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Höchstgelegene Airshow der Schweiz

Seien Sie an der ersten Airshow auf dem Hohen Kasten dabei! Am Freitag, 27. Mai und Samstag, 28. Mai 2022 wird Ihnen zum ersten Mal eine grandiose Airshow auf dem Hohen Kasten geboten. In unmittelbarer Nähe erleben Sie, bequem vom Gipfel aus, nostalgische und moderne Flugzeuge vom Fliegermuseum Altenrhein. Die atemberaubende Aussicht gibt es gratis dazu. Verschiebedatum bei Schlechtwetter: Sonntag, 29. Mai 2022. Am Freitag und Samstag gibt es jeweils ein Vormittags- und ein Nachmittags-Programm. Die Airshow wird auf der Rheintaler Seite des Gipfels stattfinden.

Durchführungsort
Die Airshow kann am besten auf dem Hohen Kasten bestaunt werden. Da der Event auf der Rheintaler Seite des Gipfels stattfindet, können Sie die Flieger auf unserem Europa-Rundweg aus nächster Nähe geniessen. Am einfachsten erreichen Sie den Gipfel mit der Seilbahn. Fahren Sie bequem innerhalb von acht Minuten von Brülisau auf den Hohen Kasten und geniessen Sie zuerst die grenzenlose Aussicht, die sich Ihnen erstreckt. Parkplätze sind in Brülisau vorhanden. Quelle: ‘Airshow Hoher Kasten‘.

Von der Wirksamkeit flächendeckender Transponderpflicht

(…) Das dreistrahlige Geschäftsreiseflugzeug des Typs Falcon 7X, eingetragen als HB-JST, flog nach IFR und befand sich im Sinkflug für eine Landung auf dem Flugplatz Buochs (LSZC). Die von der zuständigen Flugverkehrsleitstelle freigegebene Flughöhe betrug 6000 ft AMSL. Dabei flog die Falcon in einen Luftraum der Klasse E mit einer Obergrenze von Flugfläche 100 ein, in dem der Luftraumklasse entsprechend unkontrollierter VFR-Verkehr zu erwarten war. In der Folge näherte sie sich an einen nach VFR verkehrenden Verband dreier militärischer Trainingsflugzeuge des Typs PC-7 an.

Analyse und Schlussfolgerungen
Die sich anbahnende gefährliche Annäherung zwischen dem zivilen Geschäftsreise-Flugzeug und dem Verband dreier militärischer Trainingsflugzeuge im Luftraum der Klasse E konnte dank deren eingeschalteten Transpondern erkannt und die Kollisionswahrscheinlichkeit verringert werden. Sowohl die zivile als auch die militärische Flugsicherungsstelle erteilten Verkehrshinweise, so dass die Flugbesatzungen das andere, konfligierende Luftfahrzeug visuell erkennen konnten. Zusätzlich gab das Kollisionswarngerät des zivilen Flugzeuges eine Warnung und einen Ausweichbefehl aus, was ebenfalls zur Verringerung der Kollisionswahrscheinlichkeit beitrug. Der Zwischenfall unterstreicht die Wirksamkeit einer flächendeckenden Transponderpflicht für alle Luftfahrzeuge, wie diese in der Sicherheitsempfehlung Nr. 518 bereits adressiert wird. Quelle: ‘SUST‘.