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Betrieb ausländischer Luftsportgeräte verboten

Das Bundesministerium bat darum, folgende Information zu veröffentlichen: „Der Betrieb eines ausländischen Luftsportgerätes in Deutschland ist Personen mit deutschem Wohnsitz verboten und stellt einen Straftatbestand dar.“ Das gilt für Luftsportgeräte über 120 Kilogramm mit ausländischer Zulassung oder Registrierung.

„Der örtlichen Luftaufsicht stehen folgenden Mittel zur Verfügung:

– §29 LuftVG Luftaufsichtliche Verfügungen/Startverbot
– Straftatbestand nach §99 LuftVZO/ §60 LuftVG
– Antrag bei der ausländischen Behörde auf Einzug der Verkehrszulassung“

Die Vertreter der Bund-Länder Arbeitsgruppe (BLAG-OPS) hatten dies in ihrer Stellungnahme/Beschluss zum weiteren Vorgehen der Luftaufsicht der Länder festgelegt. Dazu das Luftfahrt-Bundesamt (Referat L4) in seiner Stellungnahme:

„Bei dem dargestellten Sachverhalt des Betreibens eines ausländischen Luftsportgeräts in Deutschland von Personen mit einem festen deutschen Wohnsitz sehen wir einen Straftatbestand nach § 60 Abs. 1 S. 1 LuftVG als erfüllt an, da die Regelungen des LuftVG bzw. der Luft-VZO zur Zulassung des Luftsportgerätes nicht eingehalten wurden, somit keine ordnungsgemäße Zulassung besteht. Ein Ordnungswidrigkeitstatbestand hierzu fehlt in § 58 Abs.1 Nr.10 LuftVG i.V.m. § 108 LuftVZO. Dies bestärkt unsere Einschätzung, dass der Gesetzgeber den Verstoß als Straftat bewertet.“ Quelle: ‚AeroClub NRW‚ und ‚DULV‚.

Wie sicher sind Ultraleichtflugzeuge?

Ultraleichtflugzeuge gehören zu den sogenannten Luftsportgeräten und werden von einem Motor angetrieben. Sie dürfen beim Abflug nicht mehr als 600 Kilogramm wiegen. Für die Zulassung sind in Deutschland zwei Luftsportverbände zuständig, ihren Zahlen zufolge sind derzeit mehr als 4000 Ultraleichtflugzeuge für den deutschen Luftraum zugelassen. Rund 12.600 Piloten besitzen eine Fluglizenz dafür.

Die Flugzeuge nehmen dem Luftfahrtbundesamt zufolge gleichberechtigt am Luftverkehr teil – grundsätzlich gelten also etwa bei der Flughöhe die gleichen Regeln wie für die allgemeine Luftfahrt. So müssen auch Ultraleichtflugzeuge die Sichermindesthöhe von 500 Fuß (etwa 166 Meter) über Land, 1000 Fuß über Ortschaften und 2000 Fuß über größeren Ortschaften einhalten. Der Flug über Wohngebiete wie vor dem Absturz in Wesel ist laut der Bezirksregierung Düsseldorf erlaubt.

Allerdings beschränkt sich die Ultraleicht-Pilotenlizenz laut der Flugschule am Flughafen Köln/Bonn auf den sogenannten Sichtflug, sodass ein Flug etwa durch Wolken quasi ausgeschlossen und aus Sicherheitsgründen eine freie Sicht auf den Boden sinnvoll ist. Für eine solche Lizenz muss der Pilot mindestens 17 Jahre alt sein und eine 60-stündige theoretische Ausbildung absolvieren. Dazu kommen 30 Stunden Flugzeit, fünf davon im Alleinflug. Bevor eine Maschine zugelassen wird, wird sie zudem geprüft, dazu gibt es einmal pro Jahr eine Nachprüfung und der Halter ist dazu verpflichtet, sie instandzuhalten und regelmäßig zu warten.

Die in Wesel abgestürzte Maschine war eine TL-96 des tschechischen Herstellers TL Ultralight. Das Modell hat Platz für zwei Insassen und fliegt mit einer maximalen Reisegeschwindigkeit von 240 Kilometern pro Stunde. Stürzt ein Ultraleichtflugzeug ab, wird dies in der Regel von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) erfasst und untersucht. Allerdings besteht laut Luftfahrtbundesamt keine Meldepflicht für Zwischenfälle mit Luftsportgeräten. In der Unfallstatistik der BFU werden Ultraleichtflugzeuge zudem nicht einzeln ausgewiesen, sondern fallen mit Tragschraubern und Zeppelinen in die Kategorie sonstige Luftfahrzeug-Arten. Sieben Unfälle hat die BFU im vergangenen Jahr mit solchen Maschinen notiert, 2018 waren es zehn. Sieben Menschen kamen dabei 2019 ums Leben, fünf wurden schwer verletzt.

Bei dem Absturz in Wesel am vergangenen Samstag war neben dem Piloten und seinem Begleiter auch eine Anwohnerin des Mehrfamilienhauses gestorben, in das das Flugzeug gestürzt war. Die Ermittlungen zur Unglücksursache dauern an, die Staatsanwaltschaft Duisburg geht allerdings von einem technischen Defekt aus. Quelle: ‚RP-Online.de‘.