Schweiz übernimmt EU-Luftfahrt-Regeln

Die Schweiz passt ihre Luftfahrtvorschriften erneut an EU-Standards an. Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz–EU hat am 25. Juli 2025 die Übernahme mehrerer neuer EU-Verordnungen beschlossen. Sie betreffen die Flugsicherheit, das Flugverkehrsmanagement sowie den Umweltschutz.

Mehr Sicherheit in der Luft
Neu gelten verschärfte Regeln für Helikopter mit absturzsicheren Tanks sowie für den Brandschutz in Frachtbereichen. Auch das Sicherheitspersonal an Flughäfen muss künftig strengeren Anforderungen genügen. Zudem wird eine neue Lizenzkategorie für Privatpiloten von Tragschraubern eingeführt.

Umwelt: Schweiz zieht mit EU gleich
Ab 1. Januar 2026 gelten auch in der Schweiz EU-weite Regeln zur Förderung nachhaltiger Flugtreibstoffe (SAF). Anbieter müssen künftig eine Mindestmenge dieser klimafreundlicheren Treibstoffe bereitstellen. Zunächst sind nur die Flughäfen Zürich und Genf betroffen. Die CO₂-Kennzeichnung bei Flugangeboten bleibt freiwillig, unterliegt ab 2026 aber klaren Vorgaben.

Hintergrund
Seit 2002 regelt ein bilaterales Abkommen den Luftverkehr zwischen der Schweiz und der EU. Neue EU-Vorschriften werden laufend vom gemeinsamen Ausschuss übernommen – nach vorheriger Zustimmung des (Schweizer) Bundesrats.

->Vollständiger Bericht
-> CO2-Verordnung


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