Schweizer CO2-Gesetz in vorberatender Kommission

Im Unterschied zum Entscheid des Ständerats will die vorberatende Nationalratskommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) gemäss ihrer am 15.1.2020 publizierten Medienmitteilung die Leicht- und Sportaviatik von der neuen Lenkungsabgabe (Privatflugabgabe) ausnehmen. Der Aufwand zur Erhebung der Abgabe sei angesichts der meist geringen Kosten solcher Flüge unverhältnismässig, sagt Kommissionspräsident Bastien Girod (grüne, Zürich). Hier geht es beispielsweise um Schulungs- oder Rundflüge. Entscheidend wird das Gewicht des Flugzeugs sein: Flugzeuge unter 5,7 Tonnen sind nicht abgabepflichtig. Der AeCS hat dazu auch ein Positionspapier ausgearbeitet und im Rahmen seiner Interessenvertretung im Parlament publiziert. Der Antrag des AeCS, die Leicht- und Sportaviatik von einer weiteren Abgabe und damit einer Doppelbesteuerung auszunehmen, neben der bereits bestehenden Mineralölsteuerabgabe von 73 Rp, ist in der UREK-N zustimmend aufgenommen worden. Hoffen wir nun auch auf das Plenum des NR wie auch in der Differenzbereinigung auf einen besonnenen Ständerat. Quelle: ‚AeCS‚.

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