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Gotha: Neubau in der Einflugschneise

Am Flugplatz Gotha-Ost ist ein Nachbarschaftsstreit zwischen dem Aero-Club Gotha und dem benachbarten Spanplattenwerk eskaliert. Der Flugverein hat Klage gegen den Bau einer 34 Meter hohen Industrieanlage eingereicht, die in der Einflugschneise des Flugplatzes errichtet wird. Er sieht die Flugsicherheit und seine Existenz gefährdet.

Gotha. Der Aero-Club Gotha e.V. hat vor dem Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz eingereicht. Anlass sind zwei Genehmigungen, die dem benachbarten Unternehmen, der Spanplatten Gotha GmbH, den vorzeitigen Bau einer neuen Altholz-Verarbeitungsanlage erlaubten. Die fast fertiggestellte Anlage, ein Recyclingturm mit einer Höhe von 34 Metern, befindet sich direkt in der westlichen Einflugschneise des Sonderlandeplatzes Gotha-Ost (EDEG).

Einschränkungen für Starts, schwieriger Landeanflug „durch das Plattenwerk

Der Flugverein, der jährlich zwischen 1.500 und 2.000 Flugbewegungen verzeichnet, sieht durch das Bauwerk die Sicherheit des Flugbetriebs massiv beeinträchtigt. Jörg Schönfels, der stellvertretende Vereinsvorsitzende, erklärt die Bedenken: „Bei einer schwereren Cessna in Startrichtung kann es passieren, dass die Maschine nicht über die Anlage fliegen kann. Umgekehrt müssten Pilotinnen und Piloten beim Landen einen komplizierten Bogen fliegen, den nicht jeder am Steuer beherrscht.“ Dies stelle insbesondere für die 33 Flugschüler des Vereins, die den Großteil der Starts und Landungen absolvieren, ein unkalkulierbares Risiko dar. Der Verein befürchtet, seine Flugschüler zu verlieren und dass ortsunkundige Piloten den Platz aus Sicherheitsgründen meiden könnten, was die Existenzgrundlage des 57 Mitglieder starken Clubs gefährden würde.

Miserable Information

Zusätzlich zu den Sicherheitsbedenken kritisiert der Aero-Club eine mangelnde Transparenz im Genehmigungsverfahren. Man habe erst von dem Bauvorhaben erfahren, als die Bauarbeiten bereits begonnen hatten. Nach Akteneinsicht sei man sich sicher, dass die zuständige Thüringer Landesluftfahrtbehörde die Pläne ursprünglich abgelehnt hatte, bevor die Zustimmung doch noch erteilt wurde. „Wir wurden vom Spanplattenwerk und vom Landesverwaltungsamt nach Strich und Faden belogen“, so Schönfels in einer deutlichen Stellungnahme gegenüber dem MDR.

Funkstille wegen „laufenden Verfahrens“

Die beklagte Behörde, das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, bestätigte die Erteilung von Bescheiden für die Errichtung des Stahlgerüsts und des Rohbaus der Lagerhalle. Mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren wurden jedoch keine weiteren Auskünfte erteilt. Auch die Spanplatten Gotha GmbH, eine Tochter der Sauerland Spanplatte aus Nordrhein-Westfalen, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Das Unternehmen investiert 16 Millionen Euro in die neue Anlage und eine zugehörige Lagerhalle. Am Standort Gotha produzieren 200 Mitarbeiter im Drei-Schicht-Betrieb Röhrenspanplatten für den weltweiten Export in 70 Länder.

Keine aufschiebende Wirkung

Die Klage des Flugvereins hat bislang keine aufschiebende Wirkung, ein Baustopp wurde nicht verhängt. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Baus und die künftige Nutzung des traditionsreichen Flugplatzes liegt nun beim Verwaltungsgericht in Weimar.