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Herausforderungen grosser Lasten-Drohnen

Der Distributor Alltron bringt die DJI Flycart 30 in die Schweiz. Der Einsatz von grossen Lastendrohnen wie dieser ist in der Schweiz streng reglementiert und bringt diverse Herausforderungen für Betreibende, Flugsicherung und Behörden mit sich.

Verschiedene Unternehmen in der Schweiz setzen bereits Drohnen zum Transport von kleinen Frachten ein. So nutzte die Post Drohnen unter anderem für die Blutproben-Transporte, bevor sie schliesslich ihr Drohnengeschäft beendete.

Die für diese Aufgaben verwendeten Drohnen waren relativ leicht und klein im Vergleich zu der Lastendrohne, die der Aargauer „Disti“ Alltron nun in die Schweiz bringt. Bei der Drohne handelt es sich um die Flycart 30 des chinesischen Herstellers DJI. Sie ist gemäss Alltron-Produktwebseite 2,8 x 3 Meter gross und fast einen Meter hoch. Sie transportiert im Doppelakkumodus Lasten bis zu 30 Kilogramm mit oder ohne Seilwinde bis zu 16 Kilometer weit.

Alltron will seinen Handelspartnern nicht nur die nötige Hardware anbieten. Wie der Distributor auf Nachfrage mitteilt, unterstützt er seine Kunden beim Erwerb der benötigten Kompetenzen für einen Drohneneinsatz mit einer DJI Flycart 30. Zu interessierten Kunden gehören Unternehmen aus den Bau- und Logistikbranchen sowie Organisationen aus dem Bereich der Katastrophenhilfe. Für den Eigengebrauch plane der Distributor die DJI Flycart 30 nicht einzusetzen.

Bewilligung vom Bund benötigt

Kommerzielle Drohneneinsätze regelt in der Schweiz das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Dieses teilt Drohnen aufgrund ihrer Eigenschaften in verschiedene Kategorien ein. Aufgrund ihrer Grösse und des Gewichts fällt die DJI Flycart 30 in die sogenannte spezielle Kategorie. Um Einsätze mit Drohnen dieser Kategorie durchführen zu können, müssen interessierte Unternehmen ein Bewilligungsverfahren durchlaufen und eine Risikobewertung nach der „Specific Operations Risk Assessment“-Methodik (SORA-Methodik) durchführen.

Auf Nachfrage schreibt das BAZL, dass es sich bei diesem Prozess um ein iteratives Verfahren handelt, bei dem es mehrere Feedbackrunden gibt. Ein solches Bewilligungs-Berfahren dauere in der Regel länger als drei Monate. Für die Risikobewertung müssen Betreibende der Drohne das Risiko in der Luft und am Boden betrachten und je nachdem geeignete Massnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Nutzung eines Fallschirms im Falle eines Absturzes oder die Anpassung der Flugroute und Flugzeit, sodass ein Unfall mit Schaden an Menschen vermieden werden kann.

Laut BAZL ist es auf kurze Sicht nicht möglich, die DJI Flycart 30 in besiedelten Gebieten einzusetzen. Gründe dafür seien das Gewicht und die Grösse der Drohne sowie der Fakt, dass das Modell nicht für Operationen mit mittlerem oder hohem Risiko nach EU-Risikobewertung entwickelt und geprüft wurde. So könne die Flycart 30 zum Beispiel nicht ausserhalb der visuellen Reichweite des Piloten in bewohntem Gebiet geflogen werden. Deswegen dürfte der Einfluss des durch die Drohne verursachten Fluglärms auf die Bevölkerung relativ gering ausfallen. Derzeit gebe es noch keine festgelegten Grenzwerte für Drohnenfluglärm, dafür aber erste Guidelines für Drohnen unter 600 Kilogramm.

Skyguide-Infrastruktur für mehrere Drohnen fehlt

Des weiteren müssen Unternehmen beachten, dass sie nicht mehrere Drohnen gleichzeitig einsetzen können. Denn dafür fehlt bei Skyguide die Infrastruktur, wie die Flugsicherheitsgesellschaft auf Nachfrage schreibt. Mit der aktuellen Ausstattung sei es für Skyguide nicht möglich, Konflikte zwischen Drohnen im Luftraum zu vermeiden. Das führe dazu, dass sich jeweils nur eine Drohne gleichzeitig an einem Ort aufhalten könne. Derzeit arbeitet Skyguide zusammen mit dem BAZL am Projekt Swiss U-Space; damit will das Amt eine sichere Integration von grösseren Drohnenflotten in den Luftraum gewährleisten. Grundsätzlich stehe Skyguide solchen Lastendrohnen trotz der Herausforderungen positiv gegenüber.

Eine Lösung für das Luftraummanagement für Drohnen könnte das System des Start-Ups Involi sein. Das Unternehmen mit Firmensitz in Lausanne entwickelte ein mit KI kombiniertes Hard- und Softwaresystem, das Drohnen mit wichtigen Luftverkehrsdaten versorgt, um sie sicher in den Luftverkehr zu integrieren. Involi verkauft nicht nur Live-Flugverkehrsdaten und Datenanalysen, sondern auch Flugverkehrsempfänger. Durch die Echtzeitflugdaten soll der Einsatz von Drohnen sicherer werden.

Übrigens: Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Regelung für Drohnenflüge. Was man als Drohnenpilot oder -Pilotin unbedingt beachten muss. Quelle: ‚it-markt.ch‚.

