Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat ein neues Sicherheits-Informations-Bulletin (SIB) zu Risiken für den Flugverkehr, die von Lithiumbatterien ausgehen können, publiziert. Es ist eine Reaktion auf die wachsende Zahl von Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit Lithiumbatterien, die an Bord von Flugzeugen mitgeführt wurden. Informationen aus anderen SIBs zu Lithiumbatterien, die zurückgezogen wurden, wurden aktualisiert.
Zu den tragbaren elektronischen Geräten (PED), die mit Lithiumbatterien betrieben werden, gehören Alltagsgegenstände wie Mobiltelefone, Laptops oder Werkzeuge (z. B. Bohrmaschinen) oder auch Drohnen. Einige PED, z. B. Scooter, Hoverboards und bestimmte Arten von Drohnen, sind mit leistungsstarken Lithiumbatterien ausgestattet, die nach den geltenden Vorschriften nicht zulässig sind. Powerbanks werden nicht als PEDs, sondern als Ersatzbatterien eingestuft und müssen den geltenden Beschränkungen entsprechen.
Bei Fehlfunktionen oder Hitze riskant
Lithiumbatterien stellen ein Sicherheitsrisiko dar, wenn sie z.B. eine Fehlfunktion haben, mechanisch brechen, einen Kurzschluss verursachen oder Hitze ausgesetzt werden. Die in der Batterie enthaltenen Stoffe reagieren dann unkontrolliert, anstatt ihre chemische Energie allmählich in Form von Strom freizusetzen, was dem erwarteten Verhalten einer Batterie entspricht. Lithiumbatterien können sich überhitzen, Feuer fangen und/oder giftigen Rauch freisetzen.
E-Zigaretten und Powerbanks werden als besonders gefährlich angesehen. Bei Airlines sind im aufgegebenen Gepäck verboten, ebenso wie Ersatzbatterien. Das Aufladen von E-Zigaretten ist untersagt. Aufgrund des Risikos, das sie darstellen, sollten Powerbanks während des Fluges nicht aufgeladen oder zum Aufladen anderer Geräte verwendet werden. Im Allgemeinen stellen Akkus mit einem geringeren Ladezustand ein geringeres Risiko dar, so dass es vorzuziehen ist, solche Gegenstände mit einem geringeren Ladezustand an Bord mitzunehmen und sie erst nach der Landung wieder aufzuladen.