Schlagwort-Archive: Modellflug

Christian Markoff neuer AeCS-Generalsekretär

Der Aero-Club der Schweiz AeCS hat mit Christian Markoff einen Nachfolger für den bisherigen Generalsekretär Yves Burkhardt gefunden, der im Frühling 2025 in den Ruhestand tritt. «Chrigel» Markoff, wie man ihn in der Schweizer Aviatik-Szene seit Jahrzehnten kennt, ist mit der Leichtaviatik bestens vertraut. Der 1971 geborene und heute im Kanton Nidwalden lebende Markoff absolvierte 1994 die Ausbildung zum Fluglehrer SHV/BAZL beim Schweizerischen Hängegleiterverband SHV. Seit 2003 ist er Geschäftsführer der Flugschule Emmetten & Titlis AG. Als Gleitschirmpilot bildete er sich kontinuierlich weiter bis hin zum Prüfungsexperten BAZL im Auftrag des SHV. Für diesen ist er seit 2008 als Luftraumbeauftragter tätig.

Markoff ist seit 1998 auch Mitglied des AeCS. Nach Erwerb der PPL auf einmotorigen Motorflugzeugen bildete er sich auch in dieser Tätigkeit kontinuierlich weiter. Seit 2010 ist er auch als Rundflugpilot tätig, zudem ist er aktiver Gletscherpilot und Kunstflugpilot. Markoff absolvierte an der Kaderschule Luzern eine Ausbildung zum Betriebs-Ökonom NKS. Dank seiner langjährigen Tätigkeit für den Hängegleiterverband verfügt Markoff über ein grosses Beziehungsnetz in der Schweizer Aviatik-Branche, was für den Posten eines Generalsekretärs nebst den ökonomischen Kenntnissen und Führungs-Erfahrung von grosser Bedeutung ist. Eugen Stieger, Finanzchef des AeCS und Mitglied der Findungs-Kommission: «Mit Christian Markoff haben wir den idealen Nachfolger für Yves Burkhardt gefunden. Sein Profil entspricht genau den komplexen Anforderungen für diese anspruchsvolle Position.» Christian Markoff wird seine neue Stelle im Zentralsekretariat des AeCS an der Maihofstrasse, Luzern, im Januar antreten und nach einer Einarbeitungsphase die Gesamtverantwortung für die Geschäftsstelle übernehmen. Quelle: ‚AeCS‚.

Flugtag in Hausen a.A.

Der Modellflugtag Hausen am Albis vom 7. und 8. Oktober 2023 ist der grösste Modellflugtag der Schweiz und findet seit über 40 Jahren am ersten Wochenende, das ganz im Oktober liegt statt.

Anreise
Der Flugtag Hausen wird auf dem Sportflugplatz Hausen am Albis durchgeführt (LSZN, N47°14.32′ / E8°30.93′). Da wir nur eine begrenzte Anzahl Parkplätze zur Verfügung haben, empfehlen wir die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Piper-IG zu Besuch auf dem Flugplatz Höxter-Holzminden

Am Sonntag, dem 12. Februar, besuchte die Piper Interessengemeinschaft (Piper-IG) den Flugplatz Höxter-Holzminden. Die Piper-IG ist ein deutschlandweiter Zusammenschluss von Piloten und Modellfliegern der legendären Piper Cub und Super Cub Flugzeuge. Eine Cub – der Name bedeutet Jungtier oder Bärenkind – ist gutmütig zu fliegen und sie benötigt nur eine kurze Start- oder Landebahn.

Nach der jährlichen Hauptversammlung in Uslar fand beim befreundeten Luftsport Höxter e. V. auf dem Flugplatz Höxter-Holzminden ein Besuch und eine Besichtigung der am Flugplatz beheimateten Oldtimer statt. Trotz bescheidener Wetterprognose fanden sich 20 interessierte Piloten und Modellflieger ein.

Die legendäre Dornier Do 27 fand ebenso Beachtung wie die dazugehörige Ausstellung über deren Lebenslauf. Ein ganz besonderes Highlight wurde dem Vorsitzenden der Piper-IG Udo Stamer zu teil. Er verbrachte seine Bundeswehrzeit als 1. Wart auf dem Düsenjäger Fiat G.91. Einer dieser Düsenjäger ist Teil der Ausstellung und wird in Zusammenarbeit mit der Firma YOURcockpit derzeit in Höxter restauriert und zum Flugsimulator umgebaut.

