Reine Wohnmobile über 3,5 Tonnen mautfrei
Etwa 160.000 Wohnmobile über 3,5 und bis 7,5 Tonnen sind in Deutschland zugelassen, unter denen etliche mit der Mautpflicht konfrontiert werden könnten, so ADAC Campingexperte Martin Zöllner. Aber: Die meisten sind für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei.
Keine Mautpflicht gibt es generell laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u.a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen. Dies gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zum Wohnmobil umgestaltet wurden.
Probleme bei Lkw- oder Bus-Ausbau
Wie viele Campingfahrzeuge sind also tatsächlich betroffen von der neuen Lkw-Maut? „Das wissen wir nicht genau“, sagt ADAC Experte Zöllner, „sicher nur ein kleiner Teil.“ Es gebe aber etliche Fahrzeuge auf Lkw- oder Omnibus-Chassis, „die auf den ersten Blick von außen nicht eindeutig wie ein Wohnmobil aussehen“, auch wenn sie zugelassen sind als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil).
Einige seien auch mit Lkw-Zulassung unterwegs. „Selbstausbauer nutzen zum Beispiel Lkw, Unimogs mit Kastenaufbau oder montieren einen Wohnwagen ohne Räder auf die Pritsche“, so Zöllner. Von außen sei auch nicht zu erkennen, ob ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen habe, es könne auf- oder abgelastet sein.
Zulassung als Wohnmobil statt Lkw
Was können Besitzer von Campingfahrzeugen tun, die nicht sofort als Wohnmobil erkennbar oder die als Lkw zugelassen sind, wenn sie künftig Mautprobleme vermeiden wollen? Das BALM empfiehlt „aus Praktikabilitätsgründen“, unter anderem zur Vorlage von Fahrzeugdokumenten bei Kontrollen, eine Zulassung als ‚Sonstiges Kfz Wohnmobil‘.
Gerade bei älteren Basisfahrzeugen lohne sich das Rechenexempel zwischen der Zulassung „Lkw“ und „M1 SA Wohnmobil“, weiß ADAC Verkehrsexperte Jürgen Berlitz – vorausgesetzt, man benutzt häufiger Autobahnen oder Bundesstraßen. Zusammen mit der neuen CO₂-Abgabe könnten relevante Kilometerkosten entstehen.
Aber: Im Grunde kann auch ein Lkw von der Mautpflicht befreit bleiben, wenn er ausschließlich als Wohnmobil genutzt wird. Die aufwendige Beweislast gegenüber der Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH liegt allerdings beim Halter.
Neue Grundlage für die Maut
Entscheidend für die Berechnung der Maut ist künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein) und nicht mehr das eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht (zGG, Feld F.2). Die tzGm wird vom Hersteller angegeben und liegt in bestimmten Fällen über der bisherigen Grenze. Damit sind mehr Fahrzeuge betroffen. Dies gilt auch für Wohnmobil-Fahrende, die ihre Fahrzeuge auf 3,5 Tonnen „abgelastet“, also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert hatten. Quelle: ‚ADAC‚.
- Weiterer Bericht des Bayerischen Rundfunks
- Früherer Bericht von flieger.news