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Flugbetriebs-Grundsätze in den Aero-Club-Sektionen

  1. Auf das Grundgebot der Fliegerei, keinerlei Risiken einzugehen, ist besonderes Augenmerk zu legen! Die Mindestanforderungen bezüglich des notwendigen Trainings sind weiterhin streng zu beachten!
  2. Grundsätzlich dürfen Sportstätten im Freien und damit auch alle Flugfelder nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden.
  3. Der Betrieb von Luftfahrzeugen ohne Einhaltung von Mindestabständen ist allein an Bord und mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen möglich.
  4. Auf allgemeine Hygienemaßnahmen ist zu achten.
  5. Alle (auch flugsportliche) Veranstaltungen sind für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung untersagt. Ausführliche Bestimmungen und Quelle: Aeroclub.at.