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Zivile Nutzung von Militärflugplätzen angepasst

Von militärisch zu zivil: Der Flugplatz in Dübendorf befindet sich in der Umnutzungsphase. An seiner Sitzung vom 26.04.2023 passte der Bundesrat die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) in diesem Sinn an. Damit sind zivilaviatische Nutzungen auf Militärflugplätzen auch während der Umnutzungsphase möglich.

Ein Flugplatz, mehrere Nutzungsarten: Um die Piste und die weitere aviatische Infrastruktur in Dübendorf zu erhalten, erarbeitete der Kanton Zürich 2021 einen Synthesebericht zur zivilen Umnutzung. Der Flugplatz soll künftig neben der Luftwaffe und zivilen Einsatzorganisationen wie REGA und Kantonspolizei Zürich auch dem Innovationspark vor Ort dienen. Dieses Planungsziel wird erst nach einer mehrjährigen Übergangsphase erreicht. Damit bereits kurzfristig weitere zivilaviatische Nutzungen am Standort Dübendorf möglich sind, braucht es rechtliche Anpassungen. Der Bundesrat hat deshalb Änderungen in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) beschlossen.

Die angepasste VIL ermöglicht es nun, einen Militärflugplatz in der Übergangsphase vermehrt zu nutzen. Konkret: Am Standort Dübendorf können sich dank der Neuregelung einzelne aviatische Betriebe schon während der Übergangsphase ansiedeln und den Flugplatz nutzen.

In der angepassten VIL werden die Such-, Rettungs- und Polizeiflüge nicht mehr dem Kontingent von Bewegungen von zivilen Flügen angerechnet. So verbleibt in Dübendorf ein Kontingent, das zivile Bewegungen für andere Zwecke zulässt – etwa für Testflüge bei Forschungsprojekten. Mit der Verordnungsänderung löst der Bundesrat eine aktuelle Herausforderung in Dübendorf. Die Neuregelung gilt jedoch für alle Militärflugplätze. Die geänderte Bestimmung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚.

Umnutzung Flugplatz Mollis abgeschlossen

Der Flugplatz Mollis ist ein zivil genutztes Flugfeld. Der operative Betrieb ist mittlerweile an die Mollis Airport AG übergegangen. Die Entwicklung des Flugfeldes kann in den Rahmenbedingungen des Umnutzungsgesuches nun in Angriff genommen werden. Mit dem Eintrag der Gemeinde Glarus Nord als Eigentümerin des Flugplatzgeländes im Grundbuch endet die in vielerlei Hinsicht sehr komplexe Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein zivil genutztes Flugfeld. Durch den Eintrag im Grundbuch traten auch der Baurechtsvertrag und die Nutzungsvereinbarung mit der Mollis Airport AG in Kraft. Die Mollis Airport AG ist dadurch neue Betreiberin des Flugfeldes und übernimmt von der Gemeinde Glarus Nord sämtliche Rechte und Pflichten. Die Mollis Airport AG löst damit auch den Flugplatzverein definitiv als Betreiberin ab.

Die Mollis Airport AG hat die herausfordernde Aufgabe gefasst, das zivile Flugfeld nach dem breit abgestützten Raumordnungskonzept (ROK) zu nutzen. Das dem Umnutzungsverfahren zugrundeliegende ROK sieht eine Nutzung durch sämtliche Anspruchsgruppen in diesem Gebiet vor: Nebst wirtschaftlicher Nutzung wird dadurch auch die Freizeitfliegerei und der Zugang für die Bevölkerung als Naherholungsgebiet langfristig gesichert. Ebenso kann der Flugplatz weiterhin für Anlässe genutzt werden. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, die Entwicklung des Flugplatzgebietes weiter voranzutreiben: So genehmigten die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2018 den Verkauf von 22 000 Quadratmetern Bauland an bereits am Flugplatz ansässige Firmen. Diese Projekte können dank der erfolgreichen Umnutzung nun umgesetzt werden. Als erste Firma hat die REGA ein Projekt eingereicht mit dem Ziel, die eigene Basis im Frühling 2023 eröffnen zu können.

Flugplatzgebiet Mollis soll sich entwickeln
Für eine zivile Nutzung sind des Weiteren verschiedene bauliche Anpassungen zur Gewährleistung der Sicherheit, insbesondere auch für die Nutzerinnen und Nutzer des Flugplatzes als Naherholungsgebiet, notwendig. So wird unter anderem der Langsamverkehr im Bereich der angesiedelten Firmen mit einem separaten Rad- und Fussweg um die wirtschaftlich genutzten Flächen umgeleitet. Hierbei gibt es eine Übergangsphase, bis das kantonale Projekt «Ausbau Netstalerstrasse» definitiv vorliegt. Zudem ist geplant, die offizielle Wegführung des kantonalen Radwegs auf den bestehenden Weg bei der Linth zu verlegen. Letztlich ist im Rahmen des Entwicklungsschwerpunktes Flugplatz auch eine ÖV-Anbindung geplant.

Der Erwerb des Flugplatzes durch die Gemeinde Glarus Nord und die damit verbundene Umnutzung in ein zivil genutztes Flugfeld wurde durch den Gemeinderat – unter gleichzeitigem Verzicht der vorhandenen Ansprüche der Gemeinde Glarus und des Kantons Glarus – im Herbst 2011 gefällt. Zu dieser Stossrichtung haben die Stimmberechtigten an verschiedenen Gemeindeversammlungen mehrmalig ihre Zustimmung gegeben, erstmals an der denkwürdigen ordentlichen Gemeindeversammlung vom Juni 2012 im Garten des Freulerpalastes in Näfels. Ende 2017 genehmigte die Gemeindeversammlung den Baurechtsvertrag mit der Mollis Airport AG und beauftragte den Gemeinderat mit dem Abschluss der weiteren damit verbundenen Rechtsgeschäfte. Quelle: ‚Glarus24‚. Bild: ‚Ecoflight‚.