Schlagwort-Archiv: F-Schlepp

Light Wing AG mit neuem Management

Nach 25 Jahren übergeben die Gründer der Lightwing AG, Marco Trüssel und Alois Amstutz, die Führung des Unternehmens in neue Hände. Edgar Ehrlich ist neuer CEO und Verwaltungsratspräsident der Lightwing AG.

Mit Daniele Obino als neuem Investor an Bord gewinnt die Lightwing AG nicht nur finanzielle Stabilität, sondern auch einen starken Partner, der den Weg für zukunftsweisende Entwicklungen ebnet.

Im Zentrum der Neuausrichtung steht der Übergang von einer klassischen Manufaktur hin zur Serienfertigung. Gleichzeitig wurden in den Produktionshallen in Ennetbürgen drei neue Fertigungsstrassen eingeweiht. Künftig werden mehr Flugzeuge produziert. Damit verkürzen sich die Wartezeiten für Kundinnen und Kunden spürbar.

Sicherer F-Schlepp

Das Video vermittelt einen Einblick in sicheren Flugzeugschlepp. Es zeigt Virtualisierungen und Animationen mit Beispielen. Es ist eine grundlegende Einführung in den Flugzeugschlepp, eine vereinfachte Sicht auf das Thema, aber es ist anschaulich und unterhaltsam für fortgeschrittene Schüler oder für Leute, die einfach wissen wollen, wie diese Startart funktioniert. Die Verfahren sind in verschiedenen Ländern unterschiedlich. Dieses Video gilt für Österreich. Quelle: ‚Youtube / Spitzerberg‘.

Gericht bestätigt Urteil gegen Segelfluglehrer

Berufungsprozess – Das Drama im Osttiroler Lienz kostete seinem Freund im Schleppflugzeug (43) das Leben. Der Segelfluglehrer (57) legte gegen das Ersturteil Berufung ein, wonach sein Fehlverhalten die Ursache für den tödlichen Unfall gewesen sei. Nun bestätigte das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) aber das erstinstanzliche Urteil.

Der Segelfluglehrer (57) saß im Juni 2023 mit einem zweiten Pilot am Flugplatz Nikolsdorf in Osttirol in einem Segelflugzeug, es wurde von einer einmotorigen Maschine gezogen, an dessen Steuer saß der 43-Jährige Freund des Segelfluglehrers.

Cockpithaube plötzlich offen

Plötzlich öffnete sich die Cockpithaube des Segelflugzeuges. Hatte sie der Angeklagte nicht richtig verriegelt? Jedenfalls griff er mit beiden Händen nach der Haube, ohne das Prinzip „first fly the aircraft“ zu beherzigen, also, sich bei Zwischenfällen weiterhin unbedingt auf das Fliegen zu konzentrieren.

War das Segelflugzeug noch gut steuerbar?

Der Verteidiger zweifelte im Berufungsprozess die Aussagen des ursprünglichen Sachverständigen an. Die Europäische Luftaufsichtsbehörde habe davor gewarnt, dass sich die Verriegelung auch durch mechanische Kräfte während des Fluges lösen könnte. Auch sei die Erkenntnis zweifelhaft, dass die geöffnete Haube die Steuerbarkeit „nicht wesentlich“ beeinträchtige, der Angeklagte also bei richtiger Reaktion einfach hätte weiterfliegen können.

Fatale Folgewirkung

Das Segelflugzeug stieg unkontrolliert in die Luft, brachte das Motorflugzeug zum Absturz. Das Segelflugzeug konnte sich hingegen rechtzeitig ausklinken und landen. Der Oberstaatsanwalt betonte unter anderem, dass man nur über getroffene Feststellungen der Erstinstanz zu befinden habe, ein Gegengutachten sei ja gar nie eingebracht worden.

Urteil der ersten Instanz bestätigt

Am Ende bestätigte der Senat des Oberlandesgerichts in Innsbruck das Ersturteil: sechs Monate bedingte Haft und 6000 Euro Geldstrafe. Es gebe keine Zweifel an der bisherigen Beweiswürdigung und die Verletzung des Prinzips „first fly“ sei eben eine grobe Fahrlässigkeit, hieß es. Das Gutachten sei zudem „schlüssig und widerspruchsfrei“. Quelle: ‚krone.at‚.

