Österreich führt bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen ein
Seit Ende März 2026 ist in Österreich die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windräder im Regelbetrieb. Das Mobilitätsministerium hat die rechtlichen Rahmen-Bedingungen geschaffen, Austro Control die technische Lösung entwickelt. Als erster Betreiber hat Burgenland Energie 38 Windanlagen im burgenländischen Andau umgerüstet. Weitere Standorte in Neusiedl/Weiden und Parndorf sind in Genehmigung.
Das System aktiviert die roten Hindernislichter künftig nur noch dann, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug nähert. Grundlage sind Radar- und Flugplandaten von Austro Control. Der definierte Schutzbereich umfasst einen Radius von mindestens 8 km um das Hindernis sowie eine Höhe von mindestens 600 m über dem höchsten Punkt der Anlage. Befindet sich kein Flugzeug in diesem Bereich, bleiben die Lichter aus. Rettungs- und Einsatzflüge können die Beleuchtung über die jeweilige Leitstelle jederzeit per Fernaktivierung einschalten.
Laut Austro Control können die Hindernislichter durch die neue Technologie in bis zu 90 Prozent der Nachtzeit ausgeschaltet bleiben – bei unverändertem Sicherheitsstandard für die Luftfahrt.
Für Piloten ändert sich die Situation grundsätzlich: Windparks in der Nähe von Flugwegen sind weiterhin durch die Hindernisbefeuerung gekennzeichnet, sobald ein Luftfahrzeug in den Schutzbereich einfliegt. Die Kennzeichnung erfolgt damit bedarfsgerecht und nicht mehr als Dauerbetrieb.

