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Digitale Beschleunigungs-Messer als Teil der Mindestausrüstung

Die Digitalisierung in der heutigen Zeit schreitet voran. Auch auf dem Instrumenten-Brett finden immer mehr Neuerungen statt; bewährte, analoge Systeme müssen weichen. Da die zugelassenen analogen Beschleunigungsmesser nicht mehr verfügbar sind, hat DG Aviation entschieden, die Zulassung einer digitalen Alternative als Teil der Mindestausrüstung für einzelne Baureihen von DG-300, DG-500 und DG-1000 zu erzielen.

Als Ergebnis der Zusammenarbeit mit EASA und dem Partnerbetrieb LXNAV d.o.o. sind die digitale Beschleunigungs-Messer mit TM DG-G-16 zugelassen, um im Kunstflug eingesetzt werden zu dürfen. Neue DG-1001 werden ab Werk mit zugelassenen digitalen Beschleunigungsmessern LXNAV G-meter 57 bzw. G-meter 80 ausgestattet. Ab heute wird dazu das Zertifikat mitgeliefert, damit die Geräte als Teil der Mindest-Ausrüstung benutzt werden dürfen.

Wenn in Ihrem DG Flugzeug ein solches Gerät eingebaut ist, Sie aber noch kein entsprechendes Zertifikat besitzen, muss es zu DG gesendet werden. Die Firmware des Beschleunigungsmessers wird aktualisiert und auf DG-Stand eingestellt. Gegebenenfalls muss das Gerät kalibriert werden. Anschließend wird das Zertifikat sowie das EASA Form 1 ausgestellt.

Technische Details zu der Umrüstung auf digitale Beschleunigungsmesser sind in der technischen Mitteilung TM DG-G-16 beschrieben. Quelle: ‚dg-aviation.de‚.