Modellflugzeug zerstört bei F-Schlepp Robin-Höhensteuer

Kurzdarstellung
Das Flugzeug startete mit einem Segelflugzeug im Schlepp auf einem Segelfluggelände. Ungefähr zur gleichen Zeit startete das Flugmodell auf einem nahe gelegenen Modellfluggelände. Etwa eine Minute später kollidierten die beiden Luftfahrzeuge in ca. 100 m AGL in unmittelbarer Nähe des Modellfluggeländes.

Ereignisse und Flugverlauf
Die DR 400/180 R hob um 15:25:02 Uhr1 mit einem Segelflugzeug vom Muster DG-1000S im Schlepp von der Piste 19 des Segelfluggeländes Reinheim ab. Der Flug-Verlauf stellt sich auf Basis der im Kollisionswarnsystem des geschleppten Segelflug-zeuges gespeicherten Daten und verschiedener Zeugenaussagen wie folgt dar: In einer Höhe von ca. 40 m AGL drehte der Schleppzug nach links, um das Überfliegen der nächstgelegenen auf der geraden Abfluglinie befindlichen Ortschaft zu vermeiden. Der Schleppzug erreichte 20 Sekunden nach dem Abheben eine Flughöhe von ca. 200 m AMSL. Um 15:25:42 Uhr befand er sich ca. 900 m nordwestlich des Modellfluggeländes in einer Höhe von ca. 250 m AMSL, flog mit einem Kurs von 120° und begann nach rechts auf einen Kurs von 140° zu drehen. Dieser führte direkt auf das Modellflug-Gelände zu. Weniger als 1 Minute nach dem Start informierte nach eigener Aussage der Pilot des Segelflugzeugs den Piloten der DR 400/180 R über Funk, dass er voraus, in der 11-Uhr-Position, ein Flugmodell in etwa gleicher Höhe sehen würde.

Um 15:25:52 Uhr befand sich der Schleppzug ca. 500 m nordwestlich des Modellflug-Geländes in einer Höhe von ca. 280 m AMSL und flog direkt auf diesen zu. Der Pilot der DR 400/180 R entdeckte nach eigener Aussage, nachdem er den Funkspruch des Segelflugpiloten erhalten hatte, ein Flugmodell in seiner 1-Uhr-Position, das deutlich unter ihm flog. Das Flugmodell bewegte sich zunächst von links nach rechts, machte dann eine Rechtskurve und verschwand nach unten aus seinem Sichtfeld. Aufgrund dieses Abtauchens war das Flugmodell für ihn „kein Faktor mehr“. Um 15:25:57 Uhr flog der Schleppzug in einer Höhe von ca. 290 m AMSL und mit einer Geschwindigkeit über Grund von ca. 140 km/h in den Flugraum des Modellfluggeländes ein. Der Pilot des Segelflugzeugs verlor das Flugmodell gleichfalls aus seinem Sichtfeld. Wenige Sekunden später tauchte es wieder auf und kollidierte von unten kommend um ca. 15:26:05 Uhr mit dem linken Höhenleitwerk der DR 400/180 R. Der Schleppzug befand sich zu diesem Zeitpunkt an der südwestlichen Grenze des Modelfluggeländes in einer Höhe von ca. 300 m AMSL bzw. 100 m AGL.

