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Finanzdelegation stellt «Risiken» bei Aufklärungs-Drohnen fest

Bei den sechs Aufklärungsdrohnen, welche die Schweiz in Israel bestellt hat, droht neues Ungemach.

Bei den sechs Aufklärungsdrohnen, welche die Schweiz in Israel bestellt hat, drohen neue Probleme. Diesmal geht es um das System, welches den Drohnen erlauben soll, in der Luft selbständig Hindernissen wie zum Beispiel Gleitschirmen auszuweichen. Dies können die von der israelischen Firma Elbit gelieferten Drohnen noch nicht. Der bundeseigene Rüstungskonzern Ruag soll sie entsprechend programmieren.

Zweifel und Risiken

Nun enthüllt ein Brief, den die Finanzdelegation des Parlamentes kurz vor Weihnachten an Verteidigungsministerin Viola Amherd geschickt hat und der SRF vorliegt, Zweifel, ob dies der Ruag wirklich gelingen wird. Die Delegation kritisiert die «schleppende Entwicklung» und schreibt, das «Detect and Avoid»-System berge «erhebliche Risiken betreffend die technische Machbarkeit, Zulassung und Kosten». Ohne dieses System «wären die autonome Einsatztauglichkeit der Drohnen stark eingeschränkt und die Betriebskosten gleichzeitig signifikant erhöht.»

Eingeschränkte Einsatztauglichkeit heisst: Um Kollisionen zu vermeiden, bräuchten die Aufklärungsdrohnen ein Begleitfahrzeug – «zum Beispiel Helikopter oder ein anderes Flächenflugzeug», sagt Urs Loher, Direktor des Bundesamts für Rüstung. Als Auftraggeber geht er allerdings davon aus, dass der Ruag die Programmierung gelinge. Auch habe ein externes Gutachten die Machbarkeit bestätigt.

Tuena: Armasuisse muss Druck massiv erhöhen

«Helikopter? Das ist total absurd, da kann ich nur den Kopf schütteln», sagt Sicherheitspolitiker Mauro Tuena, SVP-Nationalrat. Die neuen Drohnen sollten im Friedensfall unter anderem helfen, die Grenzen diskret zu kontrollieren. «Eine Drohne fliegt weit oben und ist sehr leise, man muss genau schauen, ob man sie sieht. Ein Helikopter ist laut und kann nicht so hoch fliegen, also hätten wir das Gleiche wie heute und hätten dafür dann 300 Millionen Franken bezahlt.»

Lohers Zuversicht reicht ihm nicht. «Das Parlament hat die Drohnen 2015 bewilligt, mit einem Anforderungsprofil, und 2025 kann man die Drohnen immer noch nicht brauchen», kritisiert Tuena. «Armasuisse muss den Druck nun massiv erhöhen.»

In einem Punkt hat das der Rüstungschef über die Feiertage bereits erfolgreich gemacht. Im Brief der Finanzdelegation war noch die Rede von Uneinigkeit zwischen Armasuisse und der Ruag über den Vertragsumfang und von Diskussionen um Mehrkosten in Millionenhöhe. Jetzt sagt Loher zu SRF: «Mittlerweile konnte dieses Thema geklärt und eine Einigung ohne zusätzliches Budget erreicht werden.»

Die schleppende Programmierung der Ausweichfähigkeit der Drohnen ist ein weiteres Problem von vielen innerhalb der Drohnenbeschaffung. Bereits bekannt ist, dass erst vier von sechs Drohnen ausgeliefert sind, und dass sie wohl statt 2019 erst 2029 voll einsatzfähig sein dürften.

Ein Knackpunkt ist dabei immer noch die Schweizer Anforderung, die Drohne solle auch ohne GPS autonom landen können. Die israelische Firma Elbit hatte Anpassungen wie diese als gut machbar dargestellt, sagt Loher. «Wir waren zu Beginn wohl zu gutgläubig, dass es gut kommen wird.»

