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China verkauft seinen Himmel

In China wird jetzt Luft verkauft: Als erste Stadt hat die Hauptstadt Jinan der ost-chinesischen Provinz Shandong ihren Luftraum verkauft. Genauer gesagt, der etwas westlich gelegene Bezirk Pingyin County. Für 924 Millionen Yuan (etwa 119 Millionen Euro) wurde eine 30-jährige Konzession zur Entwicklung und Verwaltung von Projekten der Low Altitude Economy (LAAE) an die Shandong Jinyu General Aviation Co., Ltd. vergeben. Die Konstruktion dieser Auktion wirft Fragen auf: Zwar wird die Maßnahme als Vorstoß in ein innovatives Wirtschaftsfeld gefeiert, doch untersteht die Jinyu Aviation direkt dem Pingyin County Finance Bureau. Es entsteht der Eindruck, dass hier öffentliche Gelder auf Umwegen umgeleitet werden, anstatt echte Investoren einzubinden.

China: Milliardenmarkt – die chinesische Vision der LAAE
China hat in den letzten Jahren erheblich in die LAAE investiert. Bis Ende August 2023 waren laut der Civil Aviation Administration of China (CAAC) mehr als 1,11 Millionen zivile Drohnen registriert – ein Anstieg von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden 182.000 Lizenzen für Drohnenpiloten und über 17.000 Unternehmen im Drohnen-Sektor registriert. Diese Zahlen zeigen, wie weit die Infrastruktur bereits ausgebaut ist, und verdeutlichen das Potenzial für weiteres Wachstum. Zwischen Januar und August 2023 verzeichneten zivile Drohnen mehr als 16,8 Millionen Flugstunden, ein klares Indiz für die zunehmende Bedeutung dieser Branche.

Das wirtschaftliche Potenzial, das in der LAAE gesehen wird, ist ebenso ambitioniert wie umstritten. Eine 2023 veröffentlichte Analyse der International Digital Economy Academy (IDEA) in Shenzhen schätzt, dass dieser Sektor bis 2025 einen Beitrag von bis zu 5 Billionen Yuan (rund 700 Milliarden US-Dollar) zur chinesischen Wirtschaft leisten könnte. Laut der chinesischen Luftfahrtbehoerde CAAC überstieg die Low Altitude Airspace Economy bereits 2023 ein Volumen von 500 Milliarden Yuan und könnte bis 2035 auf 3,5 Billionen Yuan anwachsen. Diese Zahlen wecken Begehrlichkeiten, werfen aber auch Fragen nach der Realisierbarkeit auf. Ist die Nachfrage wirklich groß genug, um solche Wachstumsprognosen zu stützen?

LAAE: Ideen für eine funktionierende Infrastruktur
Die Anwendungen innerhalb der LAAE sind vielseitig: Drohnenlogistik für den E-Commerce, wie sie von JD.com und Meituan getestet wird, oder eVTOLs (elektrische Senkrechtstarter), die den städtischen Verkehr entlasten sollen. Der Autohersteller XPeng hat bereits ein fliegendes Auto vorgestellt. Besonders spannend ist Shanghais Plan, bis 2027 rund 400 Flugrouten im urbanen Luftraum zu etablieren. Gleichzeitig bleibt fraglich, ob diese Entwicklungen flächendeckend umgesetzt werden können. Die regulatorischen Anforderungen und die technologische Umsetzung stehen noch am Anfang. Stabilität, Reichweite und Sicherheitsstandards für Drohnen und Fluggeräte sind weiterhin Baustellen.

