Schweiz: Kein flächendeckendes Transponder-Obligatorium

Im Frühling 2019 führte das BAZL bei den involvierten Stakeholdern eine Vernehmlassung über die Einführung einer generellen Transponderpflicht auch für Segelflugzeuge und Ballone durch. Nach einer Abwägung der Vor-und Nachteile hat sich das BAZL entschlossen, auf ein flächendeckendes Obligatorium zu verzichten und dafür Transponder Mandatory Zones (TMZ) in sicherheitskritischen Zonen einzuführen.

In den vergangenen Jahren hatte die SUST mehrere Sicherheitsempfehlungen zu gefährlichen Annäherungen (Airprox) zwischen Luftfahrzeugen im VFR- und IFR-Verkehr ausgesprochen. Dabei wurde empfohlen, auch den Sichtflugverkehr für die Flugsicherung mit Hilfe von Transpondern sichtbar zu machen. Gestützt auf einen Beschluss der Amtsleitung des BAZL führte das Amt im Frühling 2019 ein Stakeholder-Involvement zur Einführung eines flächendeckenden Transponderobligatoriums im gesamten Luftraum E durch.

Bei der Vernehmlassung wurde das flächendeckende Obligatorium zwar von der Flugsicherung Skyguide, dem Ballonverband oder dem Dachverband Aerosuisse begrüsst, vom Schweizerischen Aero-Club und mehreren Segelflugorganisationen aber abgelehnt. Hauptgegenargumente waren vor allem die fehlende Verhältnismässigkeit sowie der aus Sicht dieser Verbände nicht vorhandene tatsächliche Sicherheitsgewinn.

Das BAZL hat die Einwände gegen ein flächendeckendes Obligatorium analysiert und den Vorteilen gegenübergestellt. Ein generelles Transponder-Obligatorium im gesamten Luftraum E (bis jetzt nur ab 7000ft über Grund für Motorflieger) hätte zwar die Sichtbarkeit des VFR-Verkehrs für die Flugsicherung im Luftraum E und damit auch die Sicherheit erhöht, ohne die bereits komplexe Luftraumstruktur in der Schweiz zusätzlich zu belasten. Auf der anderen Seite bewegen sich viele Segelflieger im Luftraum E in Zonen, wo kaum oder gar kein IFR-Verkehr stattfindet und die Radarabdeckung nicht immer gewährleistet ist

Gemäss den Abklärungen des BAZL sind erst ein Drittel der in der Schweiz immatrikulierten Segelflugzeuge mit Transpondern ausgerüstet. Ein Umrüsten bei Oldtimersegelflugzeugen wäre zum Teil schwierig bis unmöglich. Auch bei Akrobatiksegelflugzeugen stellt sich die Frage nach der Verhältnismässigkeit, da diese Flugzeuge in der Regel nicht für Streckenflüge verwendet werden. Zudem würde die Flugdauer bei Segelflugzeugen durch den zusätzlichen Energiebedarf reduziert. Ein weiterer Punkt betrifft die Berücksichtigung neuer Technologien wie U-Space, die in absehbarer Zeit eingeführt werden.

Aufgrund der eigenen Lagebeurteilung verzichtet das BAZL daher auf das ursprünglich vorgesehene flächendeckende Transponder-Obligatorium für Segelflugzeuge und Ballone sowie auf die Ausdehnung auf den gesamten Luftraum E. Da das Betreiben von Transpondern grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Verbesserung der Sicherheit ist, ist die Einführung einer lokalen Transponderpflicht mittels Schaffung von neuen Transponder Mandatory Zones (TMZ) vorgesehen. Diese sollen an Orten errichtet werden, wo ein erhöhtes Risiko von gefährlichen Annäherungen zwischen IFR-und VFR-Verkehr besteht.

Zudem prüft das BAZL zusammen mit Skyguide, wie «listening squawk» als weitere Massnahme zur Erhöhung der Flugsicherheit eingeführt werden soll, nachdem im Ausland damit bereits gute Erfahrungen gemacht wurden. Mit der entsprechenden Transpondereinstellung signalisiert der VFR-Pilot gegenüber der Flugsicherung, dass er hörbereit ist. Entsprechend wird das BAZL ein neues Projekt starten, welches aufgrund einer Risikobeurteilung die geeigneten Lösungen so rasch als möglich umsetzen wird.

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