Die Zukunft des Sonderlandeplatzes Offenburg (EDTO) wird am 8. März 2026 durch einen Bürgerentscheid entschieden. Die Bürger der Stadt Offenburg werden darüber abstimmen, ob das rund 25 Hektar große Areal in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden soll. Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet: „Sind Sie für die Entwicklung des Sonder-Landeplatzes zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung?“.
Die Positionen
Die Debatte um die Zukunft des Flugplatzes ist von gegensätzlichen Interessen geprägt. Auf der einen Seite stehen Unternehmen, die neue Flächen für ihre Expansion benötigen. Die Stadt Offenburg argumentiert mit einem Mangel an Gewerbeflächen und der Gefahr, dass ansässige Betriebe abwandern könnten.
Auf der anderen Seite kämpft die „Bürgerinitiative Pro Flugplatz Offenburg“ für den Erhalt des Flugplatzes. Sie wird von den rund 180 Mitgliedern der Fliegergruppe Offenburg sowie von Unterstützern aus der Bevölkerung getragen. Die Initiative betont die Bedeutung des Flugplatzes für die regionale Luftverkehrsstruktur, insbesondere für den Geschäftsreiseverkehr und den Luftsport. Sie argumentiert, dass der nahegelegene Flughafen Lahr für Kleinflugzeuge keine adäquate Alternative darstellt.
Argumente für den Erhalt
Die Befürworter des Flugplatzes führen eine Reihe von Argumenten für dessen Erhalt an:
- Wirtschaftliche Bedeutung: Der Flugplatz schaffe direkte und indirekte Arbeitsplätze und sei ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaftsregion Offenburg. Flugplatz-typische Gewerbe wie Werftbetriebe, Trainingszentren und Avionik-Unternehmen könnten sich ansiedeln.
- Infrastruktur: Der Flugplatz sei gut angebunden und ermögliche schnelle Verbindungen zu europäischen Wirtschaftszentren.
- Ökologie: Das Flugplatzgelände wird als wichtige Grünfläche und Ausgleichsfläche betrachtet, deren Zerstörung aus Natur- und Umweltschutzgründen verhindert werden sollte. Die Bürgerinitiative schlägt alternativ die Schaffung eines „Klimaparks“ vor.
- Naherholung: Das angrenzende Naherholungsgebiet mit dem Königswaldsee müsse erhalten bleiben.
Die Abstimmung
Abstimmungsberechtigt sind alle deutschen und EU-Bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Offenburg haben. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist für die Stadt Offenburg bindend.

