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IFR-Flüge in Schönhagen ohne PPR

Im Oktober 2018 wurde am Flugplatz Schönhagen ein zwölf Jahre dauerndes Verfahren erfolgreich beendet und der Instrumentenflugbetrieb aufgenommen. Doch seit Einführung des IFR-Betriebs musste, um Konflikte mit dem Flugverkehr am BER zu vermeiden, für alle IFR-Flüge in Schönhagen eine PPR-Genehmigung durch die Flow Management Position (FMP) der DFS in Bremen eingeholt werden. FMP genehmigte maximal zwei Anflüge und zwei Abflüge pro Stunde. Da die Genehmigung oft erst drei Stunden vor Abflug erteilt wurde, war eine zuverlässige Planbarkeit vieler Flüge unmöglich. Wer bei fehlender PPR-Genehmigung IFR nicht canceln konnte, musste nach Schönefeld ausweichen.

Von Anbeginn wurde viel um diese Auflage gestritten. Das hat nun ein Ende: Nachdem die PPR-Regelung bereits vor zwei Jahren für Abflüge entfallen war, wird sie ab 20. Februar nunauch für alle Anflüge ersatzlos gestrichen. Die DFS konnte seit der Eröffnung des Internationalen Flughafens BER ausreichend Betriebserfahrungen sammeln, um die Wechselwirkungen der beiden benachbarten Flugplätze auch ohne die PPR-Regelung sicher handhaben zu können. Quelle: ‚Flugplatz Schönhagen‘.

Kein Freibrief für Regelüberschreitungen.

Von einem süddeutschen Verkehrslandeplatz erhielten wir eine kritische Rückmeldung zum Fliegen ohne Flugleiter, die wir hier nicht verschweigen möchten: Dort wird Fliegen ohne Flugleiter in PPR-Zeiten angeboten. Auch wenn dies grundsätzlich gut funktioniert, gab es doch einige „schwarze Schafe“: Offensichtlich missachteten einige Pilotinnen und Piloten die PPR-Regelung und landeten einfach unangekündigt. Auch wurden nicht in allen Fällen die angefallenen Landegebühren entrichtet. Hier daher nochmal die eindeutige Klarstellung: Auch beim Fliegen ohne Flugleiter bleiben etwaige PPR-Regelungen in Kraft! Also bitte vorher PPR einholen, auch wenn dann bei Ankunft niemand da ist!

Fliegen ohne Flugleiter berechtigt ebenfalls nicht zur „Zechprellerei„! Bitte erkundigen Sie sich vorher, wie sie Ihre angefallenen Landegebühren entrichten können. Last, but not least: Denken Sie beim Fliegen ohne Flugleiter auch an die Übermittlung Ihrer Start- und Landemeldung an den Platzbetreiber! Erkundigen Sie sich hier in der AIP oder auf der Webseite des Flugplatzes nach den Meldewegen. Quelle und Abo des Newsletters: ‚Guido Frey, 33102 Paderborn, eMail: guido.frey( a) posteo.de‘.