Udo Stamer durfte nach 45 Jahren das erste Mal wieder im Cockpit einer „Gina“ Platz nehmen. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass das nicht der letzte Besuch in Höxter gewesen sein wird. Schon im kommenden Sommer möchte man wieder einfliegen, um ein Stück Torte von Konditormeister Andreas Otto im Flugplatz-Café am Räuschenberg oder einen Burger bei Gina’s in der Stadt zu geniessen sowie die Landesgartenschau zu besichtigen und dabei weiter zu fachsimpeln. Quelle: ‚Hoexter-News‚.

Nationales Fliegerfest

Das nationale Fliegerfest findet am Samstag/Sonntag/Montag, 25./26. und 27. September in ganz Frankreich statt. Es lädt die Franzosen ein, mit ihren Familien die „Tage der offenen Tür“ im ganzen Land zu besuchen, um unsere fliegerischen Aktivitäten wie Freiflug, Modellflug, Fallschirmspringen, Motorflug bis zur kommerziellen, militärischen, geschäftlichen und Raumfahrt zu entdecken. Eine tolle Gelegenheit, die Ausbildungsgänge, Berufe, Aktivitäten, kostenlosen Veranstaltungen und Dienstleistungen zu entdecken, die nicht weit vom jeweiligen Wohnort entfernt angeboten werden. Quelle: ‚PlaneurNet‚ und ‚Fête de l’Aviation‚.

Schweiz: verzögerte Übernahme europäischer Drohnenregulierung

Die Übernahme der neuen europäischen Drohnenregulierung in das Schweizer Recht verzögert sich. Nachdem sowohl der Nationalrat wie der Ständerat eine Motion angenommen haben, die eine Herauslösung des traditionellen Modellfluges aus der Drohnenregulierung verlangt, muss die Schweiz entsprechende Verhandlungen mit der Europäischen Union aufnehmen. Somit gilt für Drohnen und Modellflugzeuge weiterhin das bestehende schweizerische Recht. In der gesamten Europäischen Union gilt ab 1. Januar 2021 ein einheitliches Drohnenrecht. Da die Schweiz im Rahmen der Bilateralen Abkommen das europäische Luftfahrtrecht seit 2002 vollständig übernimmt, wäre die neue Drohnenregulierung zu diesem Zeitpunkt auch in der Schweiz in Kraft getreten. Im September 2020 hat nun der Nationalrat als Erstrat einer Motion zugestimmt, die den Bundesrat beauftragt, den traditionellen Modellflug bei der Übernahme der Drohnenregulierung auszunehmen und weiterhin unter nationalem Recht zu belassen. In der Wintersession stimmte der Ständerat dem Ansinnen des Nationalrates zu.

Unter diesen Umständen kann die europäische Drohnenregulierung vorläufig nicht übernommen werden. Zudem hat die EU-Kommission klargestellt, dass die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/945, die für die Schweizer Drohnenindustrie von vitalem Interesse ist, nur möglich ist, wenn auch die Verordnung (EU) 2019/947 übernommen wird. Diese enthält unter anderem auch die Regelung über den Betrieb von Modellflugzeugen. Die Schweiz wird nun entsprechende Verhandlungen mit der EU-Kommission aufnehmen. Über die Ergebnisse dieser Verhandlungen wird zur gegebenen Zeit wieder informiert. Bis auf weiteres gilt damit in der Schweiz für Drohnen und Modellflugzeuge das bestehende nationale Recht. Quelle: ‚BAZL‚.

CH: Ausnahme des Modellflugs von der EU-Drohnenregelung

Als Zweitrat hat die kleine Kammer des Parlaments unter der Leitung des Ständeratspräsidenten am 8.12.2020 die Motion 20.3916 der vorberatenden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen debattiert und mit 20 Ja zu 18 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen nach dem Nationalrat ebenfalls an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Übernahme der EU-Verordnung 2019/947 den traditionellen Modellflug auszunehmen und unter nationalem Recht zu belassen.

Begründung: aus Sicherheits- und Datenschutzgründen hat EU mit der EU-Verordnung 2019/947 Betriebsregeln für unbemannte Luftfahrzeuge erlassen. Auslöser war das gehäufte und störende Auftreten von Drohnen, die von jedermann überall und ohne aviatische Kenntnisse betrieben werden können. Da diese Regeln für alle unbemannten Luftfahrzeuge gelten, betreffen sie auch den Modellflug. Modellflug ist viel mehr als Hobby und Freizeitaktivität: Er bietet nicht nur Jugendlichen Zugang zur Fliegerei und Technik, sondern ist auch für gewisse Tourismusbetriebe und KMU eine wichtige wirtschaftliche Basis. Zudem sind die Entwicklung umweltschonender Elektromotoren und Energiespeicher oder Verbesserungen im Bereich der Aerodynamik massgeblich auf Erkenntnisse aus dem Modellflugbau zurückzuführen. In der Schweiz betreiben rund 15’000 verantwortungsvolle Menschen den Modellflug-sport. Unfälle mit Schäden oder gar Verletzungen zum Nachteile Dritter sind äusserst selten; der hohe Sicherheitsstandard wird auch von der European Union Aviation Safety Agency (EASA) anerkannt.

