Schlagwort-Archive: Landegebühr

Kein Freibrief für Regelüberschreitungen.

Von einem süddeutschen Verkehrslandeplatz erhielten wir eine kritische Rückmeldung zum Fliegen ohne Flugleiter, die wir hier nicht verschweigen möchten: Dort wird Fliegen ohne Flugleiter in PPR-Zeiten angeboten. Auch wenn dies grundsätzlich gut funktioniert, gab es doch einige “schwarze Schafe”: Offensichtlich missachteten einige Pilotinnen und Piloten die PPR-Regelung und landeten einfach unangekündigt. Auch wurden nicht in allen Fällen die angefallenen Landegebühren entrichtet. Hier daher nochmal die eindeutige Klarstellung: Auch beim Fliegen ohne Flugleiter bleiben etwaige PPR-Regelungen in Kraft! Also bitte vorher PPR einholen, auch wenn dann bei Ankunft niemand da ist!

Fliegen ohne Flugleiter berechtigt ebenfalls nicht zur “Zechprellerei“! Bitte erkundigen Sie sich vorher, wie sie Ihre angefallenen Landegebühren entrichten können. Last, but not least: Denken Sie beim Fliegen ohne Flugleiter auch an die Übermittlung Ihrer Start- und Landemeldung an den Platzbetreiber! Erkundigen Sie sich hier in der AIP oder auf der Webseite des Flugplatzes nach den Meldewegen. Quelle und Abo des Newsletters: ‘Guido Frey, 33102 Paderborn, eMail: guido.frey( a) posteo.de’.

GA-Kostenfalle Salzburg

Seit 1. Jänner 2024 gilt am Flughafen Salzburg (LOWS) die neue Entgeltordnung. Leider ist darin für die General Aviation (GA) gegenüber der bisher gültigen Entgeltordnung 2023 eine Kostenfalle enthalten, die es in sich hat.
Neben der erwartbaren Erhöhung des Landenetgelts und des Infrastrukturentgelts (nun EUR 38,40) werden mit 2024 einige andere Entgelte erhoben, die für die GA bisher nur bedingt relevant waren. Hier ein (nicht abschließender) Überblick, was ab 2024 in LOWS zusätzlich für GA-Flüge an Entgelte zu berappen ist:

  • Ab einer MTOW von 1.001kg bis 5.000 kg werden pro Passagier EUR 11.89 berechnet, >5 to. EUR 17,92 pro PAX.
  • Lärmabhängiges Entgelt: Zur Zeit ist noch nicht klar, wie das genau für GA Flugzeuge berechnet wird.
  • Den Vogel schießt aber das Entgelt für Apron Service ab. Bisher wurde für GA-Flugzeuge mit einer MTOW von 3.500 kg bis 5.000kg ein Entgelt von EUR 93,10 verrechnet. Ab 2024 hat sich zwar nicht die Höhe des Entgelts, jedoch die Staffelung entscheidend verändert: Für GA Flugzeuge wird das Apron Service ein Entgelt von EUR 93,10 bis zu einer MTOW von 3.000 kg verrechnet! Das bedeutet, dass auf die kleine GA empfindliche Kosten zukommen. Interessanterweise müssen GA Flugzeuge > 3.000 kg MTOW keinen Apron-Service mehr bezahlen.

Es scheint, als wolle der Floghafen Salzburg die (kleine) General Aviation nicht mehr bedienen und dreht deshalb massiv an der Kostenschraube. Wir werden versuchen, seintens des Flughafens Salzburg weitere Informationen zu erhalten und werden darüber berichten. Leider sieht es aber so aus, als ob die Destination Salzburg für die GA weitgehend uninteressant geworden ist. Quelle: ‘AOPA Österreich‘.

