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Payerne erweitert Betriebszeiten

Der Payerne Airport erweitert seine Betriebszeiten, nachdem der neue Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und die zugehörige zivile Betriebsordnung in Kraft getreten sind. An Werktagen öffnet der Flughafen nun eine halbe Stunde früher, wobei Flüge mit Genehmigung bereits ab 06:00 Uhr möglich sind. Zudem entfällt die Mittagspause.

Samstags beginnt der Betrieb neu um 08:00 Uhr statt 09:00 Uhr. Die Mittagspause wird gelockert, wobei grundsätzlich nur Landungen und bei externen Verspätungen auch Starts erlaubt sind. Die Kontingente für Flugbewegungen werden neu auf Jahres- statt Monatsbasis berechnet. Für Sonntage gilt eine Beschränkung von 200 genehmigungspflichtigen zivilen Flugbewegungen pro Jahr.

Planungsanpassungen für Samedan und Payerne

Am 29. Oktober 2025 hat der (Schweizer) Bundesrat die angepassten SIL-Objektblätter für den Regionalflughafen Samedan (GR) und den zivil mitbenutzten Militärflugplatz Payerne (VD) genehmigt. Diese legen die Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der beiden Flugplätze im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) fest.

Samedan: Modernisierung für den Kanton Graubünden

Der Flughafen Samedan ist eine wichtige Luftfahrtinfrastruktur für den Kanton Graubünden, sowohl für den touristischen als auch den Rettungs- und Arbeits-Flugverkehr. Da die bestehende Infrastruktur veraltet ist, soll mit der Anpassung des Objektblatts eine moderne Helikopterbasis für die Rega, Swiss Helicopter und Heli Bernina entstehen.

Payerne: Erweiterung für zivile Flüge

Der Militärflugplatz Payerne, Heimat der Schweizer Luftwaffe, öffnete 2013 für zivile Sicht- und Instrumentenflüge. Mit der Erweiterung der zivilen Betriebszeiten und Flugplatzgrenzen reagiert das SIL-Objektblatt auf die wachsende Nachfrage aus den Kantonen Freiburg und Waadt.

Beide Standortkantone und -gemeinden stimmten der Anpassung zu, während die Genehmigung für die Objektblätter Hasenstrick und Gsteigwiler aufgrund offener Fragen zurückgestellt wurde.

Über das SIL-Objektblatt

Das SIL-Objektblatt legt behördenverbindlich die Vorgaben für die künftige Entwicklung eines Flugplatzes fest, einschließlich Betrieb, Infrastruktur, Lärmschutz und Natur-Bewahrung. Es ist Voraussetzung für die Genehmigung von Betriebsreglementen und Flugplatzanlagen.

Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen: Eine Koordination mit den betroffenen Stellen und Gemeinden sowie ein Verfahren zur Anhörung der Behörden und Beteiligung der Bevölkerung. Quelle: ‘BAZL