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Neue Überflugregeln in der Vanoise

Die zähen Verhandlungen mit dem Nationalpark Vanoise haben ein Ergebnis gebracht. Der Erlass vom 9. Juli 2015 wird aufgehoben und durch einen neuen Erlass vom 10. Juli 2026 ersetzt. Die nach jahrelangen Verhandlungen erreichte Reglung stellt einen ersten Fortschritt in einem komplizierten Dossier dar. Er ermöglicht die Einrichtung experimenteller Korridore, die einen wenn auch eingeschränkten Zugang zu den Nordalpen wieder ermöglichen.

Die Passage des hochgelegenen Gebietes zwischen dem Modanetal und Val d’Isère hinüber ins Aosta-Tal ist mit dem behördlichen Erlass vom 10. Juli in ausgewiesenen Korridoren durch den Vanoise-Nationalpark wieder legal möglich.

Dringende Bitte um Einhaltung der neuen Bestimmungen

Es ist nun entscheidend, dass dieses experimentelle Verfahren von Ihnen als Pilot/-in gewissenhaft und konsequent eingehalten wird. Die korrekte Anwendung ist für die künftige Entwicklung massgebend.

Webinar zur neuen Regelung

Alle Piloten, die in den Alpen fliegen oder dies planen, sind eingeladen, am Webinar vom Mittwoch, 29. Juli 2026, 18:00 Uhr teilzunehmen. Hier können Sie sich für das Webinar anmelden.

Dabei werden die technischen und regulatorischen Aspekte des neuen Erlasses erläutert. Die Teilnahme wird ausser den potenziellen Nutzer/-innen insbesondere für die Verantwortlichen der Vereine und Flugplätze in den Alpen empfohlen.

GPS-Daten für Moving-Map-Geräte

Mit Unterstützung des Nationalparks bereitet Jean-Philippe Cotto, Präsident der Kommission Luftraum, eine GPS-Datei vor, die allen Piloten die genauen Koordinaten der im Erlass beschriebenen Gebiete zugänglich macht.

Gesamt-Übersicht der neuen Korridore im Nationalpark Vanoise

Was der neue Erlass regelt und Gültigkeit

Die neuen Bestimmungen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2028 und werden anschließend evaluiert. Ziel ist es, Streckenflüge zu ermöglichen und gleichzeitig Störungen der Wild- und Nutztiere zu vermeiden.

Fixe Thermikgebiete

Um Höhe für den Streckenflug zu gewinnen, dürfen Segelflugzeuge in drei definierten Zonen im Nationalpark kreisen:

  • P2 (Le Grand Roc Noir): Geöffnet vom 15. Mai bis 31. Oktober.
  • P3 (La Pointe des Arses): Geöffnet vom 1. August bis 31. Oktober.
  • P4 (Rhêmes-Calabre): Geöffnet vom 1. August bis 31. Oktober.
Einfliegen plus Thermik-Kreisen ist im Sektor P2 am Grand Roc noir auf der Nordseite des Modane-Tals erlaubt.
In den Sektoren P3 (La Pointe des Arses) sowie P4 (Rhêmes-Calabre) ist ebenfalls nicht nur ein Durchflug-Korridor ins Val de Rhêmes installiert, man darf darin auch mit Kreisen in der Thermik Höhe aufbauen. Dieser Korridor ermöglicht nach einem mehrjährigen faktischen Durchflug-Verbot wieder eine legale Passage vom Modane- ins Aostatal.

Transitkorridore für Streckenflüge

Für die Durchquerung des Parks werden drei Transitkorridore (C1, C2 und C3) eingerichtet. Diese sind jeweils einen Kilometer breit und vom 1. August bis 31. Oktober geöffnet. Die Mindestflughöhe in den Korridoren beträgt 3’400 Meter AMSL.

Thermikfliegen ist innerhalb dieser Korridore verboten. Piloten müssen vor dem Einflug ausreichend Höhe erreicht haben, um den jeweiligen Korridor sicher durchfliegen zu können. Jeder Korridor darf pro Tag einmal in Nord-Süd-Richtung und einmal in Süd-Nord-Richtung genutzt werden.

Notfallkorridor am Col d’Aussois (am Westende des Nationalparks Vanoise gelegen)

Notfallkorridor am Col d’Aussois

Für Situationen, in denen ein Umfliegen des Massivs aus meteorologischen Gründen nicht möglich ist, wurde ein Notfallkorridor (D1) am Col d’Aussois definiert. Dieser darf vom 15. Mai bis 31. Oktober ausschließlich in Nord-Süd-Richtung (aus der Tarentaise in die Maurienne) beflogen werden.

Auch hier ist das Thermikkreisen untersagt. Piloten, die diesen Korridor benutzt haben, müssen dies innerhalb von 48 Stunden per E-Mail bei der Nationalparkverwaltung melden. Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht gilt als Ordnungswidrigkeit.

-> eMail-Kontakt-Formular.


Weitere Bestimmungen

Der Überflug des Kerngebiets unterhalb von 1’000 Metern über Grund durch andere nicht-motorisierte Luftfahrzeuge als Segelflugzeuge, Hängegleiter oder Gleitschirme bleibt verboten. Für Gleitschirme und Hängegleiter gilt ein separater Erlass vom 5. Juni 2026. Wettbewerbe und sportliche Veranstaltungen mit Segelflugzeugen sind im Kerngebiet unterhalb der 1’000-Meter-Grenze ebenfalls untersagt.

Die französische Segelflugföderation (FFVP) und die Nationalparkverwaltung empfehlen allen Piloten, sich vor Flügen in der Region mit den genauen Koordinaten der Gebiete vertraut zu machen. Die passende GPS-Datei ist hier zum Download bereit.

-> Original-Dokument des behördlichen Erlasses vom 10. Juli 2026 in English.