Innsbruck: Emissionsabhängige Landegebühren

Flugzeuge werden je nach Emissionswert in drei Kategorien eingeteilt. Innsbruck wird der erste Flughafen Österreichs sein, der derartige Aufschläge verrechnet. Am Innsbrucker Flughafen wird es mit 1. Jänner emissionsabhängige Landegebühren geben. Der Ende August im Verkehrsministerium als oberster Zivilluftfahrtbehörde eingereichte Antrag, der das entsprechende Modell beinhaltet, wurde genehmigt, berichtete die “Tiroler Tageszeitung” (“TT”). Die Flugzeuge werden in drei Kategorien eingeteilt. Je höher die Emissionswerte der Flieger, desto höher fällt die Landegebühr aus. Der Flughafen Innsbruck ist damit österreichweit Vorreiter. Nirgendwo anders gibt es hierzulande derzeit einen Aufschlag in Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß für Flugzeuge.

Flughafen rechnet mit 450.000 Euro Mehreinnahmen
Durch die Aufschläge sollen die Airlines einen Anreiz erhalten, Innsbruck mit ihren emissionsärmsten Maschinen anzufliegen, hieß es. Das Innsbrucker Modell sieht laut “TT” dahingehend vor, dass bis auf Segelflieger alle motorisierten Flieger zahlen sollen. Die erste Kategorie umfasst jene bis 1,2 Tonnen maximales Startgewicht. Das sind einmotorige Flugzeuge, großteils Privat-, Sport- und Vereinsmaschinen. Sie machen rund 55 Prozent aller Flugbewegungen aus. Die zweite Kategorie beinhalte rund 15 Prozent oder 7.000 Bewegungen (1,2 bis zehn Tonnen). Die dritte Gruppe schließlich jene über zehn Tonnen Startgewicht (rund 30 Prozent der Flugbewegungen).

Wie viel Aufschlag zu zahlen ist, hängt von den Stickoxidwerten ab. Bei der ersten und zweiten Kategorie falle eine Pauschale von zwei beziehungsweise sechs Euro auf das Landeentgelt an. Dies bedeute einen Aufschlag zum üblichen Landeentgelt von 20 (Gruppe 1) beziehungsweise 3,5 Prozent (Gruppe 2). Für die dritte Kategorie läuft die Berechnung dem Bericht zufolge etwas anders ab: Hier wird für jedes Flugzeug anhand einer international anerkannten Formel ein “Emissionsfaktor” errechnet. Triebwerks-Aanzahl, NOx-Wert und Treibstoffverbrauch würden einfließen. Dieser Faktor wird in Innsbruck mit sechs Euro multipliziert, um so die Aufschlagshöhe zu errechnen. Im Schnitt fünf bis sechs Prozent. Flughafendirektor Marco Pernetta ging davon aus, dass man Ende 2023 mit allen drei Gruppen rund 450.000 Euro einnehmen werde.

Lärmgebühren sollen noch folgen
Pernetta zeigte sich jedenfalls von der Sinnhaftigkeit des Modells überzeugt. “Wir halten Lenkungsmaßnahmen, die im Bereich des Flugverkehrs zu niedrigeren Emissionen führen, für einen sinnvollen Beitrag”, betonte er. Und auch in Innsbrucker Rathaus und Ministerium ist man offenbar angetan. “Das Signal, dass in Innsbruck emissionsabhängige Landegebühren verrechnet werden, ist wichtig. Die Kessellage der Stadt mit den Inversionswetterlagen verlangt geradezu nach diesem Schritt”, erklärte Bürgermeister Georg Willi (Grüne), der auch forderte, dass in puncto Lärm nachgelegt wird. Lärmabhängige Landegebühren sollten demnach nicht nur nach dem Typenschein der Flugzeuge, sondern nach dem tatsächlich verursachten Lärm verrechnet werden, schlug er vor. Aus dem Ministerium hieß es, der Innsbrucker Flughafen könne mit dem neuen System Vorbild für andere Airports in Österreich sein. “Auch im Ministerium werden wir die Erfahrungen in künftige Arbeiten zum Flughafen-Entgeltegesetz einfließen lassen”, kündigte man dort an. Quelle: ‘Der Standard‘.