Das Flugmodell war nach Zeugenaussagen 2-3 Minuten vor dem Zusammenstoß auf einem Modellfluggelände, welches ca. 2 km südöstlich des Segelfluggeländes liegt, gestartet. Anschließend flog es westlich des Geländes in Nord- und Südrichtung mehrmals hin und her. Ein Zeuge auf dem Modellfluggelände gab an, dass er den herannahenden Schleppzug bemerkt hätte, aber zu der Einschätzung gekommen sei, dass dieser zwar sehr tief, aber immer noch höher als das Flugmodell fliegen würde. Trotzdem habe er den Fernpiloten durch Zuruf auf den Schleppzug aufmerksam gemacht. Kurz darauf kollidierte das Flugmodell während es in nördlicher Richtung flog, für den Zeugen nach eigener Aussage überraschend mit dem Schleppflugzeug. Der Fernpilot des Flugmodells gab an, dass er den Schleppzug erst im Moment der Kollision wahrgenommen habe. Der Fernpilot und der Zeuge befanden sich während des Fluges des Flugmodells auf der östlichen Seite des Geländes.

Bei der Kollision wurde das linke Höhenleitwerk fast vollständig abgetrennt. Der Pilot des Segelflugzeugs informierte den Piloten der DR 400/180 R über Funk, dass es einen Zusammenstoß mit einem Flugmodell gegeben habe und dass das linke Höhenleitwerk der DR 400/180 R fast vollständig fehle. Der Pilot der DR 400/180 R hatte eine Erschütterung und eine geringfügige Nickbewegung nach unten bemerkt, die sich durch Nachtrimmen ausgleichen ließ. Ein zudem eingetretener Schiebeflugzustand ließ sich mit einer Seitenrudereingabe leicht korrigieren.

Die Piloten sprachen sich über Funk ab, dass das Segelflugzeug ausklinken solle. Beide Luftfahrzeuge landeten wenige Minuten später auf dem Startflugplatz. Der Pilot der DR 400/180 R sagte aus, dass er in der Nähe des Unfallortes früher auch schon gelegentlich Flugmodelle gesehen habe. Von der Existenz des Modellfluggeländes habe er aber erst nach dem Ereignis erfahren. Auf Nachfragen gab er an, dass seines Wissens nach Flugmodelle bemannten Luftfahrzeugen ausweichen müssten.

Modellfluggelände
Das Modellfluggelände liegt ca. 1 600 m westlich der Ortschaft Nieder-Klingen auf 49°49’22.07″N 008°51’58.59″E in einer Höhe von 200 m über dem Normalhöhennull. Nach den vorliegenden Informationen erteilte das Regierungspräsidium Darmstadt für das Gelände erstmalig am 07.10.1987 eine Genehmigung zum Betrieb von Flug-Modellen. In der Aufstiegsgenehmigung für Flugmodelle des Geländes vom 26.05.1992 war unter Punkt III. A) 16 unter anderem festgelegt, dass Flugmodelle mit Verbrennungs-Motor nur bis zu einer Höhe von 100 m über Grund betrieben werden dürfen. Darüber hinaus dürfen Segelflugmodell-Schleppflüge bis zu einer Höhe von 150 m über Grund betrieben werden. Unter Punkt III. B) 1. hieß es: „Die Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Steuerer beobachtet werden können. Sie haben anderen bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen.“ Im Nachtrag zur Aufstiegsgenehmigung vom 16.01.2002 wurde ein halbkreisförmiger Flugsektor mit einem Radius von 300 m westlich des Flugplatzes festgelegt.

Lage der Gelände zueinander
Das Modellfluggelände liegt ca. 50 m oberhalb und ca. 2 200 m südöstlich des Segelfluggeländes. Es liegt innerhalb der in der NfL 1-1679-19 für Segelfluggelände definierten Schutzbereiche und auch innerhalb der in der NfL II 37/00 definierten Standardplatzrunde der Piste 19 für Motorflugzeuge.

Zusammenstoßwarnsysteme
In der Schweiz werden seit dem Jahr 2016 auf ca. 40 Modellfluggeländen spezielle Warngeräte verwendet, die mit FLARM-Geräten in Luftfahrzeugen kommunizieren. Diese Geräte warnen den Fernpiloten eines Flugmodells, wenn sich ein entsprechend ausgerüstetes Luftfahrzeug (Segelflugzeug, Flugzeug, Hubschrauber) dem Modellflug-Gelände nähert. Radius und Höhe werden für das jeweiligen Gelände vordefiniert. Durch entsprechende Einstellungen kann auch der anfliegende Pilot im Cockpit auf das Modellfluggebiet aufmerksam gemacht werden.

