Kompetenzen erweitern.

Fokus auf Pilatus und eigene Produkte

Pilatus wird am neuen Standort am Flugplatz Emmen ein grossflächiges Areal der RUAG Real Estate AG Schweiz mieten. Es werden zukünftig ausschliesslich eigene Bauteile und Komponenten hergestellt, welche für die Flugzeugproduktion in Stans benötigt werden. Aufträge von Drittkundinnen und -kunden, welche RUAG Aerostructures Schweiz bisher produziert hat, werden von Pilatus im Auftrag der RUAG Aerostructures Schweiz über einen begrenzten Zeitraum weitergeführt.

In einer separaten Vereinbarung zwischen RUAG Real Estate AG und Pilatus ist ausserdem die Möglichkeit einer Übernahme einer angrenzenden Bauparzelle geregelt, welche Pilatus zusätzliche Entwicklungsperspektiven bietet. Vor diesem Hintergrund wird die Partnerschaft mit RUAG vertieft und es sollen mittel- bis langfristig weitere Arbeitsplätze entstehen. Quelle: ‚Pilatus‚.

Airpark Buochs: Niederlage für Kritiker

Hochfliegende Pläne existieren für das Grenzgebiet zwischen den Gemeinden Ennetbürgen und Stans: Auf einem rund 90000 Quadratmeter grossen Areal soll ein Industriepark entstehen, ausgerichtet auf Unternehmen der Luftfahrtbranche. Das Projekt der Nidwalden AirPark AG, an der unter anderem die Ruag Real Estate AG beteiligt ist, stösst allerdings auf Gegenwehr. Nachdem der Gestaltungsplan 2015 im kantonalen Amtsblatt ausgeschrieben worden war, erhob eine Korporation als Eigentümerin zweier angrenzender Parzellen in Ennetbürgen eine Einwendung. Nacheinander landete der Fall bei den Gemeinderäten, bei der kantonalen Baudirektion und vor dem Nidwaldner Verwaltungsgericht, wobei das Ergebnis immer das gleiche war: Die Korporation blitzte ab. In letzter Instanz hatte nun das Bundesgericht über den Gestaltungsplan für den Air Park zu entscheiden. Aus dem gestern veröffentlichten Urteil geht hervor, welche Argumente die Korporation gegen das Projekt ins Feld führt. Ihr Hauptkritikpunkt: Zu Unrecht sei auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet worden. Dabei spielt die Nähe zum Flugplatz Buochs eine wichtige Rolle. Die Korporation macht geltend, zwischen dem Flugplatz und dem geplanten Air Park bestehe ein enger räumlicher und funktionaler Zusammenhang, weshalb es sich um eine Gesamtanlage handle und eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben sei. Quelle: ‚Luzerner Zeitung‚.