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DG-TM zur Steuerknüppel-Sicherung

TM DG-SS-10 / TM 800/52

Bei einer DG-300 hat sich die Kugel eines der beiden Gelenklager in der Aufhängung des Steuerknüppels aus dem Lager gelöst. Dadurch konnte der Steuerknüppel aus dem betroffenen Parallelogrammhebel herausgezogen werden.

Eine derartige Beschädigung eines Pendellager war bisher noch nicht bekannt. DG Aviation hat eine zusätzliche Sicherung entwickelt, die verhindern soll, dass in einem solch unwahrscheinlichen Fall der Steuerknüppel ganz aus einem Parallelogrammhebel herausgezogen werden kann.

Mit der eingebauten Sicherung können so Höhen- und Querruderausschläge gegeben werden, allerdings mit entsprechendem Spiel. Außerdem wird die Sicherung auch in dem bisher noch nicht aufgetretenen Fall, dass sich die Verstemmung eines der Gelenklager löst, wirksam sein. Weiterhin wird auch eine sichernde Scheibe über dem Gelenkstangenkopf der Quersteuer-Stoßstange an ihrer Verbindung zum Steuerknüppel eingebaut.

Dringlichkeit: 28.Feb.2026
Betroffene Flugzeuge: DG-100, -200, -300, -400, -600, -800 (alle Modelle)

Ab sofort kann das notwendige Material bei DG Aviation direkt bestellt werden. Handbuchseiten und Arbeitsanweisung werden mit dem Material verschickt. Quelle: DG Aviation.

-> Bestellungen direkt über dieses Formular.
-> Die TM finden Sie hier.
-> Ebenso die entsprechend angepassten Listen der gültigen Handbuchausgaben.

Digitale Beschleunigungs-Messer als Teil der Mindestausrüstung

Die Digitalisierung in der heutigen Zeit schreitet voran. Auch auf dem Instrumenten-Brett finden immer mehr Neuerungen statt; bewährte, analoge Systeme müssen weichen. Da die zugelassenen analogen Beschleunigungsmesser nicht mehr verfügbar sind, hat DG Aviation entschieden, die Zulassung einer digitalen Alternative als Teil der Mindestausrüstung für einzelne Baureihen von DG-300, DG-500 und DG-1000 zu erzielen.

Als Ergebnis der Zusammenarbeit mit EASA und dem Partnerbetrieb LXNAV d.o.o. sind die digitale Beschleunigungs-Messer mit TM DG-G-16 zugelassen, um im Kunstflug eingesetzt werden zu dürfen. Neue DG-1001 werden ab Werk mit zugelassenen digitalen Beschleunigungsmessern LXNAV G-meter 57 bzw. G-meter 80 ausgestattet. Ab heute wird dazu das Zertifikat mitgeliefert, damit die Geräte als Teil der Mindest-Ausrüstung benutzt werden dürfen.

Wenn in Ihrem DG Flugzeug ein solches Gerät eingebaut ist, Sie aber noch kein entsprechendes Zertifikat besitzen, muss es zu DG gesendet werden. Die Firmware des Beschleunigungsmessers wird aktualisiert und auf DG-Stand eingestellt. Gegebenenfalls muss das Gerät kalibriert werden. Anschließend wird das Zertifikat sowie das EASA Form 1 ausgestellt.

Technische Details zu der Umrüstung auf digitale Beschleunigungsmesser sind in der technischen Mitteilung TM DG-G-16 beschrieben. Quelle: ‚dg-aviation.de‚.