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Schweiz: verzögerte Übernahme europäischer Drohnenregulierung

Die Übernahme der neuen europäischen Drohnenregulierung in das Schweizer Recht verzögert sich. Nachdem sowohl der Nationalrat wie der Ständerat eine Motion angenommen haben, die eine Herauslösung des traditionellen Modellfluges aus der Drohnenregulierung verlangt, muss die Schweiz entsprechende Verhandlungen mit der Europäischen Union aufnehmen. Somit gilt für Drohnen und Modellflugzeuge weiterhin das bestehende schweizerische Recht. In der gesamten Europäischen Union gilt ab 1. Januar 2021 ein einheitliches Drohnenrecht. Da die Schweiz im Rahmen der Bilateralen Abkommen das europäische Luftfahrtrecht seit 2002 vollständig übernimmt, wäre die neue Drohnenregulierung zu diesem Zeitpunkt auch in der Schweiz in Kraft getreten. Im September 2020 hat nun der Nationalrat als Erstrat einer Motion zugestimmt, die den Bundesrat beauftragt, den traditionellen Modellflug bei der Übernahme der Drohnenregulierung auszunehmen und weiterhin unter nationalem Recht zu belassen. In der Wintersession stimmte der Ständerat dem Ansinnen des Nationalrates zu.

Unter diesen Umständen kann die europäische Drohnenregulierung vorläufig nicht übernommen werden. Zudem hat die EU-Kommission klargestellt, dass die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/945, die für die Schweizer Drohnenindustrie von vitalem Interesse ist, nur möglich ist, wenn auch die Verordnung (EU) 2019/947 übernommen wird. Diese enthält unter anderem auch die Regelung über den Betrieb von Modellflugzeugen. Die Schweiz wird nun entsprechende Verhandlungen mit der EU-Kommission aufnehmen. Über die Ergebnisse dieser Verhandlungen wird zur gegebenen Zeit wieder informiert. Bis auf weiteres gilt damit in der Schweiz für Drohnen und Modellflugzeuge das bestehende nationale Recht. Quelle: ‚BAZL‚.