Unsere Modellflugvorschriften sind bewährt, einfach und praxisorientiert. Dagegen sind die zwingend anwendbaren und sehr umfangreichen EU-Vorschriften rein administrativer Natur; sie erhöhen die Sicherheit nicht. Wer ein Modellflugzeug betreibt, das schwerer als 250 g oder mit einer Kamera versehen ist, muss sich z.B. vorgängig in ein EU-kompatibles nationales Register eintragen, internet-basierte Trainings absolvieren und Wissensteste bestehen. Flüge mit Modellflugzeugen sind grundsätzlich auf 120 Meter über Grund beschränkt, was gewisse Sparten des Modellflugsports oder Flüge im Gebirge praktisch verunmöglicht. Einzig Flüge, die im Rahmen eines Vereins erfolgen, können von Erleichterungen profitieren, erfordern aber eine entsprechende behördliche Bewilligung. Für Jugendliche, die keinem Verein angehören, gilt ein Mindestalter von 12 Jahren. Grosse Teile des Modellflugs in der Schweiz würden also faktisch einem Vereinszwang unterstellt, was verfassungswidrig wäre.

Bei der Übernahme der EU-Regeln müsste das BAZL u.a. das Register für Modellflugzeugbetreiber sowie eine Internet-basierte Trainings- und Testplattform betreiben, Bewilligungen erteilen und den Modell-flug im eigentlichen Sinne beaufsichtigen. Die staatliche Überwachung nicht sicherheitsrelevanter Sport- und Freizeitaktivitäten ist weder sachgerecht noch mit unserer liberalen Gesetzgebung in Einklang zu bringen und daher nicht zu rechtfertigen. In Hinblick auf die Übernahme der EU-Drohnenregelung wurde den Protagonisten des Modellflugs zudem eine pragmatische Lösung für die Schweiz in Aussicht gestellt mit dem Ziel, den Modellflug im bisherigen Rahmen fortführen zu können. Diese Erwartungen wurden leider nicht erfüllt. Bild: ‚Hahnenmoos.ch‚.

Modellflugflugverbot im Kanton Appenzell Innerrhoden

In seiner Session vom Oktober beschoss der Grosse Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden ein Verbot in die Jagdverordnung aufzunehmen, das den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in weiten Teilen des Kantons verbietet. Eigentlich sollte mit diesem Verbot das Steigenlassen von Drohnen insbesondere in den touristischen Gebieten um Schwendisee und Aecher untersagt werden. Leider formulierte der Grosse Rat das Verbot so, dass auch sämtliche Modellflugzeuge davon betroffen sind.

Der Aero-Club Ostschweiz engagierte sich im Vorfeld der Session tatkräftig gegen dieses Verbot. So richtete er beispielsweise ein Schreiben an sämtliche Grossrätinnen und Grossräte und zeigte Alternativen auf, wie das Verbot formuliert werden könnte, ohne dass Modellflugzeuge betroffen wären. Leider ohne Erfolg. Mit 23 zu 21 Stimmen – wenn auch sehr knapp – hiess der Grosse Rat das Verbot gut.

Nun trat am 1. November das Verbotin Kraft. Damit ist in einem grossen Teil des Kantons der Betrieb von Modellflugzeugen verboten. Für den Aero-Club ist der Kampf gegen das Verbot damit aber noch nicht abgeschlossen, sondern geht einfach in die nächste Runde. Quelle: ‚AeCS‚. Weitere Beiträge dazu im ‚St. Galler Tagblatt‚.

Was macht Modellflug interessant?

“In den letzten zehn Jahren hat der Modellflugsport einen enormen Entwicklungsschritt zurückgelegt”, so Christian Stumptner vom MFC Alkoven. “Als Voraussetzungen sollte man technisches Verständnis, Fluginteresse und gute Computerkenntnisse haben.“ Mit Flugsimulatoren gestalte sich das Erlernen des Fliegens viel einfacher als früher. “Damals brauchte man am Anfang immer wieder einen neuen Flieger, sobald man geflogen war, da man ja das Landen erst lernen musste”, erinnert sich der Obmann an seine Anfänge zurück. Man könne solange an diesem Flugsimulatoren üben, bis man sich bereit fühle zu fliegen. Am Anfang würden hauptsächlich Styroporflieger verwendet werden, bevor man nach genug Erfahrung und Flugmeilen einen Flug mit einem Modell angeht. Mehr im Bericht von ‚meinbezirk.at‘.