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Verwirrung um Kahlschlag am Flugplatz Barnsen

Der Nabu Niedersachsen hat Widerspruch gegen die geplante Baumfällung am Flugplatz in Barnsen eingelegt. Zudem ärgert sich der Nabu über die vorgegebene Frist.

Steht die vom Landkreis Uelzen angekündigte Fällung von zwei Hektar Wald am Flugplatz in Barnsen vor einer rechtlichen Hürde? Fakt ist, dass der Landesverband Niedersachsen des Naturschutzbundes (Nabu) jetzt Widerspruch gegen einen Kahlschlag am östlichen Ende der Start- und Landebahn eingelegt hat. Aus naturschutzrechtlichen Gründen muss die Baumfällung zwischen dem 1. Oktober 2024 und 28. Februar 2025 erfolgen. Ob der Widerspruch des Nabu Erfolg haben wird, ist unklar. Doch schon jetzt zeigt sich, dass das Antwortschreiben des Landkreises für Verwirrung und Verstimmung bei den Gegnern des Kahlschlags sorgt.

Dieser wird im Behördendeutsch als „Waldumwandlung“ bezeichnet, weil nach der Fällung neue, niedriger wachsende Bäume gepflanzt werden sollen. Die Genehmigung für die Waldumwandlung sei dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Nabu Anfang Oktober zugestellt worden, berichtet Fritz Kaune, zweiter Vorsitzender der Nabu-Kreisgruppe Uelzen, im AZ-Gespräch. Beide Verbände hätten sich darauf verständigt, dass der Nabu Niedersachsen federführend das Widerspruchsverfahren gegenüber dem Landkreis Uelzen übernimmt.

„Der Landesverband wurde umfänglich von mir in Kenntnis gesetzt und hat am 18. Oktober schriftlich den formalen Widerspruch ohne Begründung eingereicht. Es ging erst mal darum, die Frist zu wahren“, erklärt Kaune. Am 22. Oktober habe der Landkreis bestätigt, dass der Widerspruch eingegangen sei und eine Frist bis zum 15. November für die Vorlage der Begründung gewährt werde.

Doch nur einen Tag später teilte der Landkreis dem Nabu mit, dass eine Anordnung auf sofortigen Vollzug der Genehmigung für die Waldumwandlung eingegangen sei. Deshalb, so Kaune, habe der Landkreis die Widerspruchsfrist auf den 28. Oktober verkürzt. Der Nabu habe sofort darauf reagiert. „Am 28. Oktober teilte mir der Landesverband mit, dass per Fax und Mail die Begründung nachgereicht worden sei“, berichtet Kaune.

Er kann die nachträgliche Entscheidung des Landkreises nicht nachvollziehen. „Das ist ein sehr merkwürdiges Vorgehen. Man hat uns das einfach so vor den Kopf geknallt“, sagt Kaune. Auch der Nabu Niedersachsen sei sehr verwundert über die neue Frist. Gerne hätte die AZ auch den Landesverband dazu befragt, doch dieser reagierte nicht auf eine schriftliche Anfrage.

Kreissprecher: Frist wurde nicht verkürzt

Landkreis-Sprecher Martin Theine weist jedoch darauf hin, dass keine Fristverkürzung angeordnet worden sei und der Nabu möglicherweise einem Missverständnis aufgesessen sei. Laut Gesetz habe der Widerspruch des Nabu grundsätzlich aufschiebende Wirkung, betont Theine. „Um die geplante Waldumwandlung trotz des erhobenen Widerspruchs zeitnah durchführen zu können, beabsichtigt der Landkreis, die sofortige Vollziehung der entsprechenden Genehmigung anzuordnen. Dies ist dem Nabu mitgeteilt und ihm hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28. Oktober gegeben worden. Die Frist zur Begründung des Widerspruchs wurde hierdurch jedoch nicht berührt oder verkürzt“, sagt Theine. Wann über den Widerspruch entschieden wird, kann er nicht sagen.

Zudem stellt Theine klar, dass die geplante Baumfällung keine willkürliche Maßnahme sei. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Aufsichtsbehörde für den Luftverkehr habe angeordnet, die Hindernisfreiheit in der An- und Abflugschneise der Start- und Landebahn wieder herzustellen, um die Flugsicherheit nicht zu gefährden, sagt Theine.

„Die hierfür erforderlichen Maßnahmen wurden abgewogen und intensiv erörtert, unter anderem auch in den politischen Ausschüssen des Landkreises“, erklärt der Kreissprecher. „Die entsprechenden Verwaltungsmaßnahmen wurden durchgeführt und die Maßnahmenplanung abgeschlossen. Insoweit soll nunmehr eine Umsetzung erfolgen.“ Quelle: ‚az-online.de‚.