Schweiz übernimmt EU-Drohnen-Regelung

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Luftverkehr hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung sowie weiterer EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile. Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen genehmigt.

Im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens regeln die Schweiz und die Europäische Union (EU) den international ausgerichteten Luftfahrtsektor einheitlich und über einen gemischten Ausschuss. Der Gemischte Luftverkehrsausschuss hat beschlossen, den in der EU bereits geltenden Rechtsrahmen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen, Modellflugzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge anderer Kategorien) ab dem 1. Januar 2023 auch in der Schweiz in Kraft zu setzen.

Die europäische Reglementierung setzt Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest. Neu wird abhängig vom Betriebsrisiko zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden. Alle Fernpilotinnen oder -piloten, die eine Drohne in der offenen Kategorie betreiben möchten, müssen ein nach einer Ausbildung mit abschliessender Prüfung erlangtes Zertifikat vorweisen können. Die übernommene Regelung sieht die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifikate in der EU und der Schweiz vor.

Verbesserter Schutz
Es gelten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten sowie Gebietseinschränkungen. Um auf die Anliegen der Bevölkerung einzugehen, wurden Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit eingeführt.

Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum «U-Space» anwenden. Dabei handelt es sich um eine Gesamtheit digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. Mit U-Space soll die steigende Zahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen sicher in den Luftraum integriert werden, damit das konfliktfreie Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsysteme gewährleistet ist. Die Pilotinnen und Piloten haben fortan eine bessere Übersicht über die Verkehrssituation.

Der Gemischte Ausschuss hat zudem verschiedene bestehende Bestimmungen aufdatiert. Anpassungen der Regelung von Zeitnischen (Slots) an Flughäfen klären im Kontext der COVID-19 Pandemie das Anrecht von Fluggesellschaften auf Zeitnischen in der kommenden Flugplanperiode. Für die Kraftstoffplanung werden die bestehenden Anforderungen angepasst, um auch neuen Kraftstoff- oder Energiequellen Rechnung zu tragen. Ausserdem ermöglichen administrative Erleichterungen, dass mehrere Luftfahrtunternehmen derselben Unternehmensgruppe gemeinsam eine Genehmigung zur Durchführung von Unterhaltsarbeiten an Luftfahrzeugen (CAMO) beantragen können.

Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des BAZL, Christian Hegner, den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses. Der Bundesrat hat die Übernahme dieser Bestimmungen an seiner Sitzung vom 9. November 2022 genehmigt. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Quelle: ‚BAZL‚. Bild: ‚Logxon‚.

Was Drohnenpiloten jetzt beachten müssen

  • Drohnen werden immer beliebter, doch einfach eine zu kaufen und sie fliegen zu lassen wäre womöglich ein teurer Fehler.
  • Denn seit 1. Mai gibt es eine neue Drohnenverordnung, die eine Registrierung und einen Drohnenführerschein verlangt.
  • Auch eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden Hobbyflieger Pflicht.

Das Wetter wird wieder beständiger, entsprechend starten viele Hobbyflieger wieder auf Feldern, Wiesen und Parkanlagen mit ihren Modellflugzeugen durch und lassen sie fliegen. Immer beliebter werden hierzulande Drohnen, denn die Preise in den vergangenen Jahren sind für viele Verbraucher erschwinglicher geworden. Doch einfach eine Dohne zu kaufen und diese dann losfliegen zu lassen könnte sich am Ende als teures Hobby erweisen. Ein paar wichtige Punkte sollte jeder Hobbypilot dringend beachten:

An die Versicherung denken
Auch wenn es spießig klingt, beim Hobby als Erstes auf die Versicherungsfrage zu kommen – es ergibt durchaus Sinn. Denn in Deutschland ist für Drohnenbesitzer eine private Haftpflichtversicherung Pflicht. Da die technischen Innovationen bei Drohnen nicht aufzuhalten sind und die Möglichkeiten immer vielfältiger werden, steigt auch das Risiko der Zwischenfälle und Unfälle – hervorgerufen durch die Fluggeräte.

Drohnen können abstürzen und parkende Autos beschädigen, in Stromleitungen hängen bleiben oder gar Menschen verletzen. Wer als Drohnenbesitzer dann nicht versichert ist, steht mit seinem privaten Vermögen gerade. Peter Schnitzler, Versicherungsexperte bei der Ergo, rät daher: „Wer bereits eine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte vor dem ersten Flug unbedingt in den Versicherungsbedingungen prüfen, ob Drohnen miteingeschlossen sind.“ Manche Versicherer bieten demnach auch einen erweiterten Schutz für die bestehende Privathaftpflichtpolice oder sogar eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung an.

Registrierung der Drohne ist Pflicht
Wer seine Haftpflichtversicherung überprüft hat, sollte dennoch nicht gleich die Drohne fliegen lassen. Das Motto lautet „erst registrieren, dann starten“. Denn innerhalb der EU gilt seit Anfang des Jahres eine neue Drohnenverordnung, die besagt, dass ab dem 1. Mai 2021 für einen Flug mit nahezu allen gängigen Drohnen (die schwerer als 250 Gramm oder mit einer Kamera ausgestattet sind) eine Registrierung des Drohnenpiloten/-betreibers im jeweiligen EU-Land erforderlich ist. Das Ganze ist aber gar nicht so kompliziert. Quelle: ‚RND, Redaktionsnetzwerk Deutschland‚.