Beurteilung / Allgemeines
Die Auswertung der BFU-Datenbank zeigt, dass die Häufigkeit einer Kollision zwischen einem unbemannten und einem bemannten Luftfahrzeug mit 3 Ereignissen in 7 Jahren sehr gering ist. In Verbindung mit den 5 000 000 Flügen, die laut statistischem Bundesamt ungefähr pro Jahr in Deutschland mit zivilen bemannten Luftfahrzeugen durchgeführt werden, ergibt sich eine Eintrittswahrscheinlichkeit von ungefähr 1×10-7. Auch die Auswirkungen einer solchen Kollision sind für das bemannte Luftfahrzeug eher gering. Das Risiko eines solchen Ereignisses ist somit insgesamt als sehr gering zu betrachten. Die Untersuchung des Unfalls zeigt, dass es zurzeit nur bedingt geeignete Sicherheitsbarrieren gibt, um solche Ereignisse zu verhindern. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Zunahme von Flügen unbemannter Luftfahrzeuge, ist es daher überlegenswert, funktionierende Sicherheitsbarrieren zu schaffen. Der Pilot der DR 400/180 R besaß die für die Durchführung des Fluges erforderlichen Lizenzen und Berechtigungen. Aufgrund der Anzahl der durchgeführten Schleppflüge ist davon auszugehen, dass er routiniert und mit der Umgebung des Segelfluggeländes vertraut war. Der Fernpilot des Flugmodells verfügte über eine langjährige Erfahrung und es ist davon auszugehen, dass er das Flugmodell routiniert steuerte.

Schlussfolgerungen
Zu der Kollision zwischen der DR 400/180 R und dem Flugmodell kam es, da der Schleppzug in den Flugraum des Modellfluggeländes einflog, der Fernpilot den sich annähernden Schleppzug nicht bemerkte und somit auch keine Maßnahmen ergreifen konnte, um ihm auszuweichen.

Zu dem Ereignis beigetragen haben, dass

  • der Fernpilot auf das Steuern seines Flugmodells fokussiert war und somit eine Luftraumbeobachtung nur eingeschränkt möglich war,
  • das Geräusch des Zweitaktmotors des Flugmodells am Standort des Fernpiloten wahrscheinlich das Geräusch des sich annähernden Schleppzuges überdeckte,
  • der Schleppzug sich dem Flugraum des Modellfluggeländes in einer niedrigen Höhe näherte,
  • dem Piloten der DR 400/180 R die Existenz des Modellfluggeländes und des ausgewiesenen Flugraums nicht bekannt war,
  • das Modellfluggelände in der Genehmigung bzw. den Nachträgen zur Genehmigung des Segelfluggeländes Reinheim keine Berücksichtigung gefunden hat und
  • seitens des Piloten der DR 400/180 R nach der Sichtung des Flugmodells keine frühzeitige Maßnahme zur Vermeidung einer Annäherung eingeleitet wurde.

Sicherheitsmaßnahmen
Im November 2023 haben der Betreiber des Segelfluggeländes und der des Modellfluggeländes eine Betriebsabsprache getroffen, die ein verbessertes Situationsbewusstsein bei den Nutzerinnen und Nutzern der beiden Gelände gewährleisten soll. Quelle: ‚BFU, Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung‚.

Lightwing AC4 GT ist EASA-zertifiziert

Das Schleppflugzeug des Schweizer Herstellers Lightwing erhielt kürzlich das EASA-Zertifikat. Das Flugzeug zeigt robuste Steigwerte bei kurzen Schleppzyklen und Anhängelasten bis 850 kg. Der AC4 GT ist einfach und intuitiv zu bedienen. Die Arbeitsbelastung des Schlepp Piloten wird durch diverse Maßnahmen gering gehalten, um einen ermüdungsarmen Einsatz zu ermöglichen. Quelle: ‚Lightwing Aircraft‚.

