«Wir hören euch – euer Lärm stört am Wochenende, am Mittag oder bei schönem Wetter, wiederholte Flüge am selben Ort nerven uns, und warum belasten wenige Pilotinnen und Piloten Tausende Einwohnerinnen und Einwohner?»
Um derartige Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu vermeiden und Kunstflugtraining ohne Einschränkungen zu ermöglichen, empfiehlt das (Schweizer) Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Kunstflugpilotinnen und -piloten, die folgenden Punkte – angelehnt an den SAA-Kodex – zu befolgen:
- Kunstflug unter der Woche nur zu Bürozeiten (08.30–12.00 und 13.30–19.00 Uhr)
- Kunstflug an Sonn- und Feiertagen zeitlich einschränken, (09.00–12.00 und 14.00–18.00 Uhr)
- Verzicht auf stationären Kunstflug an Sonn- und Feiertagen
- Verwendung eines Kartensystems mit zeitlicher und örtlicher
- Dosierung von stationärem Kunstflug
- Wo möglich, „wandernden“ Kunstflug anwenden