„The Next Big Thing” oder Milliardengrab?
Ein interessanter Aspekt der chinesischen Low Altitude Economy ist ihr Fokus auf ein wohlhabenderes Klientel, zumindest im Bereich des Personentransports. Der Einsatz von eVTOLs, die sowohl technologisch anspruchsvoll als auch infrastrukturell aufwendig sind, wird deutlich teurer sein als herkömmliche Verkehrsmittel wie Autos oder öffentliche Verkehrsmittel. Dabei ist besonders vor dem Hintergrund zu sehen, dass Helikopter in chinesischen Megastädten fast völlig fehlen – ein deutlicher Kontrast zu Hongkong, wo regelmäßig Hubschrauber über die Skyline fliegen. In Beijing, Shanghai oder Shenzhen sind sie selten zu sehen, abgesehen von besonderen Anlässen wie dem Formel-1-Grand-Prix in Shanghai. Die Low Altitude Economy bleibt eine spannende Wette auf die Zukunft. Sie könnte sich als das „next big thing“, der nächste große Wirtschaftssektor entpuppen, der die Art und Weise verändert, wie wir Mobilität und Logistik wahrnehmen. Doch ebenso besteht das Risiko, dass sie zu einem Milliarden-Grab für Investoren wird, wenn Nachfrage, Technologie oder regulatorische Rahmen-Bedingungen nicht wie erhofft zusammenfinden. Geht Chinas Wette auf die LAAE genauso auf, wie bei den Elektroautos? Angesichts des absehebaren Handelskriegs mit den USA braucht China umso mehr funktionierende Geschäftsmodelle. Quelle: ‚Finanzmarktwelt‚.

Drohnenflugzone in der Ostschweiz

Die Armee richtet im Obertoggenburg eine Drohnenflugzone ein. Sie verzichtet vorerst aber auf eine Ausweitung der Zone. Der Alpstein ist eines der am stärksten von Gleitschirmen beflogenen Gebiete der Schweiz. Künftig wird der Bereich über dem Militärschiessplatz Säntis/Obertoggenburg allerdings an rund 50 Tagen im Jahr für Flüge gesperrt sein: In den Wintermonaten sollen dort nämlich Drohnenflüge geübt werden. Die Armee richtet dazu über den bestehenden Schiessplätzen am Fusse des Säntis eine Flugverbotszone ein. Auf eine Ausweitung des Gebietes in Richtung Ebenalp und Stockberg – wie im Herbst angekündigt – verzichtet sie in einem ersten Schritt jedoch. Seit 2021 bildet die Schweizer Armee Soldaten und Rekruten auf Minidrohnen aus. Die heutige Schiesszone am Säntis soll deshalb umgewandelt werden. «Artillerie und Infanterie werden hier schiessen und gleichzeitig Aufklärungsflüge mit Drohnen üben», sagte Kommandant Willy Brüllisauer am Mittwoch vor den Medien.

Drohnenflugzone
Seit 2021 bildet die Schweizer Armee Soldaten und Rekruten auf Minidrohnen aus. Die heutige Schiesszone am Säntis soll deshalb umgewandelt werden. «Artillerie und Infanterie werden hier schiessen und gleichzeitig Aufklärungsflüge mit Drohnen üben», sagte Kommandant Willy Brüllisauer am Mittwoch vor den Medien. Im Vorfeld hatte sich der Nesslauer Gemeindepräsident Kilian Looser kritisch zu den Plänen der Armee geäussert: «Wir haben jetzt schon genug Lärm; da braucht es nicht noch mehr», sagt er. Auch das Jagdbanngebiet beim Säntis gab Anlass zur Sorge. Diese Befürchtungen hätten sich grossmehrheitlich zerschlagen, sagt Kilian Loser heute: «Es ist einleuchtend, dass Drohnen für Aufklärungsarbeiten nicht hör- und sichtbar sein sollen.» Die Armee geht von einer Lärmbelastung von maximal 40 Dezibel aus. Der Wildhut wurde angeboten, sich die Situation vor Ort anzuschauen.

Viele Missverständnisse und ein Kompromiss
Die Vertreter der Armee sprechen von Missverständnissen im vergangenen Herbst, als ihre Pläne bekannt wurden. Die Bevölkerung habe mit Drohnenflugtagen zusätzlich zum Schiessbetrieb gerechnet. Dem sei nicht so – hier habe eine Aussprache mit allen Beteiligten Klärung gebracht. Zudem werde auf eine Ausweitung der Flugverbotszone über die Schiessplätze der Säntisalpen hinaus verzichtet. Daniel Graf, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Hängegleiterverbandes und Mitglied der Gleitschirmflieger Ostschweiz, ist mit dem Kompromiss zufrieden. «Für uns ändert sich jetzt nicht viel», sagt Graf. Früher sei dieses Gebiet bei Schiessübungen schon «Gefahrenzone A» gewesen, Gleitschirme hätten die Zone deshalb wenn immer möglich gemieden. Jetzt sei es eine Flugverbotszone, das sei für sie in Ordnung.

