Als Anfang des Jahres die Waldbrände in Los Angeles wüteten, zählte jede Minute. Doch die Neugier eines Drohnenbesitzers zwang ein Löschflugzeug mitten im Einsatz zur Landung. Jetzt zahlt er einen hohen Preis dafür. Das Urteil lautete auf 14 Tage Bundesgefängnis, 30 Tagen Hausarrest und die Zahlung von 156.000 Dollar.
Sein Vergehen? Er flog seine Drohne in einen Super-Scooper-Wasserbomber, der das Palisades-Feuer im Januar bekämpfte, schlug ein Loch in den Flügel des Flugzeugs und legte es lahm, als es dringend gebraucht wurde.
Drohne groundet beim Waldbrand in LA ein Löschflugzeug
Am Morgen des 9. Januar, als die Flammen die Hänge in Pacific Palisades zerstörten, fuhr ein Drohnenbesitzer nach Santa Monica und startete sein Fluggerät vom Dach eines Parkhauses. Er gab später zu, dass er nach dem Haus eines Freundes in der Nähe sehen und den Brandschaden begutachten wollte. Aber seine Drohne flog mehr als 1,5 Meilen in den von der FAA gesperrten Luftraum, direkt auf Flugzeuge zu, die jeweils 1.600 Gallonen Meerwasser transportierten.
Irgendwann verlor er den Kontakt. Die Drohne traf eine Canadair CL-415, die von der Regierung von Quebec geleast wurde, um das Los Angeles County zu unterstützen. Der Aufprall riss ein 3 mal 6 Zoll großes Loch in den Flügel, zwang das Flugzeug außer Dienst und zu kostspieligen Reparaturen. Teile der Drohne wurden am Standort geborgen.
Grosser Schaden
Die Reparatur des Flugzeugs kostete über als 65.000 Dollar. Nachdem Ausfallzeiten und andere Kosten hinzugerechnet wurden, stiegen die Kosten auf etwa 156.000 Dollar. Beim Palisades-Feuer verbrannten mehr als 23.000 Morgen, es zerstörte fast 7.000 Gebäude und tötete zwölf Menschen. Vor diesem Hintergrund ist der Verlust auch nur eines einzelnen Löschflugzeugs verheerend.
Bei der Einigung im Strafverfahren erklärte sich der Drohnenpilot bereit, die Regierung von Quebec sowie die Reparaturfirma zu entschädigen. Er muss zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zur Unterstützung der Waldbrandhilfe in Südkalifornien abarbeiten. Im Urteil – zwei Wochen Gefängnis, gefolgt von Hausarrest – berücksichtigte das Gericht ein Schuldeingeständnis, Reue und Kooperation des Drohnenpiloten,
Der Distributor Alltron bringt die DJI Flycart 30 in die Schweiz. Der Einsatz von grossen Lastendrohnen wie dieser ist in der Schweiz streng reglementiert und bringt diverse Herausforderungen für Betreibende, Flugsicherung und Behörden mit sich.
Verschiedene Unternehmen in der Schweiz setzen bereits Drohnen zum Transport von kleinen Frachten ein. So nutzte die Post Drohnen unter anderem für die Blutproben-Transporte, bevor sie schliesslich ihr Drohnengeschäft beendete.
Die für diese Aufgaben verwendeten Drohnen waren relativ leicht und klein im Vergleich zu der Lastendrohne, die der Aargauer „Disti“ Alltron nun in die Schweiz bringt. Bei der Drohne handelt es sich um die Flycart 30 des chinesischen Herstellers DJI. Sie ist gemäss Alltron-Produktwebseite 2,8 x 3 Meter gross und fast einen Meter hoch. Sie transportiert im Doppelakkumodus Lasten bis zu 30 Kilogramm mit oder ohne Seilwinde bis zu 16 Kilometer weit.
Alltron will seinen Handelspartnern nicht nur die nötige Hardware anbieten. Wie der Distributor auf Nachfrage mitteilt, unterstützt er seine Kunden beim Erwerb der benötigten Kompetenzen für einen Drohneneinsatz mit einer DJI Flycart 30. Zu interessierten Kunden gehören Unternehmen aus den Bau- und Logistikbranchen sowie Organisationen aus dem Bereich der Katastrophenhilfe. Für den Eigengebrauch plane der Distributor die DJI Flycart 30 nicht einzusetzen.
