(Schweizer) Ständerat gegen UL-Zulassung

Die geplante gesetzliche Zulassung von Ultraleichtflugzeugen in der Schweiz hat im Ständerat keine Mehrheit gefunden. In der Beratung der Revision des Luftfahrtgesetzes (LFG) lehnte die kleine Kammer den dafür vorgesehenen Artikel 51 mit 23 zu 14 Stimmen bei drei Enthaltungen ab. Damit widerspricht sie dem Nationalrat, der die LFG-Revision am 18. Juni 2026 mit 130 zu 60 Stimmen einschließlich einer Regelung für Ultraleichtflugzeuge angenommen hatte. Welche Ständerat dabei wie abgestimmt haben, finden Sie am Artikelende.

Modernes Ultraleicht-Flugzeug

Unterschiedliche Haltung der Kammern

Der Nationalrat hatte mit seinem Entscheid die Grundlage dafür schaffen wollen, Ultraleicht-Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht bis 600 Kilogramm in das Schweizer Luftfahrtrecht aufzunehmen. Der Beschluss zielte darauf, die Schweiz bei dieser Luftfahrzeug-Kategorie stärker an die in weiten Teilen Europas geltenden Regelungen heranzuführen.

Der Ständerat folgte dagegen seiner vorberatenden Kommission und strich den entsprechenden Passus aus der Gesetzesrevision. Er überlässt mögliche Anpassungen damit dem Bundesrat auf Verordnungsebene. Laut der Stellungnahme des Aero-Clubs der Schweiz (AeCS) erklärte Bundesrat Albert Rösti in der Detailberatung, dass allenfalls Regelungen für elektrische UL der 600-Kilogramm-Klasse vorgesehen seien. Eine umfassende Öffnung auch für konventionell angetriebene UL ist damit weiterhin nicht absehbar.

Damit besteht zwischen National- und Ständerat eine Differenz, die im weiteren parlamentarischen Verfahren bereinigt werden muss. Ob und in welcher Form die Zulassung von UL künftig geregelt wird, bleibt offen.

Verbot seit 1984

Ultraleichtflugzeuge sind in der Schweiz seit 1984 grundsätzlich nicht zugelassen. Nach Angaben des AeCS wurden damals vor allem Lärm- und Sicherheitsaspekte angeführt. Betreiber, die ein modernes UL in der Schweiz nutzen wollen, müssen es derzeit im Ausland registrieren; die Nutzung in der Schweiz ist nach Darstellung des Verbands auf maximal 60 Tage begrenzt.

Der AeCS kritisiert die Entscheidung des Ständerats. Der Verband verweist darauf, dass moderne UL in der 600-Kilogramm-Klasse in Europa weitgehend zugelassen seien und sich auch für die Ausbildung eigneten. AeCS-Zentralpräsident und Nationalrat Matthias Jauslin bezeichnete die Ablehnung als Rückschlag für die Integration moderner Leichtflugzeuge ins Schweizer Recht.

Der frühere Entscheid des Nationalrats betraf neben der UL-Regelung weitere Teile der LFG-Revision. Dazu gehörten eine stärkere gesetzliche Berücksichtigung regionaler Flugfelder sowie Anpassungen bei Zollflugplätzen. Die damalige Ausgangslage ist hier im Beitrag „Nationalrat stimmt Revision des Luftfahrtgesetzes zu“ zusammengefasst.

Das Abstimmungsverhalten der Ständeräte:

Gegen die gesetzliche UL-Zulassung

KantonMitglied
AGMarianne Binder-Keller
ZHDaniel Jositsch
VDPierre-Yves Maillard
ZGMatthias Michel
JUMathilde Crevoisier Crelier
URJosef Dittli
OWErich Ettlin
VSBeat Rieder
AIDaniel Fässler
SOFranziska Roth
NEFabien Fivaz
BEWerner Salzmann
SGEsther Friedli
SZPirmin Schwander
TGBrigitte Häberli-Koller
GECarlo Sommaruga
ZGPeter Hegglin
TGJakob Stark
SZPetra Gössi
BEFlavia Wasserfallen
BLMaya Graf
BSEva Herzog
GLMathias Zopfi

Für die gesetzliche UL-Zulassung

KantonMitglied
VDPascal Broulis
SHSeverin Brüngger
AGThierry Burkart
ARAndrea Caroni
TIMarco Chiesa
ZHTiana Angelina Moser
GLBenjamin Mühlemann
LUDamian Müller
GEMauro Poggia
TIFabio Regazzi
GRMartin Schmid
SHHannes Germann
NWHans Wicki
URHeidi Z’graggen

Enthaltungen (keine Meinung)

KantonMitglied
NEBaptiste Hurni
JUCharles Juillard
LUAndrea Gmür-Schönenberger

Nicht teilgenommen: Pirmin Bischof (SO), Isabelle Chassot (FR), Johanna Gapany (FR), Marianne Maret (VS) und Benedikt Würth (SG). Ständeratspräsident Stefan Engler (GR) nahm als Präsident nicht an der Abstimmung teil.


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