Schlagwort-Archive: Beinahe-Kollision

Beinahe-Kollision: 12 m horizontal, 21 m vertikal.

Verlauf
Die Piper flog auf direktem Weg zum Gebirgslandeplatz Clariden-Hüfifirn (LSVD) und näherte sich diesem von Osten. Auf der Ostseite des Hüfipasses machte die Besatzung eine Stelle aus, die ihr für eine Landung geeignet erschien, und drehte in eine zu dieser Stelle passenden Platzrunde ein. Um 10:42 Uhr, genau eine Minute vor der Fastkollision, befand sich die Piper auf 10 240 ft AMSL5 im Gegenanflug zur gewählten Landestelle mit der Absicht, diese zu Rekognoszierungszwecken noch einmal zu überfliegen.

Die Robin flog auf dem Rückflug vom Matterhorn über Andermatt und Amsteg ins Maderanertal ein, um von dort über den Hüfipass zum Flugplatz Mollis zurückzukehren. Um 10:42 Uhr, genau eine Minute vor der Fastkollision, befand sie sich auf einer Höhe von 10 430 ft AMSL über dem unteren Teil des Hüfifirns (vgl. roter Pfeil in Abbildung 1) und bewegte sich direkt in Richtung des vor ihr liegenden und auf 9652 ft AMSL gelegenen Hüfipasses. Nach dem Überflug des Hüfipasses leitete die Robin einen Sinkflug ein. Sie näherte sich sodann mit einer Geschwindigkeit über Grund von rund 150 kt der Piper an, die sich nach einer Linkskurve mit einer Geschwindigkeit von 78 kt im Queranflug auf die gewählte Landestelle befand. Um 10:43 Uhr kam es 2 km östlich des Hüfipasses zur Fastkollision. Der Abstand zwischen den beiden Flugzeugen betrug dabei noch 12 m horizontal und 21 m vertikal. Im Anschluss setzten beide Flugbesatzungen ihre Flüge wie geplant fort. Die Piper landete um 10:50 Uhr an der vorgesehenen Stelle auf dem Gebirgslandeplatz Clariden-Hüfifirn, und die Robin um 11:01 Uhr auf der Piste 01 des Flugplatzes Mollis.

Feststellungen
Die Fastkollision ereignete sich auf einer Höhe von 10 100 ft AMSL, entsprechend 450 ft über der Höhe des Hüfipasses und 2850 ft über Grund in einem Luftraum der Klasse E, in dem die Besatzungen nach dem Prinzip «sehen und ausweichen» (see and avoid) selbst für das Einhalten eines genügenden Abstands zu anderen Luftfahrzeugen verantwortlich sind. Beide Flugbesatzungen kannten den Gebirgslandeplatz Clariden-Hüfifirn (LSVD) und waren hörbereit auf der Gebirgsfrequenz 130.355 MHz, die als «Frequenz zu besonderer Verwendung» den Gebirgslandeplätzen der Schweiz zugeordnet ist. Blindübermittlungen der jeweils anderen Flugbesatzung nahmen sie nicht wahr.

Schlussfolgerungen
Die Fastkollision ist darauf zurückzuführen, dass die Besatzungen der beiden Flugzeuge das jeweils andere Flugzeug nicht visuell erkannten. Die von der Besatzung der Robin HB-KLZ getroffene Wahl von Flugweg und Geschwindigkeit zum Überflug eines Gebirgslandeplatzes bei Flugbetrieb trug zur Entstehung der Fastkollision bei. Quelle / vollständiger Untersuchungsbericht: ‚SUST‚.