Der AC4 GT in der Übersicht:

  • Vollautomatische Propellerverstellung durch Single lever power / Propeller Control.
  • Kraftvoller Turboeinspritzmotor mit thermostatisch geregelten Ölkühlern.
  • Gute Übersicht durch großzügige Verglasung des Cockpits.
  • Rückwärtsgerichtete Kamera für die Beobachtung am Boden und im Schlepp.
  • Integriertes Traffic Information System TIS.
  • Zuverlässig funktionierende Seileinzugswinde.
  • Beschattetes Cockpit.
  • Hohe Fluggeschwindigkeit bei ausgefahrenen Klappen für rasanten Abstieg.
  • Gutmütige Eigenschaften auch im Langsamflug.
  • Hohe Längsstabilität dank großem Leitwerk und langem Rumpf.
  • Lautstärke von nur 62 dB(A)

fs 35 – der 155-PS-Diesel-Motorschlepp-Segler der Akaflieg Stuttgart

Für jeden Flugverein ist es praktisch, ein Schleppflugzeug zu haben, um neben dem Windenstart mit sehr geringen Schlepphöhen auch die Möglichkeit zu haben, aus größerer Höhe zu starten, um sich mehr Zeit zum Thermiksuchen zu verschaffen, sich langes Hochkurbeln bei schlechter Thermik zu ersparen oder Kunstflug durchzuführen. Da in der Akaflieg Stuttgart schon etliche Segelflugzeuge gebaut wurden, wagen wir uns an eine neue Herausforderung: Ein Motorgflugzeug. Doch zuerst galt es, die Schwerpunkte des Projekts festzulegen und die Anforderungen zu definieren:
Die Zielvorgabe: Es gilt, einen Flieger zu bauen, der gut steigen, schnell absteigen und damit kostengünstig schleppen kann. Doch schnell stellt sich die Frage nach der Umsetzung: Wie kommen wir mit einem einfachen Entwurf zum Erfolg?

-> Projekt-Fortschritt.

Erste Überlegungen standen im Raum: Welche Parameter an einem Flugzeug beeinflussen das Steigen? Auf welche Weise und wie stark? Wie steige ich schnell ab? Und wie wird der Flug der Schleppmaschine für den Segelflieger hinten dran möglichst billig?

Mit diesen Fragen im Kopf konnten wir mit der Auslegung beginnen. Da dies keine Aufgabe ist, die man eben schnell auf einem Blatt Papier erledigt, wurden die Aufgaben aufgeteilt und die Ergebnisse immer wieder zusammengetragen und diskutiert. Der Zufall meint es gut mit uns: Zu Beginn der Auslegung hatten wir eine stattliche Anzahl Mitglieder, welche in der Lage waren, diverse Gebiete der Auslegung abzudecken. Konstruktionsdaten-Handbuch, Flügel-Aerodynamik, Profil, Struktur, Rumpf, Flugmechanik und Leistungsabschätzung waren als Aufgaben für die höheren Semester reserviert. Die restlichen Teilprojekte wie Urmodellbau, Formenbau, Formen fräsen, und weitere kleinere Aufgabengebiete wurden an die Jungaktiven vergeben. Und schon konnte jeder einzelne loslegen: Doch nicht jeder blieb still in seiner Ecke hocken und knobelte über seiner Aufgabe, sondern Diskutieren, Teamarbeit und das Zusammentragen von Ergebnissen stand auf der Tagesordnung, denn alle Teilgebiete hängen zusammen: Beispielsweise kann man kein Urmodell bauen, wenn man nicht weiss, wie der Flügel und der Rumpf überhaupt aussehen sollen; wer die Lasten auf den Flügel nicht kennt, kann diesem keine Form geben; wer nicht weiß, wie die Komponenten des Fliegers zusammenwirken, kann nicht sagen, welche Leistung der Flieger erbringen wird.

