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Haubenblitzer-Förderung

Das Referat Segelflug im Hessischen Luftsportbund e.V. (HLB) unterstützt alle dem HLB gemeldeten Vereine mit einer einmaligen Förderung in Höhe von 200 € pro Verein. Gefördert wird der Einbau eines Haubenblitzers in ein Segelflugzeug, das aktuell zur Schulung in einer ATO (Approved Training Organisation) oder DTO (Declared Training Organisation) des Vereins angemeldet ist.

Voraussetzungen für die Förderung

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Bestätigung des Vereinsvorstands, dass der Haubenblitzer in ein Schulungsflugzeug eingebaut wurde, das derzeit in der ATO oder DTO des Vereins registriert ist.
  2. Eine ausgefüllte Kopie des Formulars EASA Form 123 – Standard Change / Standard Repair SC/SR Embodiment Record für das betreffende Schulungsflugzeug.
  3. Die Rechnung über den Kauf des Haubenblitzers.

Hinweis: Die Beschaffung des Haubenblitzers erfolgt eigenverantwortlich durch den Verein. Der Hessische Luftsportbund e.V. bittet um Verständnis für die erforderlichen Nachweise, da die Mittel aus den Fördergeldern des HLB stammen.

Diese Förderung ist bis zum 31.12.2026 befristet. Vereine, die bereits einen Haubenblitzer eingebaut haben, können diesen ebenfalls zur Förderung anmelden. Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Sigi Samson, Vorsitzender SeKo Segelflug. Quelle: ‚hlb-info.de‚.

EU: Sailplane Rule Book komplett

Am 04. März hat die EU mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/358 das Sailplane Rule Book um neue Segelflugvorschriften zur Ausbildung und Lizensierung (Part-SFCL) vervollständigt. Neben den bereits gültigen Segelflug-Betriebsvorschriften (OPS) im Part-SAO der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 müssen die neuen Ausbildungs- und Lizenzvorschriften im Part-SFCL in Deutschland ab 8.4.2020 angewendet werden.

Zusammenfassung der Vorteile nach Part-SFCL:
. Alle bisherigen Lizenzen bleiben gültig.
. Bisherige Ausbildung wird anerkannt.
. Künftig wird nur noch die vollwertige SPL ausgestellt.
. Bisherige LAPL-Vorteile können über das LAPL-Medical weiter genutzt werden.
. Erleichterte Basis-Kunstflugausbildung
. Großteil der persönlichen Dokumente können am Startplatz bleiben.
. Berechtigungen können im Flugbuch eingetragen werden (keine Lizenz-Neuausstellung mehr).
. Schulung vom Fußgänger zum SPL-TMG-Piloten möglich.
. Erleichterte Bedingungen zur In-Übung-Haltung für Eigenstarter und TMG-Piloten
. Wegfall der Kompetenzbeurteilung durch Prüfer, Demonstrierung der Fähigkeiten bei ATO/DTO-Fluglehrer
. Mehraufwand: Nicht-Fluglehrer müssen Gast-Trainingsflug mit FI absolvieren.

Die wesentlichen Neuerungen sind im DAeC-Vortrag „EU-Regelungen für den Segelflug „Sailplane Rule Book“, hier als PDF zum Download zu finden.