Seit einiger Zeit sehen sich Betreiber privater Flugzeuge in Italien mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Nach Angaben der AOPA Italien gehen diese nicht von der Luftfahrtbehörde, sondern vom italienischen Finanzministerium und der Guardia di Finanza aus.
Hintergrund ist eine 2011 eingeführte Luxussteuer auf private Luftfahrzeuge, Boote und gewerbliche Flüge. Um diese Abgabe zu umgehen, wurden damals zahlreiche Flugzeuge in Register außerhalb Italiens oder der EU umregistriert. Im Rahmen verstärkter Kontrollen versucht die Guardia di Finanza nun, die Steuer nachträglich einzufordern. Betroffen sind offenbar auch ausländische Halter, insbesondere von Flugzeugen mit N-, T7- und HB-Kennzeichen. In mehreren Fällen wurden Luftfahrzeuge festgesetzt und mit hohen Forderungen belegt, obwohl sie ordnungsgemäß in die EU eingeführt und verzollt worden waren.
Besonders im Nordosten Italiens werden die Kontrollen intensiviert. Zudem verlangen die Behörden für Nicht-EU-registrierte Flugzeuge teilweise eine mehrtägige Voranmeldung von Flügen zu italienischen Flugplätzen.
Probleme können auch bei Flugzeugen auftreten, die auf Unternehmen registriert sind. Die Behörden vermuten in solchen Fällen teilweise unzulässige Charterflüge und verhängen hohe Strafen. Für Kritik sorgt insbesondere die Aktion „Luxury Sky“, mit der die Guardia di Finanza verstärkt gegen die Allgemeine Luftfahrt vorgeht.
Die IAOPA und die AOPA Italien unter Präsident Rinaldo Gaspari haben rechtliche und politische Schritte eingeleitet. Mehrere Verfahren sind bereits anhängig, zudem wurde die EU-Kommission eingeschaltet.
Piloten, die einen Flug nach Italien planen, sollten die aktuelle Situation sorgfältig prüfen. Insbesondere bei Flugzeugen, die nicht auf eine Privatperson als Eigentümer und Betreiber innerhalb der EU zugelassen sind, empfiehlt sich vor der Reise eine Abklärung der geltenden Bestimmungen.