Nach dem Zusammentragen der Ergebnisse stand folgender Vorentwurf:
Die fs35 ist ein zweisitziges Motorflugzeug mit einem MTOW vom 850 kg. Das Augenmerk liegt auf dem Gewicht, da dieses einen gravierenden Einfluss auf die Steigleistung hat. Weiter ist der Flügel auf „Steigen“ ausgelegt und für „Absteigen“ zu dimensionieren. Die Ausführung als Doppelsitzer in Side-by-Side Anordnung beruht auf den Anforderungen der Akaflieg: Es besteht die Notwendigkeit, Piloten auf dieses Flugzeug einweisen zu können. Das Cockpit ist simpel gestaltet und die Bedienung des Fliegers ist einfach. Der Tank ist relativ groß, da im Schleppbetrieb durch ständiges Auf- und Absteigen mit einem zusätzlichen Segelflieger hinten dran viel Treibstoff benötigt wird.

Zusammenfassend kann man festhalten: Die fs35 ist ein leichtes, leicht zu fliegendes Flugzeug mit relativ großer Flügelfläche und einem eher dicken Profil. Ein Flieger, der optimal auf die Anforderungen im Schleppbetrieb eines Vereins ausgelegt ist. Quelle: ‚Akaflieg Stuttgart‚.

Glider Towing Comparison Flights

The brand new Bristell B23-915 Turbo, HB-KGU of the alpine gliding school Schänis came into action in Langenthal (LSPL). The Swiss representatives were invited to take part in glider towing comparison flights with this aircraft. The local gliding group Oberaargau specified towing configurations in which various tows were performed. The performance data of the participating tow planes were determined.

The B23-915 Turbo is available with a TOST towing winch or hook and can be equipped with a larger oil cooling system on request. Thanks to the spacious and comfortable cabin and the fully equipped Garmin-«glass cockpit» including autopilot, the aircraft is also appreciated as a touring aircraft. A total of 12 aircraft are currently flying, with a further 10 aircraft on order and due for delivery in the coming months. Source: ‚Bristell‚.

Lost in Italy – Tag 3

Dienstag, 22. August 2006

Autor: Kai Lindenberg

Beim Frühstück an der Bar der Rezeption des einfachen, aber ordentlichen Hotels erzählte ich dem Hotelchef meine Geschichte. Zum Glück spricht er gut Englisch. Er ist bereit, den Flugplatz im Süden der Stadt Torino Aeritalia anzurufen und zu klären, ob es jemanden mit Hänger und Auto gäbe, der mich holen könnte. Leider klappt das nicht, alle Privatpiloten sind in Fayence, um Urlaub zu machen. Aber sie wurden ihrerseits aktiv, riefen in Caselle an und bekamen eine Clearance zur Landung auf dem Flughafen, um einen F-Schlepp durchzuführen.

„Das ist doch was!“

Diesmal habe ich Vorfahrt!

Schnell noch die wichtigsten Behördengänge, für die mir eine Person des Flughafens zur Seite gestellt wird. Als Flugplatztaxi bekommen wir einen großen Airliner Gelenkshuttle-Bus. An diesem Tag, so wie an dem Tag davor, muss ich dauernd mein großes Schweizer Taschenmesser abgeben, um durch diverse Kontrollen zu gelangen. Es mutet wie ein Wunder an, dass ich es am Schluss immer noch mein Eigen nennen darf.

Der Plan, das Segelflugzeug wieder flott zu bekommen, war so:

Die Schleppmaschine landet doppelt besetzt vormittags auf dem Flughafen. Auf dem Vorfeld wird der Schleppzug fertig gemacht, der Copilot der Schleppmaschine hält meinen Flügel, bis wir auf der Startbahn sind, nach dem Eindrehen in die Bahn wird der Flügel abgelegt, der Co rennt in die Schleppmaschine und ab geht’s mit hängender Fläche den Alpen entgegen.

