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Rolle vorwärts, Rolle rückwärts

Aktuell gibt es eine akute Finanzierungskrise der Regionalflugplätze. Erst vor wenigen Jahren wurde die Flugsicherung an 44 Regionalflugplätzen mit Kontrollzonen und AFIS in die Finanzierung durch den Bund aufgenommen, in den sog. 2. Gebührenkreis über die FSAAKV, die Verordnung über die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug. Diese Finanzierung wurde aber aus dem Bundesverkehrsministerium BMDV zu Ende des Jahres 2025 aufgekündigt, zufälligerweise geschah dies kurz vor dem bevorstehenden Regierungswechsel. Ein Schelm, wer denkt, dass man der neuen Bundesregierung ein Kuckucksei ins Nest legen wollte.

Das erste Anzeichen, dass etwas nicht stimmt, waren die NfL 2025-1-3390 bis -3400 vom 21. Februar 2025, in denen für die Regionalflugplätze mit DFS-Flugsicherung die Aufhebung des Verzichts auf die Geltendmachung der Flugsicherungsgebühren in geringer Höhe bekanntgegeben wurde. Normalerweise werden solche Entscheidungen vorab vom Bundesverkehrsministerium angekündigt und mit den Verbänden diskutiert, darauf wurde aber verzichtet. Bislang hat man die Flugsicherungsgebühren bei An- und Abflügen gemäß FSAAKV an diesen elf Flugplätzen von Flugzeugen unter 2t MTOM aus guten Gründen nicht erhoben. Betroffen von den Änderungen waren die Flugplätze Paderborn, Braunschweig, Magdeburg/ Cochstedt, Dortmund, Emden, Friedrichshafen, Karlsruhe, Memmingen, Lahr, Mönchengladbach und Niederrhein. Um die Größen-Ordnung zu verstehen: Diese Gebühren betragen 31,71 € für eine C 172 und 22,66 € für ein 600 kg UL.

Wir waren dann nochmals überrascht, als die gerade verkündeten Änderungen schon vier Tage nach der Veröffentlichung und noch vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. März 2025 mit der NfL 2025-1-3401 als Folge scharfer Proteste schon wieder aufgehoben wurde. Das BMDV verkündete dann aber den Verbänden in einer Videokonferenz, dass die gesamte staatliche Finanzierung der Regionalflugplätze aufgehoben wird, dass die Flugplätze sich wieder vollständig selbst finanzieren müssten, dass diese politische Entscheidung nicht mehr zu ändern wäre.

Nun, das haben sich die betroffenen Flugplätze, die sich überwiegend in kommunaler und regionaler Hand befinden, nicht gefallen lassen und offenbar auf die Koalitions-Verhandlungen eingewirkt: Ein durchgesickerter Entwurf des Koalitionsvertrags Stand vom 24.3.2025 ist in den Medien zu finden, dort steht auf Seite 5 in der Zeile 165: „Die Regionalflughäfen werden wir mit Blick auf die Flugsicherungskosten weiter unterstützen.“ Nun, der Koalitionsvertrag steht noch nicht, aber der Entwurf ist denkbar positiv.

Zudem kommen positive Signale mit einer BAF-Schreiben vom 21. März 2023: „Zudem hat das BMDV die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH angehalten, möglichst zeitnah ein Betriebsverfahren für den reibungslosen Ein- und Ausflug in den kontrollierten Luftraum umzusetzen und so an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienst den Instrumentenflugbetrieb zu ermöglichen.“ Quelle: ‚AOPA Germany‚.

Vorläufig keine Anfluggebühren für Kleinflugzeuge

Die allgemeine Luftfahrt in Deutschland entgeht vorläufig einer Mehr-Belastung: Eine geplante Änderung der Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV) sollte die bisherige Befreiung von Anfluggebühren für Kleinflugzeuge unter 2.000 kg aufheben. Dies hätte ab März 2025 zusätzliche Kosten für Piloten beim Anflug auf Regionalflughäfen mit Kontrollzonen bedeutet. Durch den Einsatz mehrerer Luftfahrtverbände wurde diese Änderung gestoppt.

Hintergrund der geplanten Gebührenregelung
Laut FSBV (§ 8 Abs. 7) sind Kleinflugzeuge bisher von Anfluggebühren befreit. Eine veröffentlichte Nachricht für Luftfahrer (NfL) kündigte jedoch deren Abschaffung an. Betroffene Piloten hätten dann rund 20 Euro pro Anflug zahlen müssen – eine finanzielle Belastung besonders für Flugschulen und Luftsportvereine, die regelmäßig kontrollierte Flugplätze nutzen.

Erfolgreicher Widerstand der Luftfahrt-Verbände
Mehrere Organisationen – darunter IDRF, ADV, AOPA Germany und DAeC – protestierten erfolgreich gegen die Gebühren-Erhebung. Durch ihren politischen und öffentlichen Druck wurde die geplante Maßnahme zurückgenommen.

Ausblick: Weiterhin wachsam bleiben
Obwohl die Gebührenbefreiung bestehen bleibt, bleibt das Thema brisant. Der DAeC kündigte an, die Entwicklung genau zu beobachten und sich für faire Regelungen einzusetzen. Piloten und Luftfahrtorganisationen sollten daher wachsam bleiben. Bild: ‚Allgäu Wings, Facebook‚.


Inzwischen musste der oben beschriebene Sachverhalt bereits wieder korrigiert werden:

Liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden,
 
gerade haben Sie mit dem DAeC Newsletter die oben aufgeführte Mitteilung erhalten, dass das Thema „Erhebung von An- und Abfluggebühren für Flugzeuge unter 2.000 kg“ vom Tisch sei. Das war auch bis vor kurzem unsere Hoffnung, und ich bin auch in dem Editorial, das in der nächsten Ausgabe des aerokurier am 28. März erscheinen wird, in dem Tenor darauf eingegangen. Alles überholt.

Die Verbände der Allgemeinen Luftfahrt und der Flugplatzbetreiber wurden vom Verkehrsministerium sehr kurzfristig darüber informiert, dass der Rücktritt vom Rücktritt erfolgt ist. Die Gebührenerhebung ist eben NICHT vom Tisch und verursacht dem Luftsport und darüber hinaus der Allgemeinen Luftfahrt gewaltige Probleme. Hinter den Kulissen läuft zwischen den betroffenen Verbänden die Abstimmung, wie man gegen diesen Entschluss vorgeht. Die Präsidenten der Landes- und Monoverbände werden morgen Abend im Rahmen des regelmäßigen Austausches vom DAeC Vorstand über den letzten Stand informiert und am Freitag soll es eine ausführliche Information für die Luftsportöffentlichkeit geben.
 
Das alles passierte schneller als die Dinge Eingang in die Veröffentlichungen finden. Als der letztlich dafür verantwortlicher Präsident bedaure ich das, kann es aber manchmal auch nicht beeinflussen. In der Sache sind wir aktiv und werden berichten, wenn sich eine neue Lage ergibt. Mit fliegerherzlichen Grüßen, Claus Cordes, Präsident DAeC.