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Erwerb der Eigenstarter-Berechtigung

Der BWLV bietet Einweisungsflüge auf ASK Mi ab Standort Hahnweide an. Schulung für die Eigenstartmethode zur Erlangung der „Berechtigung für Eigenstarter im Segelflug“ gemäß AMC1 SFCL.155(a)(2). Im modernen Segelflug sind immer häufiger Segelflugzeuge im Einsatz, die mittels Klapptriebwerk im Eigenstart betrieben werden können.

Um die Startart „Eigenstart“ durchzuführen zu können, bedarf es einer Berechtigung.
Für den Erwerb dieser Berechtigung sind fünf Starts mit einem Fluglehrer auf einem eigenstartfähigen Doppelsitzer durchzuführen. Zusätzlich müssen dann noch fünf Eigenstarts auf einem eigenstartfähigen Segelflugzeug unter Aufsicht eines Fluglehrers absolviert werden. Da in den Vereinen nicht überall ein eigenstartfähiger Doppelsitzer zur Verfügung steht, hat der Gesetzgeber eine Erleichterung eingeräumt. Die doppelsitzigen Flüge können auch auf einem Reisemotorsegler mit einem Fluglehrer durchgeführt werden. Die Ausbildung auf einem doppelsitzigen eigenstartfähigen Segelflugzeug (mit Klapptriebwerk) ist dieser „Ersatzlösung“ vorzuziehen. Hier können alle Übungen durchgeführt werden und hier kann viel besser auf die besonderen Eigenschaften dieser Flugzeuge eingegangen werden. Dies erhöht die Flugsicherheit und das sichere Erlernen des Fliegens von Segelflugzeugen mit Klapptriebwerk wesentlich. Der BWLV bietet daher auf der verbandseigenen ASK 21 mi Einweisungsflüge und den Erwerb der Eigenstartberechtigung unter Aufsicht und Anleitung eines qualifizierten Fluglehrers an. Die Einweisung findet am Sonderlandeplatz Hahnweide statt. Kontakt für Interessenten: Verantwortlicher Fluglehrer: Walter Eisele, Tel.: +49 172/ 26 94 54 5. Quelle: ‚BWLW‚.