Aber zuerst muss ich noch in die VIP-Lounge, um zu bezahlen. Die Landungen kosten nichts, nur die Starts. Insgesamt mit allen Drum und Dran sind es 100 Euro, die ich auf dem Flughafen lasse. Die sympathische Frau Ramp-Officer fragt mich beim Erstellen der Rechnung, was denn mit meinem Motor los sei, da ich ja auf Hilfe eines anderen Flugzeuges angewiesen sei, das mich abschleppen muss, wie ein altes Auto. Ich erkläre ihr ganz höflich, dass mein Flugzeug keinen habe. Sie schaut sich in der Runde um, es sind selten weniger als fünf Leute um mich herum, sie fängt an zu lachen und schaut die anderen ungläubig an. Bis dahin schien ich ihr, glaube ich, ganz normal.

Der Follow-Me-Convoy, einer läuft an der Fläche mit

Endlich sind die Formalitäten erledigt – ich habe dazugelernt und diesmal nicht einen internationalen Flug deklariert – der Schleppzug kann nun installiert werden. Ich sitze bereits im Flugzeug, schließlich bewegen sich auf internationalen Flughäfen Flugzeuge nicht ohne Pilot auf die Startbahn. So geht es im Gänsemarsch und Standgas der Schleppmaschine den Rollweg entlang zur Startbahn. Natürlich nicht ohne Follow Me, der gelb schwarz und mit Warnleuchte vor uns herfährt. Wieder muss die Bahn für anderen Flugbetrieb gesperrt bleiben, dank perfekter Planung und Umsetzung allerdings nur kurz.

Am Eingang des Susa-Tales geklinkt und endlich wieder frei, versuche ich, über den Rocciamelone genug Höhe für den Weiterflug nach Westen zu bekommen. Aber gestern ging das Wetter bereits kaputt. Es ist eine Inversion im Tal, die einfach nicht zu überwinden ist. Schade, letztes Jahr hatte das prima geklappt: Im Schlepp an den Eingang des Susa-Tales, Rocciamelone polieren am Gipfel eine Welle finden und über den Monte Rosa wieder zurück nach Serres.

Heute jedenfalls ist nichts zu holen. Ich entschließe mich, umzudrehen und von Torino-Aeritalia einen Mega-Schlepp zum Col de Montgénèvre einzuleiten. Leider wird die Schleppmaschine aber gebraucht, so dass ich mit dem Rückflug die Einleitung der nächsten Übernachtung in Italien vollzog.

Die Menschen auf diesem Flugplatz sind hilfsbereit und sehr nett und das Flugplatzrestaurant ist prima. Eine kleine, aber feine Holzhütte dient mir zur Übernachtung. So wird der Abend mit netter Unterhaltung eine runde Sache.

>> Rückblick auf Tag 2.

>> Rückblick auf Tag 1.

Robin Aircraft beantragt Gläubigerschutz

In einer auf der Robin-Aircraft-Website veröffentlichten Pressemitteilung kündigt Geschäftsführer Casimir Pellissier an, dass die Firma „mit Lieferverzögerungen aufgrund administrativer Schwierigkeiten konfrontiert ist, die ihr finanzielles Gleichgewicht kurzfristig gefährden könnten, obwohl ihre Entwicklungsprojekte erst kürzlich noch vom Staat und der Region im Rahmen eines Konjunkturprogramms unterstützt wurden“. Mit den erwähnten „administrativen Schwierigkeiten“ sind Produktionsprobleme in Zusammenhang mit einer Lufttüchtigkeitsrichtlinie der EASA gemeint, in der es um die Holm-Verklebung bei der DR-400/401 ging, die zu einer „Verringerung der strukturellen Festigkeit des Flügels oder zu einem strukturellen Versagen des Flügels führen“ könnte. In seinem Schreiben kündigte der Vorstandsvorsitzende von Robin Aircraft an, dass „zum Schutz unserer Kunden, unserer Lieferanten und unserer Teams das Unternehmen sich unter den Schutz des Handelsgerichts Dijon gestellt und eine Regelung der Schutzmaßnahmen beantragt hat. Dieses Präventivsystem soll gesunden Unternehmen, die mit vorübergehenden Schwierigkeiten konfrontiert sind, Zeit verschaffen und ermöglicht in den meisten Fällen eine schnelle Erholung unter Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen“. Quelle: ‚Robin Aircraft‚.