Finanzdelegation will Aufsicht verstärken

Die Kritik an der Drohnenbeschaffung ist nur ein Punkt von mehreren, welche die Finanzdelegation in ihrem Brief kritisiert. Sie schreibt, sie habe mit «grosser Sorge» erkannt, dass sich die Situation der Schlüssel- und Topprojekte im Verteidigungsdepartement «spürbar verschlechtert» habe. «Angesichts eines Gesamtvolumens von rund 19 Milliarden Franken sind die zunehmenden Verzögerungen, steigenden Risiken und unzureichenden Ressourcen beunruhigend.» Die Finanzdelegation will ihre Aufsicht über das Verteidigungsdepartement noch weiter verstärken. Quelle. ‚srf.ch‚.

Pilatus übernimmt RUAG Aerostructures

Pilatus übernimmt ab dem zweiten Quartal 2024 schrittweise alle rund 230 Mitarbeitenden sowie den Maschinenpark der RUAG Aerostructures Schweiz AG. Die Übernahme erfolgt im Rahmen der vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele von RUAG International. Am Standort Emmen werden künftig Pilatus eigene Komponenten hergestellt.

Seit Anfang der 90er Jahre produziert RUAG Aerostructures Schweiz Bauteile und Komponenten für die Flugzeuge von Pilatus. Dazu zählen unter anderem PC-21 Strukturen oder das Höhenleitwerk des PC-12. Durch die Übernahme aller Mitarbeitenden und des gesamten Maschinenparks kann Pilatus die eigenen Produktionskapazitäten nicht nur ausbauen, sondern mit neuen Kompetenzen erweitern.

Fokus auf Pilatus und eigene Produkte

Pilatus wird am neuen Standort am Flugplatz Emmen ein grossflächiges Areal der RUAG Real Estate AG Schweiz mieten. Es werden zukünftig ausschliesslich eigene Bauteile und Komponenten hergestellt, welche für die Flugzeugproduktion in Stans benötigt werden. Aufträge von Drittkundinnen und -kunden, welche RUAG Aerostructures Schweiz bisher produziert hat, werden von Pilatus im Auftrag der RUAG Aerostructures Schweiz über einen begrenzten Zeitraum weitergeführt.

In einer separaten Vereinbarung zwischen RUAG Real Estate AG und Pilatus ist ausserdem die Möglichkeit einer Übernahme einer angrenzenden Bauparzelle geregelt, welche Pilatus zusätzliche Entwicklungsperspektiven bietet. Vor diesem Hintergrund wird die Partnerschaft mit RUAG vertieft und es sollen mittel- bis langfristig weitere Arbeitsplätze entstehen. Quelle: ‚Pilatus‚.

Airpark Buochs: Niederlage für Kritiker

Hochfliegende Pläne existieren für das Grenzgebiet zwischen den Gemeinden Ennetbürgen und Stans: Auf einem rund 90000 Quadratmeter grossen Areal soll ein Industriepark entstehen, ausgerichtet auf Unternehmen der Luftfahrtbranche. Das Projekt der Nidwalden AirPark AG, an der unter anderem die Ruag Real Estate AG beteiligt ist, stösst allerdings auf Gegenwehr. Nachdem der Gestaltungsplan 2015 im kantonalen Amtsblatt ausgeschrieben worden war, erhob eine Korporation als Eigentümerin zweier angrenzender Parzellen in Ennetbürgen eine Einwendung. Nacheinander landete der Fall bei den Gemeinderäten, bei der kantonalen Baudirektion und vor dem Nidwaldner Verwaltungsgericht, wobei das Ergebnis immer das gleiche war: Die Korporation blitzte ab. In letzter Instanz hatte nun das Bundesgericht über den Gestaltungsplan für den Air Park zu entscheiden. Aus dem gestern veröffentlichten Urteil geht hervor, welche Argumente die Korporation gegen das Projekt ins Feld führt. Ihr Hauptkritikpunkt: Zu Unrecht sei auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet worden. Dabei spielt die Nähe zum Flugplatz Buochs eine wichtige Rolle. Die Korporation macht geltend, zwischen dem Flugplatz und dem geplanten Air Park bestehe ein enger räumlicher und funktionaler Zusammenhang, weshalb es sich um eine Gesamtanlage handle und eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben sei. Quelle: ‚Luzerner Zeitung‚.