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Leewellen und Luftraumfallen (3)

Die neue Realität der Alpenquerung zwischen Maurienne und Gran Paradiso

Die Luftraum-Struktur mit den neu geschaffenen Nationalpark-Unter- und Obergrenzen zwischen dem Vallée Modane und Aosta versperrt seit Dezember 2021 bis auf hohe Überflüge in einer NW-Wind-Welle einen legalen Durchflug.
Autor: Ernst Willi

Die Verwirrung war perfekt. Erst hieß es 4500 Fuß AMSL, dann 4500 Meter AMSL, schließlich wurde über AGL versus AMSL diskutiert. Doch die Schwarm-Intelligenz der Segelflieger-Gemeinschaft und die akribische Recherche französischer Kollegen wie Ludovic Launer aus Grenoble haben Klarheit geschaffen: Die Luftraum-Obergrenze des Nationalparks Gran Paradiso liegt tatsächlich auf 4500 Meter AMSL. Das ist das faktische Ende einer Ära. Die flugtaktische Bedeutung dieser hochgelegenen Region zwischen dem Modane- und Aosta-Tal ist bei Querungen zwischen Süd- und Nordalpen enorm. Für Südfrankreich-Urlauber mit Streckenflug-Projekten ist besonders lästig, dass die beliebte Flugroute entlang der französisch-italienischen Grenze mit der dort auftretenden Konfluenz bei thermischen Bedingungen kaum mehr legal passierbar ist.

Vanoise: Westliches Umfliegen als Option

Dramatisch stellt sich die Situation im Nationalpark Vanoise dar. Hier ist keine legale Passage aus dem Vallée Modane zum Isère-Tal und nach Aosta möglich, es sei denn, man fliegt immer 1’000 m AGL – was in den verwinkelten Tälern der Region bei thermischen Bedingungen illusorisch ist.

Die Region wird von Parkwächtern kontrolliert, online-Flugdaten sowie Flarm- / IGC-Aufzeichnungen werden ausgewertet, und es wurden bereits empfindliche Bußen ausgesprochen. Das letzte, schmale Schlupfloch bei der Grande Sassière im östlichen Val d’Isère, das lange die Nutzung der Konfluenz entlang der italienisch-französischen Grenze ermöglichte, wurde vor durch ein zusätzlich eingefügtes Schutzgebiet namens „La Bailletaz“ ebenfalls „gestopft“.

Segelflieger als unsichere Partner

Eine Gruppe von Segelfliegern ist aber 2025 mit den Verwaltungen der französischen Nationalparks Vanoise, Mercantour und Vercors ins Gespräch gekommen. Sie verfolgt das Ziel, Durchflugkorridore für den Segelflug freizugeben. Leider waren die Voraussetzungen bis Frühling 2025 nicht sehr gut, da seitens der Nationalparks wiederholt auf die laufenden Verletzungen dieser Lufträume hingewiesen werden konnte und Segelflieger als unsichere Partner angesehen wurden.

Mercantour: Ausnahmekorridore ersatzlos gestrichen

Im Nationalpark Mercantour wurde 2016 eine Verordnung erlassen, die den Segelflug unter 1000 Metern verbietet. Ein Jahr später, 2017, wurden die bis dahin bestehenden Ausnahmekorridore ersatzlos abgeschafft. Für motorisierte Luftfahrzeuge gilt ein generelles Verbot.

Diese Entwicklung zeigt ein Muster: Die Nationalparks verschärfen systematisch ihre Bestimmungen, ohne Rücksicht auf die jahrzehntelang praktizierte Nutzung durch Segelflieger zu nehmen. Was einst als selbstverständlich galt, wird heute als Störung der Fauna betrachtet.

Rechtliche Konsequenzen: Bis zu 3000 Euro und Beschlagnahme

Die rechtlichen Konsequenzen von Luftraumverletzungen sind drastisch. Bei einem Überflug unter 1000 m durch ein Segelflugzeug kann zunächst eine Verwarnung an den Piloten oder Verein erfolgen. Wird durch einen vereidigten Beamten ein Ordnungs-Widrigkeits-Protokoll aufgenommen, folgt ein Verhör.

Die möglichen Strafen sind empfindlich:

VerstoßGesetzliche GrundlageSanktion
Unerlaubter Überflug
unter 1’000 m
Art. R.331-68, R.331-71,
L.173-7 UGB
Bis € 1’500
Wiederholung des ÜberflugsArt. R.331-73, R.331-68, R.331-71, L.173-7Bis € 3’000
Nicht genehmigtes Spiel/SportArt. R.331-66, R.331-71, L.173-7Bis € 750
Störung von TierenArt. R.331-65, R.331-71, L.173-7Bis € 750

Besonders drastisch: Als zusätzliche Sanktion ist die Beschlagnahmung des Tatmittels möglich – das bedeutet den behördlichen Einzug des Segelflugzeugs. Für die Ahndung als Ordnungswidrigkeit genügt der objektive Verstoß; ein Vorsatz ist nicht erforderlich.

Die Überwachungs-Realität

Die Zeiten, in denen Luftraumverletzungen unentdeckt blieben, sind vorbei. Moderne Überwachungs-Methoden machen jeden Flug nachverfolgbar. Flarm-Daten werden systematisch ausgewertet, IGC-Logger-Aufzeichnungen analysiert, und Online-Plattformen wie Weglide und OLC werden zur Kontrolle herangezogen.

Das ist ein problematischer Aspekt: Viele Piloten laden ihre Flüge auf diese Plattformen hoch, obwohl offensichtliche Luftraumverstöße vorliegen. Damit verschaffen sie sich unfaire Vorteile gegenüber regelkonformen Piloten und dokumentieren ihre Rechtsverstöße auch noch öffentlich, was natürlich der der Segelflieger-Community schadet.


Empfohlene Umwege

Praktische Strategie in den Hochalpen

Angesichts dieser Situation empfehlen Streckenflug-Experten der südfranzösischen Segelflug-Zentren das westliche Umfliegen der gesamten problematischen Region Vanoise. Die Route führt über das Valgrisenche und den Mont Fallère nördlich von Aosta, um einigermaßen sicher in die Walliser Alpen zu gelangen.

Dieser Umweg ist einerseits länger und meteorologisch anspruchsvoller, anderseits bietet er mit dem Flugplatz Albertville eine mindestens so sichere Aussenlande-Option wie etwa jene in Sollières oder in der (unlandbaren) Maurienne zwischen Bonneval und St.Rémy de Maurienne. Vor allem ist er aber legal und vermeidet die Risiken einer Luftraum-Verletzung.

Valgrisenche und Mont Fallère: neue Schlüsselrouten

Das Valgrisenche, ein unscheinbares Seitental des Aostatals, gewinnt an Bedeutung. Wo früher selten Piloten vorbeikamen, verläuft nun eine wichtige Verbindung zwischen den südfranzösischen Startplätzen und den Walliser Alpen. Der Mont Fallère, ein 3’061 m hoher Gipfel nördlich von Aosta, wird zum üblicherweise thermikstarken Orientierungspunkt für die Route ans Matterhorn.

Écrins: Positive Beispiele für Korridor-Vereinbarungen

Ein Lichtblick in der ansonsten düsteren Luftraum-Landschaft ist der Nationalpark Écrins. Hier ist es gelungen, durch Verhandlungen zwischen der FFVP (Fédération Française de Vol à Voile) und der Parkleitung geregelte Flugrouten zu vereinbaren. Diese Korridore zeigen, dass Kompromisse möglich sind, wenn beide Seiten konstruktiv zusammenarbeiten.

Die Écrins-Lösung basiert auf dem Prinzip der kontrollierten Nutzung: Segelflieger dürfen bestimmte Routen nutzen, müssen sich aber an die definierten Korridore halten. Dieses Modell kann auch anderswo Schule machen, sofern die Segelflieger-Gemeinschaft sich als verlässlicher Partner zeigt. Wichtig ist die konsequente Einhaltung der bestehenden Regeln, um Vertrauen aufzubauen und die Grundlage für Verhandlungen zu verbessern.

Technische Hilfsmittel

Moderne GPS-Geräte mit Luftraumwarnung warnen vor kritischen Bereichen und helfen, auch bei schwierigen Wetterbedingungen den Überblick zu behalten. Gleichzeitig hat sich die Überwachung der Lufträume professionalisiert. Flarm-Geräte, ursprünglich zur Kollisionsvermeidung entwickelt, werden heute auch zur «externen Luftraum-Überwachung» verwendet. Jeder Flug hinterlässt z.B. im Open Glider Network zudem direkte digitale Spuren im Internet, die ausgewertet werden.

Die Rolle der Flugplätze und Vereine

Die großen Flugplätze der Region – St.-Auban, Sisteron, Serres, Puimoisson, Vinon, Fayence – stehen in der Verantwortung, ihre Piloten über die aktuellen Bestimmungen zu informieren. Tägliche Briefings müssen die Luftraumproblematik thematisieren und auffällige Piloten müssen angesprochen werden. Die Kultur muss sich ändern: Regelkonformes Verhalten muss selbstverständlich und Luftraumverletzungen müssen geächtet werden. Fluglehrer und erfahrene Piloten tragen Verantwortung. Sie müssen nicht nur technisches Können vermitteln, sondern auch ein Bewusstsein für die rechtlichen und ethischen Aspekte der Fliegerei schaffen. Zeiten, in denen Luftraumverletzungen vielleicht noch als Kavaliers-Delikte galten, sind vorüber.

Internationale Zusammenarbeit

Die Alpen kennen keine nationalen Grenzen, und die Probleme der Alpenfliegerei lassen sich nur durch internationale Zusammenarbeit lösen. Deutsche, österreichische, schweizerische, französische und italienische Segelflieger-Organisationen müssen gemeinsam auftreten, um gegenüber den Nationalparkverwaltungen Gewicht zu haben.

Erste Ansätze einer solchen Zusammenarbeit sind erkennbar. Juristische Schritte gegen überzogene Luftraumbestimmungen werden koordiniert, Informationen über erfolgreiche Verhandlungen ausgetauscht, und gemeinsame Standards für regelkonformes Verhalten entwickelt. Diese Bemühungen verdienen Unterstützung von jedem Piloten, der auch in Zukunft in den Alpen fliegen möchte.


Ausblick und Empfehlungen

Verhandlungen als Hoffnungsschimmer

Die Zukunft der Alpenfliegerei liegt nicht in der Konfrontation, sondern in der Kooperation. Die erfolgreichen Verhandlungen im Nationalpark Écrins zeigen, dass Kompromisse möglich sind, wenn beide Seiten konstruktiv zusammenarbeiten. Die laufenden Gespräche mit den Verwaltungen der Nationalparks Vanoise, Mercantour und Vercors sind ein Hoffnungsschimmer, auch wenn die Ausgangslage schwierig ist.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Glaubwürdigkeit der Segelflieger-Gemeinschaft. Nur wenn wir beweisen können, dass wir verlässliche Partner sind, die sich an vereinbarte Regeln halten, werden weitere Korridore möglich sein. Jeder einzelne Pilot trägt Verantwortung für das Gelingen dieser Verhandlungen.

Die Wahl liegt bei Ihnen als Pilot/-in. Die Alpen warten – auf jene, die bereit sind, sie mit Respekt und Verstand zu erfliegen.


Quellen

[1] flieger.news: “Kein Durchkommen mehr (Teil 1)
[2] flieger.news: “Gran Paradiso: kein Durchkommen (Teil 2)
[3] flieger.news: “Lufträume der französischen Alpen respektieren
[4] flieger.news: “Überflug-Vorschriften der Nationalparks in Frankreich


Diese Artikel-Serie basiert auf Erfahrungen aus der Praxis des Mistral-Fliegens, aktuellen Erkenntnissen über Brisen-Systeme und der 2025 aktuellen Entwicklung der Luftraum-Bestimmungen in den französischen Alpen. Er richtet sich an erfahrene Streckenflugpiloten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Angaben zu Luftraumbestimmungen und rechtlichen Konsequenzen entsprechen dem Stand von Juli 2025 und können ändern. Piloten sind selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuell gültigen Bestimmungen zu informieren.

Update zu den Französischen Nationalparks

Seit Frühjahr 2025 steht die französische Nationalpark-Kommission in Verhandlungen mit dem „Parc National de la Vanoise„. Die Gespräche und der positive Austausch mit den Verantwortlichen des Parks zielen auf einen Versuchsbetrieb ab. Allerdings führten Verzögerungen im Zeitplan dazu, den für diesen Sommer geplanten Versuchs-Beginn verschieben zu müssen.

Nationalpark-Lufträume einhalten
Eine unverzichtbare Bedingung für einen Verhandlungs-Erfolg ist ein deutlicher Rückgang der Verstöße im Vergleich zu den Jahren 2023 und 2024. Segelflugzeuge (französische und ausländische) werden vom Park deshalb besonders genau überwacht.

Die Nationalpark-Kommission fordert Sie als Pilot/-in auf, die Regeln für das Überfliegen von Nationalparks einzuhalten und Überflüge des Parks zu vermeiden. Bitte beachten Sie auch das von Magistrat Devalloir vom Segelflugzentrum Troyes verfasste Rechtsmemorandum „Note sur les Infractions à la Réglementation de Survol des Parcs Nationaux“. Schließlich setzt die Kommission alles daran, die Situation zu verbessern, aber sie kann ohne Ihre aktive Mithilfe nichts Positives erreichen. Die Nationalpark-Kommission dankt Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihr Vertrauen.

Überflug-Vorschriften der Nationalparks in Frankreich

Am 27. Mai haben wir an dieser Stelle einen Aufruf publiziert, dass sich Segelflieger/-innen an die Überflug-Vorschriften in den Nationalparks der französischen Alpen halten müssen, auch wenn die geografische Anordnung für Segelflieger ein faktisches Durchflugsverbot bedeutet und die Streckenflug-Möglichkeiten von Startplätze in Südostfrankeich in Richtung Schweizer Alpen massiv einschränkt.

Nachfolgend stellen wir für Sie die gesetzlichen Grundlagen als Übersetzung des französischen Originaltextes vom 7. Mai 2025 zur Verfügung. Bitte beachten Sie insbesondere die Tabelle mit dem vorgesehenen Strafmass bei Verstössen.


In Frankreich gibt es derzeit elf Nationalparks, die fast 8% der Landesfläche abdecken, darunter acht Parks im Mutterland: La Vanoise (1963), Port-Cros (1963), die Pyrenäen (1967), die Cevennen (1970), die Écrins (1973), der Mercantour (1979), die Calanques (2012) und der Nationalpark der Wälder (2019). Jeder Nationalpark wird durch eine öffentliche nationale Einrichtung unter der Aufsicht des Umweltministeriums eingerichtet und verwaltet.

Das Umweltgesetzbuch sieht vor, dass ein Gründungsdekret den Perimeter des Nationalparks abgrenzt, bestehend aus einer Beitrittszone mit Schutzausrichtungen und einem Kerngebiet mit Schutzmaßnahmen für Natur-, Kultur- und Landschaftserbe (Artikel L.331-2 und L.331-3 UGB). Jeder Park wird durch eine Charta verwaltet, die per Ministerialdekret genehmigt wird und unter anderem den Überflug des Parkkerns unter 1000 m Höhe über Grund regeln oder untersagen kann (Art. L.331-4-2 UGB). Ergänzend dazu gibt es Verordnungen der Parkdirektion, die die ökologischen Besonderheiten des jeweiligen Parks berücksichtigen.

Verstöße gegen das Umweltgesetzbuch können durch beauftragte und vereidigte Beamte des Französischen Biodiversitätsamtes (OFB), das seit 2020 für die Verwaltungs- (unter der Präfektur) und die Strafverfolgungspolizei (unter der Staatsanwaltschaft) zuständig ist, sowie durch die örtlich zuständige Gendarmerie festgestellt werden.

Jüngste Arbeiten der Nationalpark-Kommission innerhalb der FFVP (Französischer Segelflugverband) ermöglichten eine Bestandsaufnahme. Eine 2024 durchgeführte Studie auf Basis von Flugdatensätzen hat die Anzahl von Segelflugzeug-Überflügen in Nationalparks untersucht – unabhängig von der Flughöhe. Die meisten Flüge waren von kurzer Dauer und in Höhen von 600 m oder höher über Grund.

Die Kommission untersuchte auch die Dekrete und Charten der Nationalparks mit Segelflugaktivitäten und stellte dabei Unterschiede fest:

  • Nationalpark Cevennen: Überflug des Parkkerns unter 1000 m verboten für motorisierte Luftfahrzeuge, geregelt für nicht motorisierte; aktuell keine Einschränkungen für Segelflugzeuge.
  • Nationalpark Pyrenäen: Überflug unter 1000 m verboten für motorisierte, geregelt (Zeiten, Zonen, Genehmigungen) für nicht motorisierte (Verordnung von 2022).
  • Nationalpark Mercantour: Verbot für motorisierte, geregelt für nicht motorisierte mit eventueller Gebühr. Verordnung von 2016 verbietet Segelflug unter 1000 m; 2017 wurden Ausnahmekorridore abgeschafft.
  • Nationalpark Écrins: Verbot unter 1000 m für motorisierte, geregelt/genehmigungspflichtig für nicht motorisierte; vereinbarte Flugrouten; Segelflug geregelt durch abgestimmte Verordnung zwischen FFVP und Parkleitung.
  • Nationalpark La Vanoise: Verbot unter 1000 m für motorisierte, geregelt/genehmigungspflichtig für nicht motorisierte, mit Verordnung von 2015 zu Zeiten/Zonen.
  • Nationalpark der Wälder: Überflug unter 1000 m verboten für alle Luftfahrzeuge, außer mit Genehmigung.

Bei einem Überflug unter 1000 m (ca. 3300 Fuß) durch ein Segelflugzeug – sei es Hangflug, Thermik oder Transit – oder bei Flug in verbotenen Zeiten oder Zonen kann eine Verwarnung an den Piloten oder Verein erfolgen. Dies kann ein Anlass für einen Austausch über Umweltauflagen und mögliche Auswirkungen des Flugs auf Tiere sein.

Wird durch einen vereidigten Beamten ein Ordnungswidrigkeits-Protokoll aufgenommen, folgt ein freiwilliges Verhör. Es gibt keine polizeiliche Zwangsmaßnahme wie Gewahrsam. Der Betroffene kann Zeugen vorschlagen (Fluglehrer, Vereins-Präsident, anderer Pilot), um etwa Wetterlage, Sicherheitsgründe oder Navigations-Fehler zu erklären.

Für die Ahndung als Ordnungswidrigkeit genügt der objektive Verstoß – es ist kein Vorsatz erforderlich.

Bei Doppelsitzern gilt nur der verantwortliche Pilot (laut EU-Verordnung Nr. 1178/2011) als strafrechtlich haftbar.

Das Verfahren wird dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die über eine Strafverfolgung entscheidet.

Mögliche Verstöße und Strafen:

Verstoß Gesetzliche GrundlageSanktion
Unerlaubter Überflug eines Nationalparks unter 1000 mArt. R.331-68, R.331-71, L.173-7 UGBOrdnungswidrigkeit 5. Klasse, bis 1500 € *)
Wiederholung eines unerlaubten ÜberflugsArt. R.331-73, R.331-68, R.331-71, L.173-7Ordnungswidrigkeit 5. Klasse, bis 3000 € *)
Nicht genehmigtes Spiel/Sport in einer ParkzoneArt. R.331-66, R.331-71, L.173-7Ordnungswidrigkeit 4. Klasse, bis 750 € *) / **)
Absichtliche Störung von Tieren ohne GenehmigungArt. R.331-65, R.331-71, L.173-7Ordnungswidrigkeit 4. Klasse, bis 750 € *) / **)

*) Mögliche zusätzliche Sanktion: Einziehung des Tatmittels (z. B. Segelflugzeug).
**) In Kernschutzgebieten gelten bei bestimmten Verstößen höhere Strafen (5. Klasse).

Verfahrensabläufe:

Bei Ordnungswidrigkeiten der vierten Klasse werden die Verfahren vom Staatsanwalt
(OMP) beim Polizeigericht bearbeitet. Dieser kann den Strafzettel aufrechterhalten, das Verfahren einstellen, wenn ein Verstoß nicht ausreichend nachgewiesen ist, oder die Anfechtung an das territorial zuständige Polizeigericht verweisen. Bei Ordnungs-Widrigkeiten der fünften Klasse kann der territorial zuständige Staatsanwalt entscheiden:

  • eine Einstellung des Verfahrens im Falle einer nicht begangenen oder unzureichend nachgewiesenen Straftat oder eine Einstellung unter der Bedingung der Nicht-Wiederholung im Falle einer geringfügigen Straftat
  • eine Alternative (falls akzeptiert) zur Strafverfolgung (Geldstrafe in Form eines Strafvergleichs, Bürgerpraktikum in Umwelt-Angelegenheiten
  • einen Strafbefehl (vereinfachte Strafverfolgung ohne Anhörung, aber mit Einspruch vor dem Polizeigericht)
  • eine Strafverfolgung vor dem Polizeigericht (mit Anhörung vor dem Polizeigericht).

Ein Anwalt ist beim Verhör nicht notwendig, es sei denn durch Rechtsschutz-Versicherungen oder bei Vorladung vor Gericht. Ausländische Piloten können einen Dolmetscher verlangen. Wird nur das Flugzeug identifiziert, nicht aber der Pilot, kann der Halter (z. B. der Verein) verantwortlich gemacht werden.

Die Ermittler (Park, OFB) können zur Identifikation auch Flugdatenregister oder Gebührenverzeichnisse von Flugplätzen anfordern. Bleiben freiwillige Auskünfte aus, können diese mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft auch beschlagnahmt oder eingefordert werden (Art. 77-1 Strafprozessordnung oder Art. L.172-11 UGB). Eine Weigerung kann mit bis zu 3’750 € geahndet werden (Art. 60-1 Strafprozessordnung).

Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt 1 Jahr nach dem letzten Handlungsakt (Art. 9 Strafprozessordnung).

Unabhängig von Strafverfahren kann das Nationalparkamt im Wege der „großen Wegerechtsverstoß-Verfahren“ Ersatz für Aufräum- oder Wiederherstellungskosten verlangen (Art. L.2132-2 CGPPP und L.774-1 VwGO). Dies erfolgt ggf. auch ohne Verjährungsfrist im Verwaltungsverfahren.

In geeigneten Fällen kann der Clubpräsident in Zusammenarbeit mit der Parkleitung dem Betroffenen eine alternative Maßnahme vorschlagen, z. B. Teilnahme an einem Umweltseminar (ähnlich wie Verkehrssicherheitsseminare, 2 Tage, kostenpflichtig).

Ein etwaiges Straf- oder Verwaltungsverfahren schließt vereinsinterne Sanktionen nicht aus, besonders bei vorsätzlichem oder wiederholtem Fehlverhalten. Es können dann auch die Disziplinarorgane der FFVP eingeschaltet werden – insbesondere bei offiziellen Veranstaltungen.

Zur Vorbeugung sollte sichergestellt werden, dass die Satzung und die Flugordnung für alle gelten (Mitglieder und Gäste) und entsprechend ausgehängt werden. Bei regelmäßiger Aufnahme ausländischer Gäste kann ein mehrsprachiges Willkommensheft (mind. Englisch/Deutsch) sinnvoll sein.

Verfasst am 1. Februar 2025, aktualisiert am 7. Mai 2025
von JF DEVALLOIR, Mitglied des Segelflugzentrums Troyes – Aube

Lufträume der französischen Alpen respektieren

Eine Gruppe von Segelfliegern hat es geschafft, mit den Verwaltungen der französischen Nationalparks Vanoise, Mercantour und Vercors ins Gespräch zu kommen mit dem Ziel, dass Durchflugkorridore für den Segelflug freigegeben werden können.

Leider sind die Voraussetzungen nicht sehr gut, da von Seiten der Nationalparks immer wieder auf die laufenden Verletzungen dieser Lufträume hingewiesen wird und deswegen Segelflieger als unsichere Partner angesehen werden.

Zum Schutz der Fauna und damit diese Verhandlungen Chancen auf Erfolg haben, ist es wichtig, dass wir die geltenden Einschränkungen (keine Durchflüge unter 1000m AGL) in diesen Parks einhalten.

Deshalb an dieser Stelle der dringende Aufruf an alle Streckenflieger in den französischen Alpen: haltet unbedingt die geltenden Regeln strikte ein und umfliegt den Nationalpark Vanoise auf der westlichen Seite. Erst dann gibt es eine Chance auf Erfolg und wir werden dafür mit neuen Durchflugkorridoren, ähnlich wie im Nationalpark Ecrins, belohnt.

Vanoise im Westen umfliegen, alles andere ist illegal
Im Kartenausschnitt oben können Sie mit aufzoomen erkennen, dass keine legale Passage aus dem Vallée Modane zum Isère-Tal und nach Aosta möglich ist, es sei denn, Sie fliegen immer 1’000 METER über Grund (was in den verwinkelten Tälern der Region illusorisch ist).

Die Region wird von Parkwächtern kontrolliert, Flarm-/IGC-Daten werden ausgewertet und es wurden auch schon empfindliche Bussen ausgesprochen.

Zur Querkontrolle hier noch der Kartenausschnitt der ICAO-Karte (mit Link auf die offizielle französische ICAO-Karte (Géoportail de la République Française)

-> Link auf die detaillierten Luftraum-Beschränkungen im Nationalpark Vanoise

Um diese Region gehts: ein legaler Überflug des hochgelegenen Gebietes zwischen dem Modanetal und Val d’Isère sowie dem Aosta-Tal ist legal mit 1’000 Metern AGL in Thermik-Bedingungen kaum möglich. Das ist ein faktisches Durchflug-Verbot und damit entfällt auch die Jahzehntelang mögliche Nutzung der Konfluenz entlang der italienisch-französischen Grenze im Vallée Modane / Grand Paraids leider.
Blick von der Tsanteleina zurück ins Val d’Isère. Dieses schmale Schlupfloch wurde vor ca. zwei Jahren durch ein zusätzlich eingefügtes Schutzgebiet namens „La Bailletaz“ ebenfalls „gestopft“.