St.Gallen-Altenrhein: Betrieb fast eingestellt

In Folge der am 16. März 2020 vom Schweizer Bundesrat veröffentlichten COVID19-Verordnung-2, wurden die Schweizer Flughafenbetreiber vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) aufgefordert, Vereinsaktivitäten (Schulungen, Rundflüge etc.) einzustellen und sämtliche private, nicht zwingende Flüge auf ein Minimum zu reduzieren. Dadurch sah sich die Geschäftsleitung des Flughafen St.Gallen-Altenrhein gezwungen, den Betrieb erheblich einzuschränken. Der Airport St.Gallen-Altenrhein war seit 18. März 2020 für alle Flugzeuge und Helikopter mit einem maximalen Abfluggewicht unter drei Tonnen geschlossen. Flugzeuge und Helikopter mit einem maximalen Abfluggewicht über 3 Tonnen mussten seither angemeldet und bewilligt werden. Quelle: ‚airsportzentrale.de‚.

Kommentar verfassen