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LBA-Hinweise zu Notsendern

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat kürzlich eine Information veröffentlicht, die wichtige Aspekte im Umgang mit Notsendern, den sogenannten Emergency Locator Transmitters (ELT), zusammenfasst. Diese Hinweise sind für alle Halter von Luftfahrzeugen von Bedeutung, um im Notfall eine schnelle und effektive Rettung zu gewährleisten und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Wartung und Batteriewechsel von festinstallierten ELTs
Ein zentraler Punkt ist die Instandhaltung der fest im Luftfahrzeug verbauten ELTs. Ist die Lebensdauer der Batterie erreicht, muss diese zwingend ausgetauscht werden. Das LBA stellt klar, dass ein solcher Wechsel nur gemäß den Vorgaben des ELT-Herstellers, wie sie im Component Maintenance Manual (CMM) beschrieben sind, erfolgen darf. Es dürfen ausschließlich die dort spezifizierten, zugelassenen Ersatzbatterien verwendet werden, für die in der Regel eine EASA Form 1 Bescheinigung erforderlich ist. Die Verwendung von nicht-zertifizierten Alternativen ist unzulässig.

Je nach Herstellervorgabe kann nach dem Batteriewechsel ein einfacher Funktionstest nicht ausreichen. Oftmals ist eine vollständige Überprüfung und Diagnose durch einen autorisierten Fachbetrieb notwendig, an den das Gerät eingeschickt werden muss.

Alternative: Personal Locator Beacons (PLB)
Unter bestimmten Bedingungen ist der Einsatz eines mobilen Personal Locator Beacons (PLB) anstelle eines festeingebauten ELT erlaubt. Dies gilt für den nichtgewerblichen Flugbetrieb mit nicht-komplizierten, motorgetriebenen Luftfahrzeugen, die eine maximale Fluggastsitzanzahl von sechs Personen nicht überschreiten. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das PLB während des Fluges von einem Besatzungsmitglied oder einem Passagier am Körper getragen wird.

Registrierung: Zuständigkeiten und Datenaktualität
Die korrekte und aktuelle Registrierung des Notsenders ist entscheidend für die Rettungs-Kette. Das LBA weist darauf hin, dass die Zuständigkeiten für die Registrierung unterschiedlich sind:

Eine alleinige Registrierung bei Cospas-Sarsat ist für festinstallierte ELTs nicht ausreichend. Halter müssen zudem sicherstellen, dass ihre Kontakt- und Luftfahrzeug-Daten stets aktuell sind. Besonders bei einem Halterwechsel ist eine Anpassung der Registrierungsdaten erforderlich, da dies bei der Umschreibung des Luftfahrzeugs nicht automatisch geschieht.

Technische Anforderungen an die Frequenzen
Moderne ELTs und PLBs müssen in der Lage sein, gleichzeitig auf den Frequenzen 406 MHz (für die Satellitenortung) und 121,5 MHz (für die Peilung durch Rettungskräfte vor Ort) zu senden. Ältere Geräte, die nur eine dieser Frequenzen unterstützen, erfüllen die aktuellen Anforderungen nicht mehr und sind nicht zulässig.