In zwei bis drei Jahren will die Armee weiterschauen
Die Armeevertreter haben am Mittwoch jedoch betont, dass die Ausweitung der Flugverbotszone nur für den Moment vom Tisch sei. In zwei bis drei Jahren werde man mit allen Vertretern wieder in Kontakt treten und Bilanz ziehen. Für die Armee werde sich dann die Frage stellen, ob der Raum für die Übungen ausreiche oder nicht. Die Gleitschirmflieger haben heute schon angekündigt, dass sie die «Ellbogen ausfahren werden», sollte es dann um eine Ausdehnung der Flugverbotszone gehen. «Wir kämpfen um jeden Kubikmeter Luftraum in der Schweiz», gibt sich Daniel Graf kämpferisch.

Ähnliche Situation am Simplon
In der Schweiz sind sechs Schiessplätze vorgesehen, die als Drohnenausbildungsplätze getestet werden. Nebst dem Gebiet beim Säntis auch in Hinterrhein (GR), in Simplon (VS), Bière (VD), Bure (JU) und Isone (TI).

Drohnenflugplätze
Die Schweizer Armee übt den Drohnenflug auf sechs Schiessplätzen. Beim Säntis und am Simplonpass geht es um Trainings im Gebirge. Dies sei für angehende Drohnenpilotinnen und -piloten besonders wichtig, sagten die Armeevertreter vor den Medien. Die Armee will ihre Drohnen nämlich auch zur Bekämpfung von Waldbränden oder zur Überwachung von Grenzgebieten einsetzen. Und diese Grenzen verliefen oft im Gebirge. Quelle: ‚SRF‚.

Abfangdrohnen gegen Drohnen

Drohnen sorgen immer wieder für Ärger, besonders wenn die kleinen ferngesteuerten Flugobjekte an Flughäfen unterwegs sind. Am Hamburger Airport ist am Donnerstag ein System getestet worden, mit dem Drohnen eingefangen werden können. Das vom Bundesverkehrsministerium mit 2,1 Millionen Euro finanzierte Pilotprojekt heißt „Falke“ – der Name steht für „Fähigkeit des Abfangens von in gesperrte Lufträume eindringenden Kleinfluggeräten durch zivile Einsatzmittel“. Das europaweit einmalige Überwachungssystem in Fuhlsbüttel spürt mithilfe von Radar und Sensortechnik Drohnen auf – und schickt dann eine Abfangdrohne.

Mit Netz eingefangen
Die kann mit einer Geschwindigkeit von bis zu 120 Kilometern pro Stunde fliegen. Die Abfangdrohne bringt sich in Stellung und schießt dann ein Netz über die illegale Drohne. Und zwar ohne dass am Boden ein Pilot eingreifen muss. Allerdings muss ein Einsatzleiter den Befehl zum Abfangen geben. Anschließend hängt das gefangene Objekt an einem dünnen Seil an der Abfangdrohne. Das Einfangen mit dem Netz verhindert, dass Teile auf Start- oder Landebahn fallen. Außerdem soll die gefangene Drohne intakt bleiben, um als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen zu können. Das „Falke“-Gerät ist mit zwei Netzen „bewaffnet“ und kann bis zu acht Kilo schwere Fänge transportieren.

Drohnenabwehr soll in Serie gehen
Bei jedem zweiten Versuch sei das Manöver bislang gelungen, heißt es von der Helmut-Schmidt-Universität, die das Projekt koordiniert. Bis zum kommenden Jahr sind weitere Tests geplant, dann könnte die Drohnenabwehr in Serie gehen.

