Schweizer Ständerat will Abgabe von CHF 500 auf Privatflüge

In einem Einzelantrag verlangte Ständerat Thomas Minder aus Schaffhausen, dass sämtliche Privatflüge mit einer Abgabe von pauschal CHF 500 pro Flug belastet werden. Bezahlen müsste die Abgabe der Halter des Luftfahrzeuges. Haftbar für die Bezahlung z.B. für ausländische Luftfahrzeuge auch der Flugplatzhalter! In der Konsequenz bedeutet dieser Antrag, dass jeder Start eines Motorflugzeuges, eines Segelflugzeuges, eines Ballons, ja sogar eines Absetzflugzeuges für Fallschirmspringer mit je CHF 500 belastet werden. Wenn das Gesetz so durchkommt, dann ist dies das Ende der Leichtaviatik. Der Ständerat hat die Gesetzesanpassung, wie sie aufgrund von Minders Antrag, umgestaltet und verwässert ausgearbeitet wurde, gutgeheissen. Als nächstes wird das Gesetz in der Winter- oder Frühlingssession im Nationalrat diskutiert. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen. Quelle: ‚AeroClub Ostschweiz‚. Zusatzinfos auch im Bericht von Schweizer Fernsehen SRF.

2 Gedanken zu „Schweizer Ständerat will Abgabe von CHF 500 auf Privatflüge

  1. Wittmann

    Da wird sich der Schweizer Flugzeughersteller Pilatus aber freuen, jetzt, wo er so erfolgreich die PC12 und vor allem die PC 24 auf den Markt gebracht hat. Ich bin auch Pilot. Ok, ich kann auf das Flugzeug verzichten. Dann fordere ich aber von allen, die Auto fahren, dass sie für nicht beruflich veranlasste Fahrten eine Sondersteuer von 100 Franken pro Fahrt zahlen müssen. Liebe Schweiz, willkommen in der Steinzeit.

    Antworten
  2. M. Keller

    Wenn man den Text bei SRF liest, dann handelt es sich im eine Abgabe für Privatjets und nicht für Privatflüge. Wie der Originaltext des Antrages nun lautet wäre also abzuklären.

    * * *

    Hallo Michèle, danke für den Hinweis. Ich habe hier den Originaltext des Einzelantrages von Ständerat Thomas Minder, Schaffhausen, (Fraktion der Schweizerischen Volkspartei), hervorgesucht (Zu finden ist er im endlos langen Protokoll unter ‚Art. 38gbis‘): https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=47373 :

    Die Flugticketabgabe ist unbestritten. Beim Lösungsansatz hat man eine Abstufung gewählt, bei welcher die Abgabe bei kurzen Flügen und solchen in der Economy Class weniger hoch ausfällt als bei Langstreckenflügen und Flügen in der ersten Klasse. Ziel war, sämtliche Passagiere, Passagierklassen und Fluglängen zu erfassen.

    Vielleicht nicht gerade vergessen, aber zumindest keinen geeigneten Lösungsansatz gefunden hat man für jegliche Flüge mit Privatjets ausgehend von der Schweiz. Damit gibt es für diese auch keine Abgabepflicht, denn die Benutzer von Privatjets kaufen kein Ticket oder zumindest kein klassisches Flugticket. Diese Unterlassung ist ein Fehler, und der muss korrigiert werden. Privatflüge in und aus der Schweiz heraus müssen ebenfalls erfasst werden. Auch Personen, welche im Privatjet fliegen, sollen eine CO2-Taxe bezahlen. Mir ist bewusst, dass die Lenkungswirkung bei dieser gut betuchten Klientel nicht riesig sein wird, doch im Volk würde es niemand verstehen, wenn wir Economy-Class-Flüge taxieren, die Privatjets hingegen, mit ihren noch viel problematischeren Flügen, geradezu über die CO2-Abgabe hinwegfliegen lassen würden. Allerspätestens im Nationalrat würde dieses Anliegen aufgegriffen. Wir sind also gut beraten, bereits hier im Erstrat Privatjets zu erfassen.

    Was ganz genau unter „Privatjet“ fällt, überlasse ich dem Bundesrat. Er kann das in den Ausführungsverordnungen definieren; ich habe es bewusst offengelassen. Selbstverständlich geht es beim Fliegen im Privatjet in erster Linie um das gewerbsmässige Fliegen und nicht um Schulungs-, Rettungs- und Trainingsflüge oder um Flüge im Zusammenhang mit dem Holzen oder dem Versorgen von Hütten im alpinen Gebiet. Die Rega usw. würde ebenfalls nicht tangiert. Artikel 36 bbis Absatz 2 meines Antrages ermöglicht, genau solche Ausnahmen zuzulassen.

    Wichtig ist auch festzustellen, dass bei einem Privatjet oftmals kein Ticket bestellt und ausgestellt wird, daher kann der Privatjetflug nicht über die Flugticketabgabe erfasst werden. Hier braucht es einen anderen Ansatz. Ich habe mit diesem Einzelantrag eine Privatflugabgabe von 500 Franken pro Start gewählt. Darunter fallen sollen aber auch alle touristischen Sightseeing-Flüge, die kommerzielle Privatflüge darstellen. Der Ansatz einer Taxe pro Start ist unbürokratisch.
    Jeder Privatjet wird beim Starten vom abgehenden Flughafen in der Schweiz eine CO2-Taxe von 500 Franken belegt und fakturiert haben. Gewicht des Fliegers, Anzahl Passagiere, Destination, Reisedistanz, Flugdauer – das spielt keine Rolle. Die Abgabe wird ebenfalls dem Klimafonds zugewiesen.

    Eine Pauschale ist eine unbürokratische Lösung. Es stimmt, dass die 500 Franken willkürlich ausgewählt wurden. Das gilt aber auch für die Beträge 30 bis 120 Franken bei der Flugticketabgabe. Die Kerosinbesteuerung oder eine allfällige Kerosinauftankungstaxe habe ich verworfen, weil so das Risiko besteht, dass der Privatjet gar nicht mehr in der Schweiz auftanken würde.

    Die Anzahl Flüge, Abflüge und Flüge innerhalb der Schweiz mit Privatjets konnte ich leider nicht eruieren. Was man jedoch weiss, wenn man auf Google sucht, ist, dass alleine während des WEF in Davos etwa 1500 Privatjets in der Schweiz landen und starten. Meine Einschätzung ist jene, dass es sich um mehrere Tausend Flüge mit Privatjets oder auch Sightseeing-Flüge pro Jahr handeln muss.

    Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag zu einer CO2-Besteuerung für Privatjets mit einer Abflugtaxe zuzustimmen.

    Antworten

Kommentar verfassen