Flughafen Innsbruck plant Öko-Gebühr für Landungen

Die in der vergangenen Woche kolportierte Schließung des Innsbrucker Flughafens ist offenbar vom Tisch. Bürgermeister Georg Willi (Grüne) arbeitet sich aber nach wie vor am Airport ab, den die Stadt gemeinsam mit dem Land besitzt. „Ich werde als Vertreter des Anteils der Stadt eine Ökologisierung der Landegebühren vorantreiben. In Zeiten des Klimawandels ist das ein Gebot der Stunde“, bestätigt Willi gegenüber dem KURIER einen entsprechenden Bericht der Tiroler Tageszeitung. Obwohl die Pläne noch keine drei Tage alt sind, scheint eine relativ rasche Umsetzung möglich. „Wir sehen das konstruktiv. Wir haben vor 15 Jahren lärmabhängige Landegebühren eingeführt. Es gibt Möglichkeiten, hier weitere Anreize zu schaffen“, sagt Flughafen-Chef Marco Pernetta im KURIER-Gespräch. Eine Adaptierung der Landegebühren müsse vom Verkehrsministerium als oberster Luftfahrtbehörde abgesegnet werden. Für das kommende Jahr geht sich das aufgrund des Fristenlaufs nicht mehr aus. Für 2021 wäre es aber möglich, erklärt Pernetta. Wie die Ökologisierung im Detail aussehen könnte, ist noch völlig offen. Dazu sollen nun Erfahrungen von anderen Flughäfen eingeholt werden. Laut Pernetta werde es wohl auf eine aufkommensneutrale Gebühr hinauslaufen. Das heißt, umweltfreundlichere Flugzeuge würden belohnt, umweltschädlichere bestraft. Das Gesamtaufkommen der Gebühr bliebe gleich. „Das müssen wir aber erst mit der Behörde klären“, sagt Pernetta. Eine ganz konkrete Möglichkeit wäre, Fluglinien zu belohnen, die verstärkt Bio-Treibstoffe einsetzen. Laut dem Flughafen-Chef machte man sich damit bei den Fluglinien nicht unbedingt Feinde. „Es gibt in der Branche große Anstrengungen zur Treibstoffreduktion. Wir haben fortschrittliche Airline-Kunden. Damit haben wir keine Probleme“, sagt er. Vorreiter im deutschsprachigen Raum ist der Flughafen Stuttgart, der seit Anfang Juli Fluglinien mit alternativen Kraftstoffen bei den Landegebühren belohnt. Bestraft werden dagegen ältere Flugzeuge. So verteuert sich die Landung in Stuttgart für eine Boeing 747 beispielsweise von 1.400 auf 9.000 Euro. Flugzeuge mit Elektro-Antrieb dürfen dagegen überhaupt gratis landen. Hintergrund der Stuttgarter Reform ist ebenfalls der Wunsch nach einer Lärmreduktion. Quelle: ‘kurier.at‘.

Flugplatz Uetersen/Heist mit 35’000 Flugbewegungen

Er zählt zu den größten öffentlichen Verkehrslandeplätzen in Deutschland – der Flugplatz Uetersen/Heist. Vor allem in den wärmeren Monaten starten und landen hier insbesondere an den Wochenenden Segelflieger, kleine Motorflugzeuge und Hubschrauber am laufenden Band. Jetzt, im Herbst, wird es ruhiger auf dem Gelände und ringsum. Unterdessen zieht Ralph Post, der Geschäftsführer des Flugplatzbetreibers, eine positive Bilanz der Sommersaison. Er erläutert, dass das Unternehmen mit bis zu 35.000 Flugbewegungen im gesamten Jahr seine Position auf den vorderen Plätzen erneut behaupten konnte. Finanziell wird das nach seinen Worten „einen Umsatz von etwa 850.000 Euro“ bedeuten. Die Einnahmen setzen sich nicht nur aus den Landegebühren zusammen, von denen nach seinen Schätzungen etwa 70 Prozent aus den Landungen an den Sommer-Wochenenden stammen. Für Umsatz sorgen auch die Vermietung und Verpachtung von Büros und dem Restaurant in den gesellschaftseigenen Räumlichkeiten und einer Tankstelle für die Flugzeuge. Für Landungen zahlen die Piloten – je nach Gewichtsklasse ihres Flugzeugs – ab 7 Euro. Mehr Informationen im Originalbericht der ‘SHZ’ (Registrierung).