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Flugbeschränkungen beim 125. Zionistenkongress

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind vom 28.08.2022 06:00 Uhr UTC bis zum 29.08.2022 23:59 Uhr UTC alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.

Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind:
a) Einsatzflüge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizeien der Länder oder Flüge im Auftrag bzw. auf Veranlassung der Polizei,
b) Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz,
c) Flüge von Staatsluftfahrzeugen mit dem Bezug zum Besuch des Zionistenkongresses,
d) Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln mit Start-/Zielflughafen Basel-Mulhouse und Zürich (Wechselverfahren sind nicht erlaubt), die die ICAO-Standards nach Annex 17 (Sicherung der Internationalen Zivilluftfahrt gegen rechtswidrige Eingriffe) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 erfüllen,
e) Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln in FL080 oder höher (Wechselverfahren sind nicht erlaubt), die die ICAO-Standards nach Annex 17 (Sicherung der Internationalen Zivilluftfahrt gegen rechtswidrige Eingriffe) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 erfüllen,
f) Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Entfernung von mehr als 10NM von 47 33 15 N 007 35 24 E unter Berücksichtigung der Regelungen des §21h LuftVO und sofern eine Flughöhe von 120m über Grund nicht überschritten wird.

Unter Wechselverfahren versteht man all die Flüge, die ganz oder teilweise nach Sichtflugregeln durchgeführt werden (Y- und Z-Flugpläne). Trainingsflüge sowie Foto- und Vermessungsflüge (auch nach Instrumentenflugregeln) sind nicht erlaubt. Alle berechtigen Ein-, Aus- oder Durchflüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab bei der Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg anzumelden. Das Verfahren und die Erreichbarkeiten werden durch die Polizei den entsprechenden Stellen gesondert mitgeteilt. Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen ist eine dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz 135,600 MHz („Police Info“) aufrechtzuerhalten.

Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt. Quelle: ‚BWLV‚.

Genf/WTO: beschränkte Luftraumnutzung

Die Nutzung des Luftraums in der Region Genf wird von Sonntag 12. Juni 2022 ab 14 Uhr bis Mittwoch 15. Juni 2022 um 24 Uhr Lokalzeit, eingeschränkt. Der kommerzielle Flugbetrieb vom und zum internationalen Flughafen Genf ist davon nicht betroffen. Da es sich um ein Treffen mit hochrangigen internationalen Vertreterinnen und Vertretern handelt, ist diese Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit der Konferenz notwendig, zumal die Schweiz verpflichtet ist, den Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen sicherzustellen. Die Luftwaffe wird den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung gewährleisten. Quelle: ‚BAZL‚.

Flugverbot bei G7-Gipfel

Vom 25. bis 28. Juni ist im Grenzgebiet Bayern/Tirol ein grosszügiges Flugverbotsgebiet zum Schutz der G7-Gipfel-Besucher/innen eingerichtet. Hier finden Sie die Details zum österreichischen Teil und hier zum bayerischen Teil.

„Fliegen zum Vergnügen sollte unterbunden werden“

Fliegen ist für die meisten Menschen im Moment nur noch eine Erinnerung. Geht es nach Anton Hofreiter, soll das für Privatpersonen vorerst auch so bleiben. Im Interview mit ntv spricht der Grünen-Fraktionschef zudem über Corona-Maßnahmen. Quelle: ‚NTV‚.