Immer wieder Drohnen in der Verbotszone
Eigentlich gilt rund 1,5 Kilometer um den Airport ein Verbot für Drohnen. Dennoch wird im Schnitt einmal im Monat am Flughafen eine Drohne gesichtet. Wenn sie in Turbinen von Flugzeugen gelangen, können die kleinen Fluggeräte zu einer Explosion führen – und schlimmstenfalls einen Absturz verursachen. Quelle: ‚NDR‚.

Die Vermessung des Himmels

Drei ehemalige Bundeswehroffiziere kartieren den Himmel – und wollen mit ihrem Start-up Flynex Drohnenflüge in der Industrie etablieren. Für Christian Caballero sind Drohnen mehr als nur ein technisches Spielzeug für filmbegeisterte Hobbyflieger. Schon während seiner Zeit bei der Bundeswehr war der ehemalige Offizier für die Planung und den Einsatz unterschiedlicher Luftfahrzeuge zuständig und hat Gefahrenlagen oder Naturkatastrophen aus der Ferne aufgeklärt. Heute ist er Chief Operating Officer des Hamburger Start-ups Flynex – und bietet sein Know-how mittlerweile im Zivilbereich an. „Als meine Dienstzeit zu Ende ging, waren Drohnen in Europa hauptsächlich ein Thema für die Streitkräfte“, erinnert sich Caballero im Gespräch mit dem Handelsblatt. „Uns waren damals aber schon zivile Anwendungsfälle beispielsweise in Japan bekannt.“ Und so gründete er 2015 mit seinen ehemaligen Kameraden Michael Petrosjan und Andreas Dunsch das Unternehmen Flynex – einen Softwaredienstleister, der zivile Drohneneinsätze für Unternehmen plant, durchführt und auswertet. Denn einen privaten Drohnenflug durchzuführen ist weniger eine technische als vielmehr eine regulatorische Herausforderung. Wer in Deutschland ein unbemanntes Flugobjekt steigen lassen will, sieht sich dabei zunächst einem schier unüberblickbaren Regelwerk gegenüber: Jedes Bundesland und teilweise sogar jeder Grundstücksbesitzer kann selbst festlegen, wo das Fliegen in welcher Höhe erlaubt ist. Unternehmen, die weit entfernte Industrieanlagen warten wollen, stellt das vor große Probleme. Denn sogenannte No-Fly-Zonen, in denen der Drohnenflug verboten ist, etwa um Flughäfen oder Krankenhäuser herum, müssen großflächig umflogen werden.

Regeln für Drohnenflüge gelten nur regional
Auch für Flynex war das Regelwerk eine Herausforderung. „Als wir angefangen haben, bestand das größte Problem darin, die vielen verschiedenen und regional unterschiedlichen Regelungen für Drohnenflüge zusammenzuführen“, so Caballero. „Wir mussten mehr als 180 Quellen auswerten und mehrfach gegenprüfen, um unseren Kunden eine verlässliche Datenbasis zur Verfügung stellen zu können.“ Noch handelt es sich dabei um ein Nischenproblem. So beträgt der Anteil des gewerblichen Einsatzes an allen in Deutschland durchgeführten Drohnenflügen (rund 500.000 pro Jahr) nach Schätzungen von Flynex derzeit gerade einmal vier Prozent. Dabei setzen die Firmen Drohnen ein, um Anlagen oder Gebäude zu inspizieren (28 Prozent). Auch die Erstellung von 3D-Modellen (20 Prozent) oder die Dokumentation beispielsweise von Baustellen (17 Prozent) sind Motive. Gründer Caballero rechnet damit, dass die Zahl der gewerblichen Nutzer in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. „Wir erleben, wie trotz Corona, oder vielleicht auch gerade deswegen, viele Unternehmen Drohnen einsetzen wollen, vor allem im Bau- und Energiesektor“, sagt er. Es sei zu erwarten, „dass sich außerdem der Bereich städtische und urbane Infrastruktur noch viel stärker mit Drohnen in den nächsten zwei Jahren beschäftigen wird“.

Flugtaxis eher Zukunftsmusik
Dafür spricht, dass auch die Bundesregierung zunehmend Interesse an der Verbreitung ziviler Drohnenflüge zeigt. Erst im Mai stellten Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Thomas Jarzombek (CDU), Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt, für Drohnen einen Aktionsplan der Bundesregierung vor: Damit sollen Forschung und Entwicklung gefördert und neue Wirtschaftsfelder erschlossen werden. Allein das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert hierzu derzeit 35 unterschiedliche Projekte in Wirtschaft und Wissenschaft rund um das Thema „unbemannter Flug“.

„Dabei geht es nicht nur um Flugtaxis oder Paketdrohnen“, sagt Frank Lochau, Vorsitzender des Branchenverbands Zivile Drohnen. „Ehrlicherweise sind das zwei Anwendungsfälle, die wir in naher Zukunft eher unwahrscheinlich sehen werden.“ Drohneneinsätze für Vermessungs-, Inspektions- oder Dokumentationsflüge etwa bei Unternehmen aus der Bau- und Energiebranche spielten im gewerblichen Bereich eine wesentlich größere Rolle. „Das sind Anwendungsfälle, wie sie heutzutage schon täglich bei Unternehmen stattfinden“, so Lochau. So hat etwa der Autozulieferer ZF Friedrichshafen mit der Software von Flynex einen Drohnenflug zur Kartierung seines weitläufigen Betriebsgeländes durchgeführt. Gemeinsam mit dem Kartenanbieter Here arbeitet das Start-up zudem an einer dreidimensionalen Karte des deutschen Luftraums, um damit Drohnen in Zukunft sicher durch Städte und andere Hindernisse zu manövrieren. Auch dieses Projekt wird vom Verkehrsministerium gefördert, die Karte ist unter https://davilus.flynex.de/ kostenlos im Internet verfügbar. Im vergangenen Jahr erzielte das Start-up mit seinen rund 30 Mitarbeitern ausweislich der Unternehmensdatenbank Markus einen Umsatz von 315.000 Euro. Noch arbeitet Flynex nicht profitabel, sieht sich aber mit Investoren wie dem „High-Tech Gründerfonds“ der Bundesregierung und dem „Technologiegründerfonds Sachsen“ gut finanziert. Dabei liegt der strategische Fokus der drei Gründer auf der zügigen Expansion ins Ausland. So stellt Caballero in Aussicht: „Wir planen, weiter in den europäischen Raum und die USA zu expandieren.“ Allerdings steigt mit jedem zusätzlichen Markt auch die Komplexität des Geschäftsmodells. „Noch gibt es kein universelles Regelwerk wie beispielsweise in der klassischen Luftfahrt, an dem man sich orientieren könnte“, so Caballero. „Alle Länder sind hier in einer Findungsphase.“ Quelle: ‚Handelsblatt‚.

„Wer Drohnen fliegt, ist Pilot“

Kanadas Ministerium für Transportwesen hat die Einführung von Fluglizenzen und Flugverkehrsregeln für alle Flugdrohnen von einem Gewicht zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm angekündigt. Vor allem soll der Drohnenbetrieb in der Nähe von Flughäfen untersagt werden. Zunächst als Richtlinien in dieser Woche eingeführt, sollen die Regeln im Juni 2019 verbindlich in Kraft treten. Danach sollen Drohnen ausschließlich unterhalb von 122 Metern über dem Boden und fernab anderer Flugverkehrsteilnehmer geflogen werden dürfen. Mehr im Bericht von ‚RT‘.

Airport Gatwick wegen Drohnen geschlossen

Unbekannte lassen über London-Gatwick Drohnen kreisen, die gefährlich für startende und landende Flugzeuge sein könnten. Der Flugbetrieb ist daher bis zum Freitagmorgen eingestellt, etwa 100.000 Passagiere sind betroffen. Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gibt es laut der Polizei keine. Gatwick-Chef Chris Woodroofe beschreibt die Drohnen als professionell. Es handele sich um einen „gezielten Versuch“, den Flugverkehr zu unterbrechen. „Das ist das Schwierige mit den neuen Drohnen: Je größer sie sind, desto größer ist auch ihre Reichweite. Daher ist es schwierig, die Piloten zu lokalisieren“, sagte der Chef der Flughafenpolizei, Justin Burtenshaw. Mehr Informationen im Originalbericht von Spiegel Online.