Bewilligung vom Bund benötigt
Kommerzielle Drohneneinsätze regelt in der Schweiz das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Dieses teilt Drohnen aufgrund ihrer Eigenschaften in verschiedene Kategorien ein. Aufgrund ihrer Grösse und des Gewichts fällt die DJI Flycart 30 in die sogenannte spezielle Kategorie. Um Einsätze mit Drohnen dieser Kategorie durchführen zu können, müssen interessierte Unternehmen ein Bewilligungsverfahren durchlaufen und eine Risikobewertung nach der „Specific Operations Risk Assessment“-Methodik (SORA-Methodik) durchführen.
Auf Nachfrage schreibt das BAZL, dass es sich bei diesem Prozess um ein iteratives Verfahren handelt, bei dem es mehrere Feedbackrunden gibt. Ein solches Bewilligungs-Berfahren dauere in der Regel länger als drei Monate. Für die Risikobewertung müssen Betreibende der Drohne das Risiko in der Luft und am Boden betrachten und je nachdem geeignete Massnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Nutzung eines Fallschirms im Falle eines Absturzes oder die Anpassung der Flugroute und Flugzeit, sodass ein Unfall mit Schaden an Menschen vermieden werden kann.
Laut BAZL ist es auf kurze Sicht nicht möglich, die DJI Flycart 30 in besiedelten Gebieten einzusetzen. Gründe dafür seien das Gewicht und die Grösse der Drohne sowie der Fakt, dass das Modell nicht für Operationen mit mittlerem oder hohem Risiko nach EU-Risikobewertung entwickelt und geprüft wurde. So könne die Flycart 30 zum Beispiel nicht ausserhalb der visuellen Reichweite des Piloten in bewohntem Gebiet geflogen werden. Deswegen dürfte der Einfluss des durch die Drohne verursachten Fluglärms auf die Bevölkerung relativ gering ausfallen. Derzeit gebe es noch keine festgelegten Grenzwerte für Drohnenfluglärm, dafür aber erste Guidelines für Drohnen unter 600 Kilogramm.
Skyguide-Infrastruktur für mehrere Drohnen fehlt
Des weiteren müssen Unternehmen beachten, dass sie nicht mehrere Drohnen gleichzeitig einsetzen können. Denn dafür fehlt bei Skyguide die Infrastruktur, wie die Flugsicherheitsgesellschaft auf Nachfrage schreibt. Mit der aktuellen Ausstattung sei es für Skyguide nicht möglich, Konflikte zwischen Drohnen im Luftraum zu vermeiden. Das führe dazu, dass sich jeweils nur eine Drohne gleichzeitig an einem Ort aufhalten könne. Derzeit arbeitet Skyguide zusammen mit dem BAZL am Projekt Swiss U-Space; damit will das Amt eine sichere Integration von grösseren Drohnenflotten in den Luftraum gewährleisten. Grundsätzlich stehe Skyguide solchen Lastendrohnen trotz der Herausforderungen positiv gegenüber.
Eine Lösung für das Luftraummanagement für Drohnen könnte das System des Start-Ups Involi sein. Das Unternehmen mit Firmensitz in Lausanne entwickelte ein mit KI kombiniertes Hard- und Softwaresystem, das Drohnen mit wichtigen Luftverkehrsdaten versorgt, um sie sicher in den Luftverkehr zu integrieren. Involi verkauft nicht nur Live-Flugverkehrsdaten und Datenanalysen, sondern auch Flugverkehrsempfänger. Durch die Echtzeitflugdaten soll der Einsatz von Drohnen sicherer werden.
DJI hat angekündigt, zur Erhöhung der Flugsicherheit ab 2020 in jede neue Drohne mit einem Gewicht über 250g ein System einzubauen, welches den Pilot warnt, falls er einem Flugzeug (oder Helikopter) zu nahe kommt. Dazu erkennt der Sensor von DJIs AirSense System mittels des allen von Flugzeugen ausgesendeten ADS-B (Automatic Dependent Surveillance-Broadcast) Signals die Positionen und die relativen Entfernungen aller Flugzeuge in der Umgebung. Hält sich eines in der Nähe auf, wird der Pilot gewarnt und aufgefordert die Flughöhe seiner Drohne zu reduzieren. DJIs AirSense System ist bereits in den größeren Drohnen wie der DJI Mavic 2 Enterprise oder der Matrice 200 integriert – war aber bisher auf diese höherpreisigen Modelle beschränkt. Dort geht die Nutzung der ADS-B Signale noch weiter: Piloten sehen dort in der DJI Pilot App auf Wunsch ständig eine Echtzeitübersicht des umgebenden Luftraums samt allen sich im Umfeld befindlichen Flugzeugen.