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Noch keine Entscheidung bei AVGAS 100LL

Die European Chemicals Agency (ECHA) mit Sitz in Helsinki hat immer noch nicht über die Anträge der drei Firmen, Trafigura Ventures V.B.V., Estland, Warter Fuels Spółka Akcyjna, Polen und Shell Nederland Raffinaderij B.V., Holland, für eine Fortsetzung der Produktion des Additivs Tetraethylblei (TEL) im AVGAS 100LL entschieden. Die ECHA hat eine Konsultationsperiode gestartet, die am 10. Januar 2024 enden sollte. Nach diesem Datum wird eine politische Entscheidung durch die Europäische Kommission das Ergebnis sein. Im Juni sollte diese Entscheidung bereits getroffen werden, das ist leider nicht der Fall.

Untersuchungen kommen zu dem Schluss, dass es allein in Europa etwa 16.000 Flugzeuge gibt, die noch mit Avgas 100LL betankt werden müssen. Danach sind etwa 7700 Lycoming Motoren, 4100 Continental Motoren und 4000 Motoren unbekannter Herkunft davon betroffen. Die Tage von verbleiten Avgas 100LL sind gezählt, das sollte mittlerweile auch dem letzten Motorflieger klar geworden sein. Auf der einen Seite schlägt unsere Umwelt Alarm, auf der anderen Seite existiert weltweit nur noch die britische Firma Innospec, die das bleihaltige Additiv TEL herstellt.

Die Firmen wollen damit erreichen, das bleihaltige Avgas 100LL in Europa so lange weiterproduzieren zu dürfen, bis die Verfügbarkeit von bleifreien Avgas-Alternativen sichergestellt ist. Erst wenn die ECHA bzw, die Europäischen Kommission, ihren Anträgen entspricht, kann von einem geordneten Übergang zu bleifreiem Avgas-Alternativen ausgegangen werden.

Europäische Kommission für Zulassungsanträge zuständig
Die Europäische Kommission ist für die Entscheidung über Zulassungsanträge zuständig und stützt sich dabei auf die Stellungnahmen der Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA. Die Europäische Kommission bereitet einen Entscheidungsentwurf vor, der im REACH-Ausschuss (Englisch: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, Deutsch: Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) diskutiert und abgestimmt wird.

Im Klartext heißt das, dass die Europäischen Kommission den angekündigten Termin nicht halten konnte. Somit konnte auch keine Entscheidung über die Zukunft von Tetraethylblei (TEL) getroffen werden. Wird den Anträgen der Firmen allerdings nicht entsprochen, darf Avgas 100LL in Europa ab Mai 2025 nicht mehr hergestellt werden. Ein Import von Avgas 100LL aus den USA wäre aber dennoch möglich. Wir dürfen also weiterhin gespannt darauf sein, wann sich die Europäische Kommission entscheidet, aber noch mehr darauf, wie sie sich entscheidet. Der Termin Mai 2025 rückt allerdings unaufhaltsam näher. Quelle: ‘DAeC‘.

Update zu AVGAS 100LL

Eine große Befürchtung vieler Betreiber von Flugzeugen mit großen Kolbenmotoren ist, dass in der Europäischen Union AVGAS 100LL auf Grund seines Blei-Additivs TEL verboten wird, noch bevor ein bleifreies AVGAS mit 100 Oktan auf den Markt kommt. Die europäische Kommission hat den Anbietern von AVGAS 100LL eine Frist bis zum 1. November 2023 gesetzt, um die Beimischung des Additivs TEL in Flugkraftstoffe in Europa auch nach dem 1. Mai 2025 zu beantragen. Wir gehen davon aus, dass zumindest drei Anbieter von AVGAS 100LL die notwendigen Anträge gestellt haben, über sie wird in den nächsten Monaten entschieden.

Unter anderem wird auch die EASA die Verbände der europäischen General Aviation in der zweiten November-Woche zum aktuellen Stand der Thematik unterrichten. In den USA haben sich die Umweltbehörden und die Industrie darauf verständigt, bis zum Jahr 2030 auf bleifreies AVGAS umzustellen. Unser Bestreben in Europa ist, die Ausstiegsstrategien auf beiden Seiten des Atlantiks zu synchronisieren. Quelle: ‘AOPA Germany‘.

Unsichere Zukunft von Avgas 100LL

Mit Hilfe der „Piston Aviation Fuels Initiative“ versuchen die Luftverkehrsbehörde FAA und die Industrie in den USA bereits seit Jahren einen neuen bleifreien Nachfolgekraftstoff zu entwickeln, um dann das Avgas 100LL, das von verschiedenen Umweltgruppen angegriffen wird, vom Markt nehmen zu können. Allerdings liefert das PAFI-Projekt trotz jahrelanger Forschung und Entwicklung noch nicht die gewünschten Ergebnisse, die Aufgabe einen ohne weiteren Aufwand 1:1 austauschbaren Nachfolger zu finden ist offenbar nicht trivial.

Im besten Fall hat das für den Endkunden gar keine Konsequenzen: Die Authorisierung für TEL erfolgt, die Substanz darf weiter importiert und verarbeitet werden, in der Zwischenzeit wird entweder bei PAFI in den USA oder in Europa eine längst überfällige bleifreie Treibstoffalternative entwickelt und am Markt eingeführt.

Im schlechtesten Fall erfolgt eine Authorisierung von TEL nicht, weil sie entweder nicht von der Industrie beantragt, oder von den Behörden nicht gewährt wird. Auch ein das Gesamtproblem auflösender bleifreier Nachfolgetreibstoff wird nicht rechtzeitig entwickelt. In diesem Fall dürfte TEL nach einer Übergangszeit, ab dem sog. „Sunset Date“ im Herbst 2024, nicht mehr als reine Substanz in die EU eingeführt werden, nur noch als 1 Promill-Verdünnung im Avgas. Das wiederum hätte zur Folge, dass das europäische Avgas 100LL in der nächsten verfügbaren Raffinerie außerhalb der EU – die wäre derzeit in den USA – produziert und dann nach Europa verbracht werden müsste. Das könnte nach ersten Schätzungen den Preis von Avgas 100LL um bis zu einem Euro pro Liter verteuern und damit aus dem Markt nehmen.

Was sollten Sie als Betroffene machen? Sie sollten sich erkundigen, ob Ihr Motor vielleicht schon mit unverbleitem Avgas UL 91/96 betrieben werden kann. Vor der Anschaffung eines neuen Flugzeugs sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie das unbekannte Ausfallrisiko der Avgas 100LL Versorgung auf sich nehmen, oder auf ein Flugzeug zurückgreifen, das kein Avgas 100LL benötigt. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Die nächsten Wochen und Monate werden uns einer Entscheidung näherbringen. Wir werden uns weiterhin gemeinsam mit den anderen Verbänden Gehör verschaffen und Sie informiert halten. Quelle: ‘AOPA‘.