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Light Wing AC4 mit britischer Zulassung

Die Light Aircraft Company Ltd. (TLAC) hat einen wichtigen Schritt erreicht: Die Light Wing AC4 in der LSA-Certified Version wurde offiziell von der britischen Zivilluftfahrtbehörde (CAA) zugelassen. Mit dieser Genehmigung ist der Weg für den sofortigen kommerziellen Einsatz in der Flugausbildung in ganz Grossbritannien frei.

TLAC positioniert die AC4 als modernen und effizienten Ersatz für in die Jahre gekommene Schulflugzeuge wie die Cessna 150 und 152. Dank geringem Treibstoff-Verbrauch, vereinfachten Wartungsanforderungen und eines wirtschaftlicheren Motoraustauschzyklus sollen die Betriebskosten deutlich unter denen klassischer Trainingsmuster liegen.

Das Flugzeug wurde gezielt für die Grundschulung entwickelt. Ein stabiles, gutmütiges Handling, moderne Ergonomie sowie ein übersichtlich gestaltetes, leicht zugängliches Cockpit sollen den Lernfortschritt der Flugschüler beschleunigen und gleichzeitig Sicherheit und Vertrauen fördern.

Mit seiner zeitgemässen Konstruktion verspricht die Light Wing AC4 laut Hersteller zudem eine hohe Einsatzzuverlässigkeit und signifikant reduzierte Lebenszykluskosten – Argumente, die insbesondere für Flugschulen und Ausbildungsbetriebe zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Schweiz und UK vertiefen Zivilluftfahrt-Partnerschaft

Im Bereich Drohnen arbeiten die Aufsichtsbehörden der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (United Kingdom UK) seit Jahren erfolgreich zusammen. An der Konferenz der Luftfahrtbehörden Europas (EASA) und der USA (FAA) unterzeichnete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die UK Civil Aviation Authority (CAA) am 10. Juni 2025 in Köln einen Letter of Intent (LOI). Das Ziel: Die erfolgreiche Zusammenarbeit stärken.

Eine Drohne transportiert medizinische Güter über dicht besiedeltem Gebiet. Für die Inspektion einer grossflächigen Energieanlage kommt eine Drohne zum Einsatz. In beiden Fällen findet der Flug ausserhalb des Sichtbereichs statt. Die Drohnenindustrie boomt; die Nachfrage für komplexe Drohnenflüge steigt. Um diese Technologie sicher in das nationale Luftfahrtsystem zu integrieren, entwickelten die Schweiz und das UK mit weiteren Staaten gemeinsame Regeln für die Bewilligung und Zertifizierung.

Bis zum Brexit 2020 arbeiteten die Schweiz und das UK in den internationalen Gremien für Drohnen engzusammen. Beide Staaten haben ein grosses Interesse an innovations- und KMU-freundlichen Regelungen im Drohnenbereich. Deshalb unterzeichneten das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die UK Civil Aviation Authority (CAA) nun einen Letter of Intent (LOI). Ziel dieser Absichtserklärung ist es, den Wissens- und Daten-Austausch in den Bereichen Drohnen, Modernisierung des Luftraums und der grossflächigen Sichtbarmachung aller Luftraumnutzenden zu erleichtern. Quelle: ‚news.admin.ch‚.

Jetzt auch in UK lebenslange SPL-Lizenz

Ab 30. September 2025 müssen Segelflieger im Vereinigten Königreich eine neue Lizenz besitzen, die sogenannte Part-SFCL SPL Lizenz. Glücklicherweise hat der britische Segelflugverband (BGA) bereits reagiert und ein von der CAA genehmigtes Verfahren zur Beantragung und Überprüfung der SPL für bereits qualifizierte Segelflugzeugpiloten eingeführt.

„Das Verfahren führt zu einem reibungslosen Antragsverfahren“, so die British Gliding Association. „Bis Januar 2025 wurden durch dieses Verfahren über 2700 SPLs ausgestellt.“ Piloten, die eine LAPL(S) oder eine vom Vereinigten Königreich ausgestellte EASA SPL besitzen, erhalten ihre Lizenzen als UK Part SFCL SPL neu ausgestellt, wenn sie das nächste Mal einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz für ihre Segelflugzeuglizenz stellen oder wenn sie bei der BGA beantragen, die Part-SFCL SPL um zusätzliche Rechte zu erweitern.

So funktioniert die neue Lizenz in der Praxis

„Die SPL ist eine Lizenz auf Lebenszeit. Das heißt, wenn Sie sie einmal haben, haben Sie die Privilegien ein Leben lang, so lange Sie in der Praxis bleiben. Das war’s. Es ist ein Mindestmaß an „Verbleib in der Praxis“ erforderlich, das als „rollierende Aktualität“ bezeichnet wird.“

„Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie, bevor Sie mit Ihrer SPL fliegen, in den letzten zwei Jahren 5 Stunden absolviert haben müssen, darunter 15 Starts und zwei Flüge mit einem Fluglehrer.“ „Wenn Sie die Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung nicht erfüllt haben, können Sie entweder mit einem Fluglehrer fliegen, oder ein Fluglehrer kann Sie beim Alleinflug beaufsichtigen, um die Mindestanforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung zu erfüllen. Man muss keinen Prüfer finden und sich nicht an die CAA wenden. Der Hauptunterschied ist, dass es sich um eine Anforderung und nicht um eine Empfehlung handelt.“

„Das Hinzufügen von Privilegien zu einer SPL, wie z.B. Kunstflug oder Wolkenflug, wird gelehrt und dann vom Fluglehrer ins Flugbuch eingetragen.“ Quelle: ‚flyer.co.uk‚.

-> CAA-Webseite über Segelflugzeuglizenzen