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Bartgeier kehrt in die Alpen zurück

Der Bartgeier kehrt in die Alpen zurück – doch illegale Vergiftungen, Wilderei und Windräder bedrohen ihn. Der Bartgeier, der grösste Vogel Europas, wurde Anfang des 20. Jahrhunderts im gesamten Alpenraum ausgerottet. Die Menschen glaubten damals, er sei ein Beutegreifer und würde Lämmer und sogar Kinder rauben. Erst durch gezielte Auswilderungen seit den 1980er-Jahren konnte sich die Art wieder ansiedeln. Heute leben schätzungsweise 344 Bartgeier in den Alpen. In den nächsten zehn Jahren könnte sich die Zahl verdoppeln.

Erfolgreiche Wiedereinbürgerung – aber nicht überall
Die Bartgeier vermehren sich mittlerweile erfolgreich in der Wildnis. Im Kerngebiet, den Zentral- und Nordwestalpen, das sich von Ostfrankreich bis ins Engadin erstreckt, wächst die Population stabil. Hier bieten die dichte Alpensteinbock-Population und die idealen Kalksteinformationen beste Voraussetzungen. «Deshalb geht es dem Bestand des Bartgeiers grundsätzlich gut», erklärt Livio Rey von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach. Die Organisation ist Teil der Studie, die die Wiederansiedlung des Vogels wissenschaftlich begleitet hat.

In den südlichen und östlichen Alpen sieht die Lage anders aus. Die Sterblichkeitsrate ist höher und die Fortpflanzung gestaltet sich schwieriger. Das führt dazu, dass die Population nur langsam wächst oder stagniert. «In dieser Region geht es dem Bartgeier noch nicht so gut. Er ist dort auf die Zuwanderung von Vögeln aus dem Kerngebiet angewiesen», so Rey.

Todesursachen: Menschliche Gefahren dominieren
Laut einer Studie der Schweizerischen Vogelwarte Sempach, der Stiftung Pro Bartgeier und der Universität Bern sterben in den Randgebieten mehr erwachsene Bartgeier als im Kerngebiet. Die Gründe sind vielfältig: Ein wesentlicher Faktor sind Vergiftungen. Immer wieder werden Bartgeier Opfer illegal ausgelegter Gifte. Wobei die Menschen, welche die Gifte illegal ausbringen, es eigentlich auf Grossraubtiere wie Wölfe abgesehen haben. Zudem stellen Kollisionen mit Stromleitungen und Windkraftanlagen eine grosse Gefahr dar. Auch die Wilderei bleibt ein Problem: Immer wieder werden Bartgeier illegal geschossen, obwohl sie streng geschützt sind. Ausserdem könne sich der Tourismus negativ auf den Bestand auswirken, erklärt der Naturschutzbiologe. Kletterer, Gleitschirmflieger oder Drohnen können die Vögel beim Brüten stören.

Wird die Population ohne Hilfe überleben?
Die Studie zeigt: Wenn die Sterblichkeit nicht ansteigt, könnte sich die Population in den nächsten zehn Jahren verdoppeln. Diese Prognose basiert auf demografischen Parametern – also dem Überleben, der Fortpflanzung und der Ausbreitung der Vögel. Ein solch starkes Wachstum sei jedoch nur möglich, weil der Bestand derzeit noch klein ist. «Das bedeutet, dass die Population noch lange nicht ihre natürliche Grösse erreicht hat», so Rey. Doch sobald die Todesrate über 5.5 Prozent steigt, droht erneut ein Rückgang. Derzeit liegt die jährliche Sterblichkeitsrate bei etwa 3.1 Prozent für erwachsene Bartgeier im Kerngebiet und 8.1 Prozent in der Peripherie. Im Kerngebiet ist die Population weitgehend selbsterhaltend. Vorausgesetzt, die Sterblichkeit bleibt niedrig. In den Randgebieten hingegen bleiben weitere Auswilderungen notwendig, um den Bestand zu sichern.

Schutzmassnahmen dringend nötig
Naturschutzorganisationen fordern deshalb, dass mehr gegen illegale Vergiftungen und Wilderei unternommen wird. Zudem müssten Stromleitungen besser gesichert und Standorte für Windkraftanlagen gezielter ausgewählt werden. Quelle: ˈSRF, Regionaljournal Graubündenˈ.

Gran Paradiso: kein Durchkommen (Teil 2)

Schwarm-Intelligenz schafft zuverlässigere und schnellere Resultate als tagelanger Einzel-Kampf: bei der Luftraum-Situation im Nationalpark Gran Paradiso lichtet sich dank unseres französischen Kollegen Ludovic Launer aus Grenoble der Nebel der Konfusion.

Die Luftraum-Obergrenze des Nationalparks liegt auf 4’500 m AMSL. Die Quelle dieser Information ist das italienische AIP. Auf Seite 34 des insgesamt 62 Seiten umfassenden Dokumentes finden Sie die folgende Information (bitte für den Download des PDF’s auch auf den folgenden Ausschnitt klicken):

Betroffen ist dieses Gebiet hier:

Die flugtaktische Bedeutung dieser hochgelegenen Region zwischen dem Modane- und Aosta-Tal ist bei Querungen zwischen Süd- und Nordalpen sehr gross. Für Südfrankreich-Urlauber mit entsprechenden Streckenflug-Projekten ist besonders lästig, dass die beliebte Flugroute entlang der französisch-italienischen Grenze mit der dort auftretenden Konfluenz bei thermischen Bedingungen damit kaum mehr legal passierbar ist.

Diese Information bestätigt leider die bisherigen Recherchen von flieger.news. Offenbar ist bei der ersten Publikation der geänderten Luftraumdaten eine Verwechslung von „Fuss“ und „Meter“ plus obendrein auch eine der Luftfahrtbegriffe „AGL“ und „AMSL“ passiert. eMail-Anfragen bei den italienischen Luftfahrbehörden in Rom blieben unbeantwortet, Antworten der Parkverwaltung in Aosta waren unzutreffend und konfus (und nur für italienischsprechende Menschen verständlich).

Die Streckenflug-Experten der südfranzösischen Segelflug-Zentren empfehlen in der Praxis das westliche Umfliegen der gesamten Region, inklusive jener des direkt anschliessenden Vanoise-Schutzgebietes, um über das Valgrisenche und den Mont Fallère nördlich von Aosta doch einigermassen sicher in die Walliser Alpen gelangen zu können.

Unauffindbare Dokumentation

Detaillierte Luftraum-Angaben der oben erwähnten Naturschutzgebiete sind ohne abonnierte staatliche AIP-Publikationen Italiens und Frankreichs nur mit grossem zeitlichem Aufwand auffindbar, kompliziert nur in der Landessprache formuliert und (zu) umfangreich. Die Frage, ob dermassen schwer auffindbare und fehlerhafte Publikationen überhaupt rechtsgültig sind, wäre irgendwann von spezialisierten Anwälten zu klären. Gibt es unter Ihnen irgendwo da draussen welche – oder einen Luftfahrt-Verband, der das faktische Flugverbot aufgreift und bei den Behörden um eine praktikablere Lösung kämpft?

(Ernst Willi)

Die Flugbahnen eines August-Tages 2022 als Nachtrag zum Bericht oben zeigen die Problematik der Luftraum-Verletzungen:

Hier ist die im Kommentar von Ralf Fischer erwähnte Aktualisierung der Luftfahrtkarten per 27.08.2023: