Am nationalen Erprobungszentrum für unbemannte Luftfahrzeuge in Magdeburg-Cochstedt gilt seit dem 27. November 2025 ein neues geografisches Gebiet, das den UAS-Betrieb in der offenen Kategorie deutlich erleichtert. Dort sind künftig Flüge
- außerhalb der direkten Sichtweite (BVLOS),
- mit UAS über 25 Kilogramm sowie
- über 120 Meter über Grund
möglich – vorausgesetzt, Betreiber erfüllen die Vorgaben der „Erklärung des UAS-Betreibers und Risikobewertung für die Nutzung des geografischen Gebiets“.
Das Luftfahrt-Bundesamt wird damit spürbar entlastet, da Einzel-Genehmigungen in der speziellen Kategorie entfallen, ohne dass die operationelle Sicherheit sinkt.
Update vom 8. Dezember 2025: Die Landesluftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt veröffentlichte per NfL 2025-1-3710 eine Allgemeinverfügung zum Einflug in das geografische Gebiet rund um den Flughafen. Wer die dort festgelegten Nebenbestimmungen erfüllt, benötigt keine separate Genehmigung nach § 21h Abs. 3 Nr. 2 LuftVO mehr. Quelle: dipul.de

