Betreiber/-innen von Segelflugzeugen müssen ein Segelflugzeug in Übereinstimmung mit festgelegten Anforderungen betreiben. Die zuständige Behörde ist die Austrocontrol-/Luftfahrtagentur, wobei die Zuständigkeit alle Segelflugzeuge/Motorsegler betrifft, unabhängig davon, wo der Wohnsitz des Halters in Österreich ist und in welchen EU-Staat die Registrierung erfolgte. Dabei ist auch ein gewerblicher Betrieb von Segelflugzeugen/Motorseglern per Deklaration vorgesehen. Der/die zukünftige gewerbliche Betreiber:in muss zuerst beim BMK eine Beförderungsbewilligung einholen und anschließend bei Austro Control den gewerblichen Flugbetrieb per Deklaration anzeigen. Quelle und Anmeldeformular: ‘AustroControl‘.
EU-Flugbetriebsregelungen für den Segelflug
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